…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Geldinstitut betreibt. Der Umstand, dass eine in Österreich ansässige Landes- und Hypothekenbank, die als Sondervermögen eines österreichischen Bundeslandes mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestattet ist, ihr Unternehmen in eine Aktiengesellschaft eingebracht hat und in der Folge als Landesbank-Holding weiter bestehen bleibt, kann unter Zugrundelegung dieser Auffassung…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…Anmerkung 24 zu § 10 KStG): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutachtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
Eine Zurechnung von Einkünften an eine andere Rechtsperson setzt eine gesetzliche Rechtsvorschrift voraus, die dieses anordnet. Eine solche Vorschrift enthält § 9 Abs. 5 KStG; danach sind die Einkünfte der Organgesellschaft dem Organträger zuzurechnen. Der Anwendungsbereich dieses Besteuerungsdurchgriffes auf den hinter der Organgesellschaft stehenden Organträger ist…
Unter EAS 869 wurde bereits ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichen Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG 1988 (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG 1988 wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt…
Ist der in Großbritannien ansässige Direktor eines in London errichteten Zentrums für Umweltstudien auch für das Wiener Büro dieses Zentrums (das als eigene Rechtsperson in der Rechtsform eines Vereines besteht) tätig, so ist im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen, ob für Besteuerungszwecke zwei…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB einem Verein, einer Kapitalgesellschaft, einer ausländischen öffentlich-rechtlichen Körperschaft) zufließenden Vergütungen dem inländischen Steuerabzug…
…2 OECD-Musterabkommen) ist bei Anwendung des DBA-Deutschland auf österreichischer Seite österreichisches innerstaatliches Recht anzuwenden. Nach österreichischem innerstaatlichen Recht ist eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich (sieht man von Einkünftezurechnungen im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise…
…werden, ohne sich ein klares Bild darüber zu verschaffen, zwischen welchen Rechtspersonen welche vertraglichen Vereinbarungen eingegangen und sodann auch vertragsgemäß erfüllt werden. Sollte der Fall so gestaltet sein, dass zunächst eine vertragliche Vereinbarung zwischen dem lokalen Veranstalter (Organisationskomitee) und einem zentralen inländischen Sportverband geschlossen wird…
Unter EAS 869 wurde ausgeführt, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht eine Zusammenfassung von Einkommen verschiedener Rechtspersonen grundsätzlich nur im Rahmen des § 9 KStG (Organschaft) möglich ist. § 9 KStG wurde in diesem Zusammenhang als körperschaftsteuerliches Sonderrecht gesehen, das nur auf inländische Organschaften abstellt und damit…
…Tochtergesellschaft anteilsmäßig zuzurechnen sind. Der Fall ist hiebei aus österreichischer Sicht so zu sehen, dass der österreichische Arbeitgeber (die Tochtergesellschaft) einem Dritten (dem als eigene Rechtsperson eingerichteten britischen Pensionsfonds) im Umlageweg Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber den Arbeitnehmern der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt…
…tätige Künstler beschränkt ist (siehe AÖF Nr. 267/1989). Tritt daher eine künstlerisch tätige österreichische Musiker(Orchester)gruppe, die selbst keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern steuerrechtlich als Mitunternehmerschaft der freiberuflich tätigen Künstler anzusehen ist, in Deutschland auf, so besteht hinsichtlich der den in Österreich ansässigen…
…Rolle spielen, wenn eine unter 6 Monaten in Österreich ausgeübte Tätigkeit auf Grund eines Vertrages mit einer in den USA ansässigen Person ausgeübt wird (steuerfreier "Entsendungsfall"). Im vorliegenden Fall wurde aber der Vertrag mit einer in Österreich ansässigen Rechtsperson abgeschlossen. Gemäß § 99 Abs. 1 Z…
…die die amerikanische Universität in Österreich erzielt, der inländischen Besteuerung unterliegen. Die schädliche Vertretereigenschaft wäre der inländischen GmbH dann zuzumessen, wenn die Vermarktung von Studienveranstaltungen nicht zu ihrem Betriebsgegenstand zählt und wenn daher in der Rechtsperson der GmbH die in Art. II Abs. 1 lit…
…der österreichischen Kapitalertragsbesteuerung unattraktiv gemacht werden. Angesichts dieser gesetzlichen Zielrichtung wäre daher eine extensive Interpretation der Sonderregelung für Immobilienfonds nicht gerechtfertigt. Bietet daher die luxemburgische Rechtsperson einer SICAV (Société d'Investissement à Capital Variable) Investmentzertifikate eines ihrer Teilfonds an, der seine Erträge aus amerikanischen Immobilienerträgen…
…in Österreich ein und es ist die Schweiz zur Steuerfreistellung verpflichtet. Die österreichische Steuerpflicht hängt bei einer Arbeitgeberpension (wenn die Pensionsverpflichtung sonach die Rechtsperson des Arbeitgebers und nicht die einer von ihr verschiedenen Rechtsperson trifft, wie zB eine Pensionskasse oder eine Versicherungsanstalt) bereits nach der…
…werden, dass sie auch in den Fällen einer erbrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge gilt, sonach bei einer Rechtslage, in der der schweizerische Sohn in die Rechtspersönlichkeit des Verstorbenen eintritt und diese nunmehr auf schweizerischem Staatsgebiet weiterführt, bedürfte dies einer österreichisch-schweizerischen Auslegungskoordination, die aber derzeit nicht vorliegt. Im…
…24 zu § 10 KStG 1988): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Gelangt eine österreichische Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in einer gutächtlichen Untersuchung unter Anschluss der ausländischen gesellschaftsrechtlichen Rechtsvorschriften und der Satzung der Gesellschaft zu dem begründeten Ergebnis, dass im Fall…
…zu § 10 KStG und zB EAS 2205): eigene Rechtspersönlichkeit, starres ergebnisunabhängiges Gesellschaftskapital, Beteiligung anderer Personen am Gesellschaftskapital, Haftungsbeschränkung, zentralisierte Willensbildung unter Gesellschaftermitwirkung. Bei diesem Typenvergleich werden aber nunmehr auch die deutschen Beurteilungen zu den in den USA gegründeten LLCs mitzuberücksichtigen sein (siehe BStBl. I 2004…