…die österreichische GmbH in eine GmbH & Co KG umgewandelt worden ist, liegt kein Fall einer Nachversteuerungspflicht vor. Eine andere Sichtweise wäre nur dann geboten, wenn die Umwandlungsmaßnahme in Österreich nicht betriebswirtschaftlich motiviert gewesen wäre, sondern im Wesentlichen nur zur Vermeidung einer Nachversteuerung gesetzt worden wäre…
…ebenfalls in Deutschland als dem Betriebstättenstaat der KG zu besteuern sind (in diesem Sinn VwGH 22.03.2000, 97/13/0093 betreffend einen nach Kanada übersiedelten Anwalt einer österreichischen Kanzleigemeinschaft). Wird daher eine deutsche GmbH in eine KG umgewandelt und ist es nun die KG…
…als Gesellschafter in eine betrieblich tätige k.s. umgewandelt, so wird dadurch nach derzeitigem Kenntnisstand ein den österreichischen Umwandlungsvorgängen vergleichbarer Tatbestand verwirklicht. Dies deshalb, weil die k.s. (Komanditná spolocnost) im OECD-Partnership Report ebenso wie beispielsweise die deutsche, belgische, niederländische oder österreichische KG als…
…die inländische Tochter-GmbH (T-GmbH) einer deutschen Mutter-GmbH (M-GmbH) in eine KG umgewandelt (die weiterhin zu 100% der deutschen Mutter-GmbH gehört), dann wandeln sich damit die inländischen Betriebstätten der unbeschränkt steuerpflichtigen T-GmbH in solche der bloß beschränkt steuerpflichtigen M-GmbH. …
…gemacht, dann wäre eine zweitmalige Verwertung solcher Verluste in den österreichischen KG-Betriebstätten der D-GmbH nicht mehr gesetzeskonform. Es konnte daher anlässlich des ersten Umgründungsschrittes bei der D-GmbH insoweit gar keine Verlustvortragsfähigkeit aufleben, sodass die D-GmbH auch nicht in der Lage war…
…erfüllt. Wird in der Folge eine Umwandlung der operativ tätigen GmbH in eine Kommanditgesellschaft vorgenommen, so geht damit die Kapitalbeteiligung unter und wird im Ergebnis gegen die Mitunternehmerbeteiligung eingetauscht. Allerdings ist angesichts des für Mitunternehmerschaften geltenden Transparenzprinzips das "Eintauschobjekt" nicht das immaterielle Wirtschaftsgut "KG-Anteil…
…erst nach der Umwandlung im Betriebsvermögen der M-GmbH & Co KG eingetreten ist, in Höhe des Aufwertungsbetrages steuermindernd in Österreich geltend gemacht werden. Denn die Betrachtungsweise, es hätte anlässlich der Umgründung nach österreichischem Recht (§ 7 Abs. 2 UmgrStG) eine Aufwertung auf 1000 in der Personengesellschaftsbetriebstätte…
…erscheint daher die in EAS 1992 getroffene Auslegung nach wie vor sachgerecht und europarechtlich geboten. Das Gleiche gilt, wenn eine zB zu 70% der österreichischen Mutter-AG gehörende deutsche Tochter-GmbH in eine deutsche GmbH & Co KG umgewandelt wird und nun in sinngemäßer Anwendung der…
…verlustbringende GMBH (Betriebsgesellschaft), die auch in ihrer österreichischen Betriebstätte 1997 einen Verlust in Höhe von S 1 Mio. erlitten hat, mit Wirkung ab 1.1.1998 auf ihre deutsche Mutter-GmbH&Co KG (Besitzgesellschaft) umgewandelt, dann ist folgendes zu beachten: Art. II UmgrStG erfasst Umwandlungen…
…Vertriebs-GmbH nach Maßgabe des Umgründungssteuergesetzes auf die Gewinne der Produktionsbetriebstätte vorgetragen werden, soferne hierdurch keine Verlustdoppelverwertung im Verhältnis zu Deutschland eintritt. Dies wird - vorausgesetzt dass keine internationale Verlustdoppelverwertung eintritt - auch dann möglich sein, wenn die formelle Alleingesellschafterin der umzuwandelnden Vertriebs-GmbH eine österreichische KG…
Wird im September 2009 eine österreichische GmbH gemäß Artikel II UmgrStG rückwirkend zum 31.12.2008 errichtend in eine GmbH & Co KG mit deutschen Gesellschaftern umgewandelt, kommt es gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG zu einer fiktiven Ausschüttung der thesaurierten Gewinne an die deutschen Gesellschafter. Diese…
Wird eine österreichische GmbH verschmelzend auf ihre 100-prozentige deutsche Mutter-GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist…
Wird eine österreichische KG in eine GmbH umgegründet, an der neben österreichischen Gesellschaftern auch ein in Großbritannien ansässiger Gesellschafter beteiligt ist, wird hierdurch die Möglichkeit einer Buchwerteinbringung nicht beeinträchtigt (§ 16 Abs. 2 Z. 1 UmgrStG). Dies ungeachtet des Umstandes, dass ein Veräußerungsgewinn, der bei einer…
…liegen daher aus dieser Sicht bei einem bloß quasi-innerbetrieblichem Wirtschaftsgutwechsel aus einem inländischen GmbH-Betrieb in einen ausländischen KG-Betrieb keine mit rein innerösterreichischen Vorgängen vergleichbare Gegebenheiten vor. Im Übrigen ist zu beachten, dass nur jene Wirtschaftsgüter mit steuerlicher Wirkung einer ausländischen Betriebstätte (hier:…
…gesehen. Geht man aber von der Identität des Abgabepflichtigen aus, dann kann durch eine bloß rechtsformwechselnde Umwandlung (wenn die niederländische Tochtergesellschaft von einer der AG vergleichbaren NV in eine der GmbH vergleichbare BV umgewandelt wird) auch kein Neubeginn der zweijährigen Behaltefrist nach § 10 Abs. 2…
…deutschen GmbH bestellt, beschränkt sich aber sein Aufgabengebiet so wie vor der Umwandlung auf den inländischen Betriebsteil, verbleibt das Besteuerungsrecht an den Geschäftsführerbezügen in Österreich. Vorsorglich wird allerdings beigefügt, dass diese Auffassung betreffend die betriebstättenleitenden Geschäftsführer bisher noch nicht mit Deutschland abgesprochen worden ist. Eine…
…im Hinblick auf die neue Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes eine bereits verlustbehaftete ausländische Kapitalgesellschaft erwirbt, um sich die Auslandsverluste in der Folge in der aufgezeigten Art steuermindernd nutzbar zu machen. Probleme, die sich daraus ergeben, dass das deutsche Umwandlungsrecht die verschmelzende Umwandlung seit 1998 abgeschafft hat…
…Durchgriffes durch die deutsche KG schon bisher steuerliche Mitunternehmer der österreichischen GmbH & Co KG und bleiben dies auch nach Liquidation der deutschen Investment-KG. Sollte die österreichische KG keine operativ tätige Gesellschaft, sondern eine bloß vermögensverwaltende KG sein, wird auf die in EAS 705 behandelte…
…einer österreichischen KG, die im Eigentum einer deutschen KG (mit deutschen Familienstiftungen als Gesellschafter) stehen, nach Art. 3 UmgrStG in eine österreichische GmbH eingebracht, dann geht das Recht auf Vortrag der ab 1998 in der österreichischen KG angefallenen Verluste auf der Grundlage des Umgründungssteuergesetzes in…
…die durch die Umwandlung zur Betriebstätte der anderen Gesellschaft geworden ist, nicht verloren, sondern können von der anderen Gesellschaft im Verlustvortragsweg vewertet werden. Vor dem Hintergrund der europarechtlichen Gleichbehandlungsphilosophie ist in EAS.1992 zum Ausdruck gebracht worden, dass daher auch im Fall eines vergleichbaren internationalen…