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EAS 3177Bulgarische Rechtsanwaltskanzlei mit österreichischen Klienten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2284-IV/4/201020.08.2010

…hingegen eine inländische Betriebstätte, wären zur Frage der Steuerpflicht des Anwaltes noch gesonderte Überlegungen anzustellen, die allerdings eine Klärung voraussetzen, auf welcher Rechtsgrundlage der Anwalt für die GmbH tätig wird. Desgleichen wären gesonderte Überlegungen nötig, wenn die Einkünfte nicht der GmbH, sondern dem Anwalt unmittelbar…

EAS 1976Rechtsanwaltsgemeinschaft mit österreichischer und liechtensteinischer Kanzlei
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftR 224/1-IV/4/0110.01.2002

Schließen sich drei in Österreich ansässige Rechtsanwälte zu einer Kanzleigemeinschaft (Mitunternehmerschaft) zusammen, an deren Gewinnen sie zu je einem Drittel beteiligt sind, und eröffnet diese Kanzleigemeinschaft in Liechtenstein eine weitere Kanzlei, in der allerdings nur ein Anwalt berufsrechtlich eine anwaltliche Tätigkeit ausüben darf und ein…

EAS 3371Liechtensteinische Rechtsanwaltskanzlei mit Beteiligung an einer schweizerischen Rechtsanwalts-AG und einer FL-Anstalt
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0541-VI/8/201513.06.2016

…selbständig tätiger Rechtsanwalt - gemeinsam mit zwei weiteren Rechtsanwälten - in Liechtenstein eine Rechtsanwaltskanzlei (FL-Kanzlei), in der die steuerlich relevanten Anwaltsfunktionen des österreichischen Anwalts auch tatsächlich ausgeübt werden (Funktionsanalyse), und wird in Erweiterung der FL-Kanzlei eine schweizerische Rechtsanwaltsgesellschaft in Form einer AG (CH-AG) gegründet…

EAS 236Zahlungen für Steuer-, Rechts- und Organisationsberatung sowie für technische Assistenzleistungen aus Tschechien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 151/111/1-IV/4/9327.02.1993

…als die Vergütungen für die Zurverfügungstellung von "Know-How" - vom Lizenzgebührenbegriff des DBA-CSFR nicht erfasst. Im allgemeinen werden steuerliche und rechtliche Beratungen anlässlich einer Unternehmensgründung, ferner Organisationsberatungen und technische Hilfeleistung bei der Inbetriebnahme eines Werkes oder einer Produktionsanlage nicht als quellensteuerpflichtige "Know-How-Vergütungen…

EAS 1828Slowenische Personengesellschaften und OECD-Partnership-Report
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 708/1-IV/4/0105.04.2001

Beabsichtigt eine österreichische Rechtsanwaltskanzlei zwecks forcierter Beratung im slowenischen Raum dort eine Anwaltskanzlei in der Rechtsform einer Personengesellschaft zu gründen, dann liegt auf slowenischer Seite kein Abkommensverstoß vor, wenn diese Personengesellschaft in Slowenien als Körperschaft besteuert wird und folglich die Gewinntransfers nach Österreich einer Dividendenbesteuerung…

EAS 1338Deutsches Orchester in der Rechtsform einer GesBR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/43-IV/4/9830.09.1998

Ist die Trägereinrichtung eines in Österreich gastierenden deutschen Orchesters als Gesellschaft bürgerlichen Rechts konstituiert, wobei die Mitglieder des Orchesters zum Großteil Dienstnehmer der Gesellschaft sind, dann ist entscheidend, ob bei diesen Gastspielen auch die Gesellschafter in Österreich als Künstler mitwirken. Denn wenn die Gesellschafter Vergütungen…

EAS 1942US-Stiftungszuwendungen an eine österreichischen KÖR
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 330/2-IV/4/0115.10.2001

…Österreich bestehende Körperschaft des öffentlichen Rechts, die ausschließlich kirchliche Zwecke verfolgt und die sonach keinen Betrieb gewerblicher Art unterhält, von einer US-Stiftung laufende Zuwendungen, dann unterliegen diese nach inländischem Recht nicht der Steuerpflicht, da die inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Allgemeinen nur mit…

EAS 3224Begriff der "technischen Leistungen" im DBA-Indien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1104-IV/4/201117.06.2011

…Leistung erbringen, aber einen indischen Kunden darin beraten, wie er selbst in der Branche erfolgversprechend technische Dienste anbieten kann. Rechtsberatung, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erbringung technischer Leistungen steht, wird daher nicht von Artikel 12 erfasst sein können. Vorsorglich ist allerdings beizufügen, dass…

EAS 1498Auslandsentsendung durch einen "öffentlichen Verein"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1802/1-IV/4/9919.07.1999

…Besteuerungsrecht. Nach Auffassung des BM für Finanzen wird davon auszugehen sein, daß diese Rechtslage auch dann gilt, wenn der Verein zur Gänze von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts finanziert wird. Es ist wohl richtig, daß die Anwendung von Artikel 16 des Abkommens zum gegenteiligen Ergebnis…

EAS 2516Jersey-Gesellschaft mit inländischer Geschäftsleitung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftF 494/1-IV/4/0417.08.2004

…nicht gesetzt, nämlich jener, die Körperschaft - mangels zivilrechtlicher Rechtsfähigkeit - nicht als Kapitalgesellschaft, sondern als Verein zu besteuern. Auch wenn die Frage der Körperschaftsteuersubjektivität in der Literatur hinsichtlich der außerhalb des EU- und EWR-Raumes bestehenden Gesellschaften nach wie vor umstritten ist (zB Aigner, Kofler, Steuerliche…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

…Gewerblichkeit der Betätigung nicht allein deshalb abgesprochen werden, weil ein solcher Betrieb als Spiel-Casino von einer Körperschaft öffentlichen Rechts betrieben wird. Österreichische Dienstnehmer, die als Grenzgänger bei einem grenznahen deutschen Spiel-Casino einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft tätig sind, unterliegen daher gemäß Artikel 15 Abs…

EAS 2126Abfindung an eine deutsche Sur-place-Bedienstete einer ÖBB-Vertretung in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftN 271/1-IV/4/0214.10.2002

…betätigt, entzieht daher Österreich kein Besteuerungsrecht. Korrespondierend zur Zuteilung des Besteuerungsrechtes an Österreich wird Deutschland durch Artikel 15 Abs. 1 des Abkommens zur Steuerfreistellung verpflichtet. Bei der Besteuerung der Abfindung muss zwingend österreichisches Recht angewendet werden. Der Umstand, dass nach deutschem Steuerrecht ein Betrag von…

EAS 952Auswirkungen des DBA-Deutschland auf die ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/6-IV/4/9621.10.1996

…1 eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, für die subsidiär die Bestimmungen des GmbH-Gesetzes anzuwenden sind, ohne jedoch GmbH oder gar AG zu sein. Ihr Sitz ist in Wien. Sie ist somit selbst eine österreichische juristische Person öffentlichen Rechts. Damit fallen die an die Auslandsmitarbeiter…

EAS 2397Aufwertung von Anteilen deutscher Abgabepflichtiger an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/49-IV/4/0329.12.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass ein in Deutschland ansässiger Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH mit österreichischem Liegenschaftsbesitz hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinn von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in das Besteuerungsrecht…

EAS 2195Aufwertung von Anteilen deutscher Gesellschaften an österreichischen Immobiliengesellschaften ab 1. Jänner 2003
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/22-IV/4/0207.01.2003

Als Rechtsfolge des am 1. Jänner 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland-2000 ergibt sich, dass eine deutsche Kapitalgesellschaft, die zu fast 100% an einer österreichischen Immobiliengesellschaft beteiligt ist, hinsichtlich der in der Beteiligung anwachsenden stillen Reserven im Sinne von § 31 Abs. 3 EStG 1988 "in…

EAS 1085Behandlung von inländischen Betriebstättenverlusten deutscher Unternehmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftA 149/3-IV/4/9717.06.1997

Die Rechtsauffassung der Finanzverwaltung in Bezug auf die Behandlung von Verlusten, die in einer inländischen Betriebstätte einer deutschen Kapitalgesellschaft angefallen sind, hat sich nach den Vorschriften des § 102 EStG zu richten. Darnach kann in Österreich ein Verlustvortrag nur subsidiär erfolgen, d.h. nur dann, wenn…

EAS 2600DBA-Auslegungsänderung in Bezug auf Künstleragenturen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0266-IV/4/200524.03.2005

Basierend auf der Rechtsauffassung des BFH (BFH 20.6.1984, BStBl. II 1984, 828) wurde Artikel 17 Abs. 1 des OECD-MA so ausgelegt, dass diese Bestimmung nicht gestattet, die von einer ausländischen Künstleragentur bezogenen Einkünfte im Inland zu besteuern. Denn in dem zitierten BFH…

EAS 517Österreichische KEG mit tschechischer Zweigniederlassung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2373/1/1-IV/4/9427.10.1994

…Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und daher aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage auszuscheidende Gewinnteil (Betriebeinnahmen und Betriebsausgaben) ist gemäß § 1 EStG nach österreichischem Recht zu ermitteln. Betriebsausgaben, die durch die Tätigkeit der tschechischen Niederlassung verursacht worden sind, müssen auch dann aus…

EAS 740Mehrere zweiwöchige Seminarveranstaltungen in Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 1109/6/1-IV/4/9524.10.1995

…Räumlichkeiten für die Dauer von 14 Tagen erfüllt im allgemeinen nicht die für die Annahme einer Betriebstätte (feste Einrichtung) nötige Dauerhaftigkeit. Die von dem Rechtsanwalt aus der Seminartätigkeit erzielten Einkünfte unterliegen daher der ausschließlichen Besteuerung in der Schweiz. 24. Oktober 1995 Für den Bundesminister: Dr…

EAS 2948Weitere Anwendbarkeit von EAS 1138 auf Schweizer Finanzierungsbetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0377-IV/4/200808.02.2008

Die in EAS 1138 vertretenen Rechtsauffassungen sind für die von dieser EAS erfassten trilateralen Sachverhaltsgestaltungen unverändert aufrecht. EAS 2891 ist zu rein bilateralen Fallgestaltungen ergangen und zeitigt daher keine Rückwirkung auf EAS 1138. Im Übrigen werden die im letzten Absatz von EAS 2891 erwähnten Gespräche…