Die Grenzgängereigenschaft im Sinn von Artikel 15 Abs. 6 DBA-Deutschland setzt voraus, dass die abgabepflichtige Person "täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehrt". Seit 1986 wird im österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" mit einer "45-Tage-Toleranzregelung" angewendet…
…Dies führt dazu, dass für Zwecke der Anwendung der Grenzgängerregelung eine gesamthafte Betrachtung des Arbeitsverhältnisses zu erfolgen hat und die im Rahmen der Entsendung im Drittland verbrachten Arbeitstage bei der Ermittlung der 45-Tage bzw. 20 %-Grenze zu berücksichtigen sind (sog. "schädliche Arbeitstage"). Bundesministerium für…
…höchstens an 45 Arbeitstagen bzw. an 20% der tatsächlichen Arbeitstage ganz oder teilweise außerhalb der Grenzzone tätig wird. Für die Ermittlung dieser Höchstgrenze ist jedes Arbeitsverhältnis isoliert zu betrachten (siehe Rn 20 der Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs…
…in Deutschland ansässige Dienstnehmer der deutschen AG tageweise (nicht mehr als 183 Tage während des Kalenderjahres) in die österreichische Zweigniederlassung, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so ist - mangels Überschreitens der 183 Tage-Grenze und mangels eines österreichischen Arbeitgebers - für Zwecke eines österreichischen Besteuerungsrechts…
…Anzahl der Arbeitstage, die in der Ukraine, und jener, die in Drittstaaten verbracht wurden, zu aliquotieren. Sollte infolge dieser Auslandsentsendungen durch die ukrainische Schwestergesellschaft die Aufenthaltsdauer in der Ukraine unter die 183-Tage-Grenze des Art. 15 Abs. 2 DBA-Ukraine fallen, kann dies keinen…
…Unternehmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Arbeitgeber des entsandten Arbeiters anzusehen ist, müßte in Österreich Steuerfreistellung gewährt werden, da die Aufenthalte des Arbeitnehmers in Deutschland in beiden Jahren die 183-Tage-Grenze des Art. 9 Abs. 2 DBA-Ö/Deutschland übersteigen und sonach auch bei dieser…
…Leistungspakete erbracht, ist die 183-Tage-Frist nicht projektbezogen zu ermitteln, sondern es ist auf die insgesamt in Österreich erbrachte Dienstleistungsdauer abzustellen. Übersteigt diese Frist bei sämtlichen Projekten die maßgebende 183-Tage-Grenze liegt eine inländische Dienstleistungsbetriebstätte der tschechischen Gesellschaft vor. Bundesministerium für Finanzen, 28…
…Tage-Regel" (Art. 15 Abs. 2 DBA Ö - B) nicht erfüllt sind. Bei einem längerfristigen Auslandsaufenthalt käme der Sonderregelung für kurzfristige Auslandstätigkeit bei jahreweiser Betrachtung gegebenenfalls im Jahr der Entsendung und im Jahr der Rückkehr Bedeutung zu, wenn hinsichtlich dieser Jahre die 183-Tage-Grenze…
Entsendet eine US-Gesellschaft eine Dienstnehmerin vorübergehend, jedoch nicht länger als 183 Tage, zu ihrer österreichischen Tochtergesellschaft, so sind die hiefür gezahlten Vergütungen nach Maßgabe des Artikels X DBA-USA von der österreichischen Besteuerung freizustellen. Dies gilt auch für Bezugsteile, die im "abgekürzten Zahlungsweg…
…Denn Tage, an denen sich Personen nicht ganztägig in Österreich aufhalten, werden bei der für die Annahme eines gewöhnlichen Aufenthaltes und damit für die unbeschränkte Steuerpflicht anzustellenden Berechnung der "6-Monatsfrist" (§ 26 Abs. 2 BAO) außer Betracht gelassen. Daher tritt für solche Grenzgänger selbst dann…
…Folge, dass die Gestellungsvergütung in Tschechien nicht besteuert werden darf und die Löhne und Gehälter der nach Tschechien entsandten Arbeitnehmer ebenfalls nur in Österreich besteuert werden dürfen, falls die Entsendungsdauer die 183-Tage-Frist des Artikels 15 Abs. 2 nicht überschreitet. Beratungsvertrag: Hier ist entscheidend…
…zu werten sind, und die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen…
…ausgeführt, wobei hiezu lediglich ein Werkzeugkoffer und das entsprechende Know-How benötigt wird, dauern die Arbeiten weiters in der Regel kaum länger als 4 Tage und begibt sich der Mechaniker in der Folge stets wieder nach Österreich zurück, so fehlt es an ausländischen Betriebstätten, die…
…ohne dass ein steuerliches Dienstverhältnis zur Tochtergesellschaft eingegangen wird, ohne dass eine Betriebstätte im Ausland begründet wird und ohne dass der jeweilige Auslandsaufenthalt der Geschäftsführer die Grenze der "183-Tage- Klausel" der Doppelbesteuerungsabkommen überschreitet, dann wird nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen zunächst davon auszugehen…
…wobei die vom Verein erbrachte Gegenleistung in der Übernahme der Reisekosten (Flug- und Vollpension für 14 Tage) von rund ATS 1,5 Mio. und in der Zahlung eines Taschengeldes an die insgesamt 94 Ensemblemitglieder (je 1.000 ATS pro Person) von insgesamt ATS 94.000…
…österreichische Steuerschuld anfallen kann, da deren Einkünfte für den 1 - 2 Tage dauernden Wettkampf jedenfalls unterhalb der 20.000 US-Dollar-Grenze des Artikels 17 DBA-USA liegen wird. Was nun die Einnahmen des US-Veranstalters aus der Überlassung von Senderechten anlangt, ist zu sagen…
Der wesentliche Inhalt von Doppelbesteuerungsabkommen liegt darin, bei grenzüberschreitender Einkünfteerzielung die Besteuerungsrechte zwischen den beiden Vertragstaaten aufzuteilen. In dieser Hinsicht derogieren die Abkommen als "lex specialis" den entgegenstehenden inländischen Steuerrechtsnormen (VwGH 28.6.1963, 2312/61, 17.12.1975, 1037/75, BFH 18.9.1968…
…vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher Grenzgänger von seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren…
…als im Fall von Beschäftigungen in Österreich unter 183 Tagen pro Jahr das Besteuerungsrecht bei Deutschland als dem Ansässigkeitsstaat der Arbeitskräfte verbleibt. Im Zusammenhang mit der Frage, ob angesichts der Grenzgängereigenschaft der gestellten Arbeitskräfte die Besteuerungsrechte der Schweiz und Liechtensteins durch deren DBAs mit Österreich…
… d) Übernahme der Position des Geschäftsführers; und wird dieses Leistungspaket von der deutschen GmbH durch eine tageweise, jedoch 183 Tage jährlich nicht übersteigende Entsendung eines ihrer Mitarbeiter erfüllt, dann ist bei steuerlicher Anerkennung dieser Gestaltungsform zunächst festzustellen, ob die deutsche GmbH zur Erfüllung ihrer Aufgaben…