Findok · EAS-Auskünfte
EAS 196
Diskothekenauftritte ungarischer Models
geltende FassungEAS-AuskunftSch 1662/2/1-IV/4/92vom 17.11.1992
Wortlaut laut Findok
Werden von einem österreichischen Unternehmer in
Ungarn ansässige Models (Mannequins) für Auftritte in
österreichischen Diskotheken auf Werkvertragsbasis engagiert, unterliegen
die hiefür gezahlten Vergütungen gemäß
§ 99 Abs. 1 Z 1
EStG der inländischen Abzugsbesteuerung. In Artikel 7 des DBA-Ungarn hat
sich allerdings Österreich verpflichtet, in Ungarn ansässige Personen,
die ohne inländische Betriebstätte in Österreich Einkünfte
aus Gewerbebetrieb erzielen, von der Besteuerung zu entlasten; die in anderen
Abkommen vorgesehene Sonderregelung für "Künstler und Sportler" ist im
DBA-Ungarn nicht enthalten. Nach den Grundsätzen des BMF-Erlasses vom 20.
Dezember 1985, AÖF Nr. 31/1986, (Vorlage einer von den ungarischen
Steuerbehörden ausgestellten Ansässigkeitsbescheinigung) kann daher
von einer inländischen Abzugsbesteuerung Abstand genommen
werden.
17. November
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA H (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Einkommen, Ertrag, Vermögen), BGBl. Nr. 52/1976
WerkvertragAbzugssteuerSteuerentlastungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigungInlandsbetriebstättegewerbliche Tätigkeit
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- Sch 1662/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18259
- Gültig
- 17.11.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF