Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1250
Entsendung eines deutschen Grenzgängers nach Fernost für 60 Tage
geltende FassungEAS-AuskunftI 87/1-IV/4/98vom 14.04.1998
Wortlaut laut Findok
Seit 1986 wird im
österreichisch-deutschen Verhältnis für die Beurteilung der
Grenzgängereigenschaft eine "Ganzjahresbetrachtung" angewendet: Liegen die
Grenzgängervoraussetzungen in einem Kalenderjahr an mehr als 45 Tagen nicht
vor, so geht für das ganze Kalenderjahr die Grenzgängereigenschaft
verloren (AÖF Nr. 283/1986). Wird daher ein deutscher Grenzgänger von
seinem österreichischen Arbeitgeber im Rahmen des Produktvertriebes
innerhalb eines Jahres für 60 Tage nach Fernost entsandt, so geht in dem
betreffenden Jahr die Grenzgängereigenschaft verloren, sodass der
österreichische Arbeitgeber für alle Bezugsteile den Lohnsteuerabzug
vorzunehmen hat, die auf berufliche Tätigkeiten des deutschen
Grenzgängers auf österreichischem Staatsgebiet entfallen.
14. April
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- I 87/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29300
- Gültig
- 14.04.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF