Da Österreich derzeit noch keine CFC-Gesetzgebung hat, ist sondergesetzlich nicht vorgesehen, dass in einer maltesischen Gesellschaft thesaurierte Gewinne dem Einkommen des in Österreich lebenden Gesellschafters zugerechnet werden (sieht man von dem Fall ab, dass es sich bei der maltesischen Gesellschaft um einen Kapitalanlagefonds…
…nur die direkt der Baubetriebstätte zuzuordnenden Kosten erfasst, sondern auch Risikozuschläge vorgenommen, die die rechnerische Kostenverteilung (idR zu Gunsten des Stammhauses) verändern. Dieses Verfahren wird heute auch als "Kostenschlüsselmethode" bezeichnet, bei der allerdings keine Risikoschlüsselung mehr vorgenommen wird. Doch selbst diese Methode kann aus Vereinfachungsgründen…
…Solange eine derartige konzerninterne Abmachung nicht zu fremdunüblichen Gewinnverlagerungen oder Verlustübernahmen führt, wird auf der Grundlage von Z 1.41 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze der Parteivereinbarung die steuerliche Wirkung nicht abzusprechen sein. Ob aber im konkreten Einzelfall durch die Risikoumverteilung keine fremdunübliche Gewinn- bzw. Verlustverschiebung eintritt…
…Eigentum der Gesellschaft als solcher steht; persönliche Haftung für entstandene Verbindlichkeiten, Beteiligung am positiven wie auch am negativen Unternehmensergebnis (unternehmerisches Risiko); die Gesellschaftsanteile sind nicht einfach übertragbar. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall einer Jersey Limited…
…Konzerns B abzulösen. Die vorliegende EAS befasst sich ausschließlich mit diesem zweiten Aspekt der Reorganisation. Führt die Reorganisation dazu, dass sich das Funktions- und Risikoprofil der österreichischen Landesgesellschaften so stark reduziert, dass die österreichischen Landesgesellschaften zu reinen "Dienstleistern" für die ausländische Zentralgesellschaft werden, dann erscheint…
…wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede einem ausländischen Recht unterstehende Veranlagungsgemeinschaft in Immobilien gilt, die nach den Grundsätzen der Risikostreuung (siehe hierzu InvFR 2003 Rz 271 und die dort ua. erwähnte 10 Immobilien-Untergrenze) errichtet ist. Sind deutsche Immobilienfonds-KGs demzufolge als ausländischer Immobilien-Investmentfonds…
…dessen Betriebsstätte sie ist, unabhängig gewesen wäre. Für die Ermittlung des auf die Betriebsstätte entfallenden Anteiles am Gesamtauftragsergebnis ist eine Funktions- und Risikoanalyse durchzuführen. Dabei ist zu untersuchen, welche Arbeiten im Betriebsstättenstaat tatsächlich erbracht und welche vom Stammhaus ausgeführt worden sind. Weiters ist festzustellen, welcher…
…Routinefunktionen sind Funktionen, bei denen nur in geringem Umfang Wirtschaftsgüter eingesetzt werden und die nur zu einer geringen Risikotragung führen. Nur ein Unternehmen, das die zur Durchführung von Geschäften wesentlichen, für den Unternehmenserfolg entscheidenden Funktionen ausübt und die wesentlichen Risiken übernimmt, kann als "Entrepreneur" oder…
…die als Abgeltung ihrer Haftungsübernahme eine Risikoprämie in Höhe von 5% ihres Aktienkapitals erhält) erscheint es vertretbar, die gesamte Gewinnausschüttung aus Tschechien körperschaftsteuerfrei zu stellen und daher gesonderte Untersuchungen darüber zu unterlassen, ob in diese 5%ige Risikoprämie auch ein Teil der tschechischen Gewinnausschüttung einfließt…
Übernimmt der handelsrechtliche Geschäftsführer einer österreichischen Gesellschaft zusätzlich eine risikobehaftete und mit etwa 800.000 ATS dotierte Geschäftsführerfunktion für eine brasilianische Konzerngesellschaft, wobei diese Funktion einerseits etwa 20% der Gesamttätigkeit des österreichischen Geschäftsführers betragen wird andererseits aber die Aufenthalte in Brasilien 7 Arbeitstage jährlich nicht…
Begründet ein in Deutschland ansässiges Unternehmen, dessen Unternehmensgegenstand die Beratung im klinischen Risikomanagement ist, ein Dienstverhältnis mit einem in Österreich ansässigen Arbeitnehmer, dessen Aufgabe es ist, die eigenständige Durchführung von Beratungsprojekten zur Patientensicherheit und klinischem Risikomanagement in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen in Italien, Österreich, Deutschland und…
…3 der Einkommensteuerrichtlinien 1984, betreffend die (für die Stellung als wirtschaftlicher Eigentümer sprechende) Tragung des Risikos der Wertminderung durch den Leasingnehmer erfüllt sind oder nicht, lässt sich nicht allein aus einer Klausel folgenden Inhaltes beurteilen: "The Lessee will indemnify the Lessor from and against all…
…die 2002 ihren Wohnsitz aus Deutschland nach Österreich verlegt hat, eine Kommanditbeteiligung an einer deutschen KG, die nach dem System der Risikostreuung Vermietungseinkünfte aus Deutschland und den USA sowie Wertpapiererträge aus der Schweiz bezieht, dann sind diese Einkünfte für Zeiträume vor dem Wirksamkeitsbeginn des österreichischen…
Gemäß § 42 Investmentfondsgesetz gilt jedes einem ausländischen Recht unterstehende Vermögen, das nach dem Gesetz, der Satzung oder der tatsächlichen Übung nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist, als ausländischer Kapitalanlagefonds; da § 42 diese Zuordnung "ungeachtet der Rechtsform" vornimmt, fällt auch dementsprechend angelegtes Vermögen einer US…
…über kein Personal verfügt, sondern bei Bedarf lediglich durch einen Geschäftsführer vertreten wird. "Kann nicht nachgewiesen werden, dass die zwischengeschaltete Gesellschaft ein echtes Risiko trägt oder eine wertvermehrende wirtschaftliche Funktion in der Kette ausübt, dann würde jedes Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf…
…schlechter zu behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann. Der Umstand, dass nach französischem Recht bei der Besteuerung…
…die mit dem zuständigen österreichischen Finanzamt geklärt werden müsste. Im Allgemeinen wird die Wohnung allerdings nicht als Betriebstätte des österreichischen Arbeitgebers gewertet werden können (denn andernfalls bestünde für das österreichische Produktionsunternehmen das Risiko, dass es wegen Bestandes einer italienischen Betriebstätte in die italienische Steuerpflicht eintritt…
…unterworfen. Einkünfte, die aus Nutzungsrechten an Grundstücken zufließen, im vorliegenden Fall sonach die auf Risiko der Fruchtgenussberechtigten aus Vermietung und Verpachtung erzielten Einkünfte, unterliegen gemäß Artikel 6 DBA-Deutschland der Besteuerung in Österreich und sind in Deutschland korrespondiernd dazu von der Besteuerung freizustellen. Sollte das…
…jene Bezüge, die auf die Aufnahmearbeiten in Schweden entfallen, unterbleiben. Liegt dem österreichischen Arbeitgeber kein Ansässigkeitsnachweis vor und will dieser das Risiko einer nachträglichen Geltendmachung der Lohnsteuerhaftung vermeiden (ein Risiko, das jedenfalls vorliegt, wenn der US-Darsteller auch nicht nachträglich seine Ansässigkeitsbescheinigung übersendet), dann wird…
…behandeln als vergleichbare inländische Unternehmen. Daraus folgt, dass dann, wenn kein Risiko einer Verlustdoppelverwertung besteht, die inländische Betriebstätte unter gleichen Bedingungen wie ein unbeschränkt steuerpflichtiges Unternehmen das Recht des Verlustvortrages in Anspruch nehmen kann (EAS 2345); und zwar auch dann, wenn es sich bei dieser…