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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 196

Diskothekenauftritte ungarischer Models

geltende FassungEAS-AuskunftSch 1662/2/1-IV/4/92vom 17.11.1992

Wortlaut laut Findok

  Werden von einem österreichischen Unternehmer in Ungarn ansässige Models (Mannequins) für Auftritte in österreichischen Diskotheken auf Werkvertragsbasis engagiert, unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat sich allerdings Österreich verpflichtet, in Ungarn ansässige Personen, die ohne inländische Betriebstätte in Österreich Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, von der Besteuerung zu entlasten; die in anderen Abkommen vorgesehene Sonderregelung für "Künstler und Sportler" ist im DBA-Ungarn nicht enthalten. Nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 20. Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, (Vorlage einer von den ungarischen Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung) kann daher von einer inländischen Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden. 17. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

WerkvertragAbzugssteuerSteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungInlandsbetriebstättegewerbliche Tätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
Sch 1662/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18259
Gültig
17.11.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF