Das DBA-Frankreich sieht abweichend vom OECD-Musterabkommen im Fall der Veräußerung wesentlicher Beteiligungen ein Besteuerungsrecht des Quellenstaates vor (Art. 13 Abs. 3 lit. a DBA-F). Diese Regelung ist von Österreich unter der Bedingung angenommen worden, dass hierdurch nicht Umgründungen, die im Ansässigkeitsstaat der…
…nbsp; Das am 13. April 2000 in Moskau unterzeichnete (aber noch ratifikationsbedürftige) neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Russland enthält keine Sonderregelung in Bezug auf die Erhebung einer Steuer auf Gewinntransfers von russischen Betriebstätten an deren ausländische Firmenzentralen (branch profits tax). In der Literatur wird die Auffassung vertreten…
…Lage, Artikel 15 Abs. 3 DBA-Deutschland in der Weise zu verstehen, in der diese Sonderregelung anlässlich der Doppelbesteuerungsverhandlungen konzipiert worden ist: durch diese Sonderbestimmung sollte sichergestellt werden, dass in allen Fällen einer internationalen Arbeitskräfteüberlassung, mag diese von professionellen Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen oder von Konzerngesellschaften bewerkstelligt werden…
Unterhält eine schwedische Kapitalgesellschaft in Österreich ein Auslieferungslager, so stellt dieses für sich allein betrachtet auf Grund der Sonderregelung des Art. 5 Abs. 3 lit. b DBA-S keine inländische Betriebstätte des schwedischen Unternehmens dar. Auch der Umstand, dass sich dieses Auslieferungslager in den Räumlichkeiten…
…österreichischen Staatsbürger zufließen, unterliegen gemäß Artikel 16 Abs. 2 des DBA-Schweden der österreichischen Besteuerung. Das Doppelbesteuerungsabkommen enthält keine entgegenstehende Sonderregelung für jenen Teil der Pension, die als schwedische "Volkspension" bezeichnet wird. Sollte von Parteienseite Steuerfreiheit dieser Pension in Österreich eingewendet werden, so ist erforderlich…
…22 Abs. 2 DBA-USA von der Doppelbesteuerung zu entlasten. Art. 22 Abs. 2 DBA-USA enthält eine Sonderregelung für die Vermeidung der Doppelbesteuerung für US-Staatsbürger, die in Österreich ansässig sind, und sieht Anrechnungsvorschriften sowohl für Österreich als auch für die USA vor. Demnach…
…gemäß Art. 15 Abs. 1 DBA Italien der österreichischen Besteuerung. Die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristige Arbeit gemäß Art. 15 Abs. 2 DBA Italien, welche das auf Grund der Betriebstättenzugehörigkeit der Arbeitnehmer zur italienischen Betriebstätte bereits bestehende italienische Besteuerungsrecht an den Bezügen dieser Mitarbeiter aufrecht…
…dann keiner Besteuerung unterzogen werden dürfen, wenn das Herkunftsland den Bestand einer unbeschränkten Steuerpflicht mit der Staatsbürgerschaft verknüpft. Im österreichisch-amerikanischen DBA findet sich hingegen in Artikel 1 Abs. 4 eine Sonderregelung, derzufolge sich die USA das Recht vorbehalten, in Österreich ansässig gewordene US-Staatsbürger…
…Österreich an dem in der Beteiligung steuerhängigen Wertzuwachs und löst damit die Wegzugsbesteuerung nach § 31 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 aus. Die Sonderregelung des Artikels 13 Abs. 4 DBA-Schweiz, die im Fall eines Ansässigkeitswechsels des Anteilseigners die Besteuerungsrechte des Wegzugsstaates unangetastet lässt und…
…Tätigkeitsstaat bestehen darf, in den Fällen einer Arbeitskräfteüberlassung außer Wirksamkeit setzt. Diese Sonderregelung ist im Abkommenstext nicht auf Fälle der gewerblichen Arbeitskräfteüberlassung eingeschränkt und muss daher in allen Fällen einer - von beiden Staaten steuerlich anerkannten - Arbeitskräfteüberlassung gelten. 27. Oktober 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…Tätigkeit erzielten Einkünften Österreich zu, wenn dem Piloten in Deutschland keine Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland zur Verfügung steht. Die in Artikel 15 Abs. 5 DBA-Deutschland für Piloten vorgesehene Sonderregelung kommt folglich nicht zur Anwendung. Bundesministerium für Finanzen, 1. Februar 2007
…eine Quellenbesteuerung vorgesehen sein sollte. Denn die Überlassung von Persönlichkeitsrechten ist regelmäßig nicht in der Abkommensdefinition der "Lizenzgebühren" miterfasst. Im Verhältnis zu Deutschland enthält allerdings Artikel 17 Abs. 1 des DBA eine vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung, derzufolge Vergütungen jeder Art, die für die Benutzung…
…oder unechte stille Gesellschaft zu werten ist. Ohne Sonderregelung des Absatzes 8 könnte nur im letztgenannten Fall für den ausländischen Partner eine Betriebstätte in Österreich begründet werden und nur in diesem Fall könnte Artikel 7 zur Anwendung kommen. Nach der in Absatz 8 vorgesehenen Regelung…
…sind, wie zB Ballette, Chöre und Theater. Lediglich, die neue Sonderregelung mit Großbritannien (AÖF Nr. 307/1991) ist tatsächlich nur auf "Orchester" anwendbar, wobei die Begünstigungsvoraussetzungen der in Österreich gastierenden britischen Orchester aber in erster Linie vom britischen Inland Revenue, International Division, Somerset House, London…
…Mutter-GesmbH & Co KG hindurchzugreifen und es sind diese - falls in Österreich kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs…
…ansässige Personen, die ohne inländische Betriebstätte in Österreich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, von der Besteuerung zu entlasten; die in anderen Abkommen vorgesehene Sonderregelung für "Künstler und Sportler" ist im DBA-Ungarn nicht enthalten. Nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr…
…Staatsgebiet ausgeübt wird. Die auf Zeiträume vor dem Eintritt in die österreichische Steuerpflicht entfallenden Bezugsteile der schweizerischen Firma sind in Österreich allerdings nicht zu besteuern (und sind auch für Zwecke des Progressionsvorbehaltes in Österreich nicht anzusetzen). Die Sonderregelung des Artikels 4 Abs. 3 des DBA…
…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…
…kein Zweitwohnsitz besteht - nach den Regeln der beschränkten Steuerpflicht der Besteuerung zu unterziehen. Solange keine "mehrstöckige" Konstruktion mit einer nicht mehr sinnvoll erfassbaren Menge an Unterbeteiligten vorliegt, findet die Sonderregelung des § 99 Abs. 1 Z 2 EStG (20%iger Steuerabzug) im allgemeinen keine Anwendung (EAS…
…ist; diese Sonderregelung, die im DBA-Deutschland-2000 nicht mehr ausdrücklich vorgesehen ist, war im DBA-1954 nötig, weil nach der DBA-Terminologie des DBA-1954 eine fiskalisch als transparent behandelte Personengesellschaft keinen "Wohnsitz" im Sinn des Abkommens haben konnte. Mit dieser Sonderreglung wurde erreicht…