…inländische Stammhausbetriebstätte überführt, muss dieser Vorgang auf der Grundlage von Artikel 7 der DBA mit den USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange in gleicher Weise abgewickelt werden, wie dies bei Erwerb durch die Stammhausbetriebstätte…
Werden in Italien ansässige und in einer italienischen Betriebstätte einer österreichischen Kapitalgesellschaft (Ö-AG) beschäftige Mitarbeiter zur kurzfristigen Arbeitsausübung, etwa zu Schulungszwecken, in das österreichische Stammhaus der Ö-AG berufen, so unterliegen deren Bezüge, soweit sie aliquot auf Tätigkeiten in Österreich entfallen, gemäß Art. 15…
…Kalenderjahres) in das deutsche Stammhaus, um dort an Schulungen und Workshops teilzunehmen, so lösen auch Aufenthalte in Deutschland von nicht mehr als 183 Tagen auf Grundlage von Art. 15 Abs. 1 DBA Deutschland das deutsche Besteuerungsrecht aus, da mit dem deutschen Stammhaus bereits ein "Arbeitgeber…
…indessen so gelagert sein, dass Teile der Kosten für eine in der Betriebstätte ausgeführte Projektleitung und Montageplanung in Österreich bezahlt und folglich in der Buchhaltung des österreichischen Stammhauses als Aufwand erfasst worden sind (z.B. Arbeitslöhne der in Malaysien eingesetzten Projektleiter), dann wäre eine Weiterbelastung…
Sowohl das DBA-Deutschland vom 24. August 2000 wie auch das DBA-Deutschland vom 4. Oktober 1954 sehen die Möglichkeit einer grenzüberschreitenden indirekten Gewinnaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebstätte vor. Während aber das DBA 2000 diese Möglichkeit - dem OECD-Musterabkommen entsprechend - ohne besondere Methodikvorgabe gestattet, ist…
…Zuordnung nach Österreich sprechen. Aussagen hinsichtlich der Zuordnung von Ergebnissen bei derivativen Geschäften könnten nur bei entsprechender Darlegung der jeweils angesprochenen Geschäftsformen und der hierbei zu setzenden Aktivitäten abgegeben werden. Im deutschen Stammhaus anfallende Kosten der allgemeinen Verwaltung sind in dem Maß, in dem sie…
…GMBH & CO KG in Österreich ein Büro mit Betriebstätteneigenschaft eröffnet, dann ergibt sich gemäß Art. 4 DBA-Deutschland das Erfordernis, auf eine fremdverhaltenskonforme Gewinnabgrenzung zwischen der inländischen Betriebstätte und dem deutschen Stammhaus zu achten. Hiebei wird erforderlichenfalls eine Funktionsanalyse anzustellen sein, aus der ersichtlich ist…
…wäre durchaus auch denkbar, die vom Personal des Stammhauses für die Betriebstätte geleisteten Stunden mit einem für externe Berater üblichen Stundensatz von ATS 2.500,00 bis ATS 5.000,00 zu multiplizieren. Ob die obere oder untere Bandbreite Bedeutung besitzt, wird vom Gesamtergebnis Schweiz…
…muss diese Verbindlichkeit dem Betriebsvermögen der pakistanischen Betriebstätte ungeachtet des Umstandes zugerechnet werden, dass die Verbindlichkeit buchmäßig zunächst im Stammhaus erfasst worden ist. Zinsen für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn von Artikel VII des Abkommens…
…dass sie diese als atypisch stillen Gesellschafter aufgenommen hat und wird der aus dem Österreich-Geschäft erzielte gewerbliche Gewinne im Verhältnis 50:50 mit dieser deutschen GmbH (die sich in ihrem deutschen Stammhaus um die Vermarktung der Wohnungen in Deutschland und Holland gekümmert hat) geteilt…
…muss diese Verbindlichkeit dem Betriebsvermögen der pakistanischen Betriebstätte ungeachtet des Umstandes zugerechnet werden, dass die Verbindlichkeit buchmäßig zunächst im Stammhaus erfasst worden ist. Zinsen für eine dem Vermögen der pakistanischen Betriebstätte zuzurechnende Verbindlichkeit stammen "aus Quellen innerhalb Pakistans" im Sinn von Artikel VII des Abkommens…
…hierbei die Frage spielen, ob die dem Stromlieferungsprojekt zugrundeliegenden Verträge (und das durch diese Verträge übernommene kaufmännische Unternehmensrisiko) von den Verantwortungsträgern der Stammbetriebstätte der AG ausgehandelt wurden. Jedenfalls kann erst nach Aufteilung des Gesamtgewinnes zwischen der Stammhausbetriebstätte und der E-Werksbetriebstätte, sonach erst in einem…
…heranzuziehen. Obwohl der deutsche Arbeitgeber in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 verfügt, trifft das Akquisitionsbüro aber keine Lohnsteuerabzugspflicht für das Personal des deutschen Stammhauses, weil nur jene inländischen Einrichtungen, "die der Ausübung der durch die Arbeitnehmer ausgeführten Tätigkeit dienen" (LStR…
…Artikel 5 Absatz 3 DBA-Ukraine setzt die Ausübung von Funktionen und damit eine physische Anwesenheit auf dem Baugelände (zumindest in Baugeländenähe) voraus. Im Stammhaus des österreichischen Anlagenbauunternehmens ausgeübte Funktionen (insb. das in Österreich erbrachte Engineering und die Beschaffung der Anlagenteile) berechtigen die Ukraine nicht…
…Art nur untergeordnet mittätig, dann werden die aus den Liefergeschäften erzielten Gewinne nicht dieser Betriebstätte zugerechnet werden können. Allerdings müssen die von der Betriebstätte erbrachten Wartungsleistungen in fremdüblicher Art vom britischen Stammhaus des Unternehmens abgegolten werden. 11. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für…
…im Betriebsstättenstaat tatsächlich erbracht und welche vom Stammhaus ausgeführt worden sind. Weiters ist festzustellen, welcher Gewinn einem völlig fremden, unabhängigen Unternehmen für die Ausführung jener Arbeiten zugefallen wäre, die von der Betriebsstätte ausgeführt worden sind. Im vorliegenden Anlagenbau sind dem Stammhaus funktional jene Ergebnisbestandteile zuzurechnen…
…OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte eines einheitlichen Unternehmens und ist nicht auf das Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft übertragbar. Bundesministerium für Finanzen, 29…
…an ein völlig unabhängiges Unternehmen in Malaysien erzielbar gewesen wären. Das Schlussprotokoll stellt sonach ausreichend klar, dass Liefergewinne dem österreichischen Stammhaus zu verbleiben haben und nicht der malaysischen Besteuerung unterzogen werden dürfen. 5. Mai 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…der den tatsächlich im Ausland erbrachten Tätigkeiten der GesmbH zuzuordnen ist. Da die Erfüllung der sich aus den Managementverträgen ergebenden vertraglichen Verpflichtungen aber auch Aktivitäten im österreichischen Stammhaus bedingt, wird eine sachgerechte Gewinnaufteilung vorzunehmen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und der Inhalt der…
…vorgegangen wird. Eine Vorgangsweise, nach der der Gesamterlös der britischen Baustelle zugerechnet und um sämtliche im Stammhaus aufgelaufenen Kosten (einschließlich der vom britischen Tochterunternehmen - fremdüblich - ihm in Rechnung gestellten Montageleistungen und der mit Proformarechnungen nach Großbritannien gelieferten Bauteile) gekürzt wird, wird idR diesen Grundsätzen nicht…