…Funktionen vom liechtensteinischen Architekturbüro tatsächlich wahrgenommen werden, setzt eingehende Sachverhaltsermittlungen und -würdigungen voraus, die nicht im Rahmen des nur auf die Klärung von Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens angestellt werden können. Anzumerken ist aber Folgendes: der bloße Umstand, dass sämtliche Aufträge von österreichischen Kunden stammen…
…ausübt, dem italienischen Hauptsitz des Unternehmens zuzurechnen sind, erlangt Österreich selbst dann kein Besteuerungsrecht, wenn es den Bestand einer Baubetriebsstätte für den Generalunternehmer annehmen sollte. Denn wenn vor Ort an der Baustelle keine Funktionen des Generalunternehmers, sondern ausschließlich nur solche des IT-Subunternehmers ausgeübt werden…
…Der bloße Umstand, dass die österreichischen Kunden des Unternehmens auch von der schweizerischen Betriebstätte Dienstleistungen empfangen haben, wird für sich alleine betrachtet nicht dazu führen können, dass der sie betreffende immaterielle Wert als Teil des Betriebsvermögens der schweizerischen Betriebstätte zu sehen ist. Denn für die…
…gemeint, der auch die Gewinne des Luftfahrtunternehmens besteuern darf und wo das betreibende Unternehmen die Lohnkosten unmittelbar zu leisten hat (Vogel/Lehner, 6. Auflage, Art. 15 Rz 110). Die Tatsache, dass der Pilot im Rahmen des Wet-Lease-Vertrags für ein anderes Luftfahrtunternehmen tätig wird…
Sucht ein in Österreich operativ tätiges Unternehmen in Deutschland, Ungarn, Großbritannien und Belgien ausländische Investoren, die sich als atypisch stille Gesellschafter beteiligen, dann gilt zunächst als Grundsatz, dass die inländischen Betriebstätten des Unternehmens auch Betriebstätten der ausländischen stillen Gesellschafter darstellen, mit der Folge, dass die…
…Rahmen ihrer ordentlichen Geschäftstätigkeit handeln. In diesem Zusammenhang sind jedoch die strengen Kriterien der "Unabhängigkeit" des Kommentars zu Art. 5 Abs. 6 OECD-MA zu beachten. Wenn beispielsweise eine Person hinsichtlich ihrer geschäftlichen Tätigkeiten für ein Unternehmen detaillierten Weisungen und umfassender Kontrolle seitens dieses Unternehmens…
…des als "Konsulent" bezeichneten Österreichers auf gewerblicher (oder freiberuflicher) Basis erfolgt und nicht solcherart ist, dass ein steuerliches Dienstverhältnis vorliegt; keine Umsätze des liechtensteinischen Unternehmens auf österreichischem Staatsgebiet unterstützt werden (Art. 5 Abs. 5 und 6 DBA-Liechtenstein). Vorsorglich wird mitgeteilt, dass im Rahmen des…
…on Benefits") des Artikels 16 des DBA-USA abkommensberechtigt bleibt. Denn einerseits dient der Erwerb der US-Beteiligung offensichtlich einer betriebsbedingten Ergänzung der bisherigen gewerblichen Tätigkeit des österreichischen Unternehmens und andererseits dürfte zu vermuten sein, dass die gewerbliche Tätigkeit des österreichischen Unternehmens im Verhältnis zur…
…Arbeitgebers" zu verstehen ist, nur für Passivleistungen, nicht hingegen für "Aktivleistungen" (so zB Beratungsleistungen, Schulungsleistungen, Überwachungsleistungen und andere Assistenzleistungen durch das entsendende Unternehmen; vgl. den Erlass des BMF vom 12.06.2014, BMF-010221/0362-VI/8/2014, Abs. 2, zu Änderungen bei der steuerlichen…
…dafür, dass ein US-Unternehmen, das für die Erbringung seiner Telekommunikationsleistungen bei den österreichischen Kunden über ein Netzwerk von fest montierten Satellitenschüsseln und Antennen verfügen muss, hiedurch in Österreich Betriebstätten begründet. Die Frage kann indessen im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht abschließend beantwortet werden, da…
…kurzfristig - gegen Refundierung vom deutschen Unternehmen - aushilft. Solange daher in Fällen der vorliegenden Art auf deutscher Seite kein Vorliegen einer inländischen Betriebstätte angenommen wird, sollte dies auch auf österreichischer Seite so gesehen werden. Allerdings wird vorsorglich angemerkt, daß im Rahmen des ministeriellen EAS-Verfahrens nicht…
…stehen und folglich nach Art. 5 Abs.1 des Abkommens eine Betriebstätte gegeben ist. Schließlich wird auch die Funktion des schweizerischen Unternehmens im Zusammenhang mit den "Kontakten zu Kunden" genauer zu untersuchen sein; falls in diesem Rahmen Verkäufe zustande kommen sollten, könnte der Fall eines…
…Beurteilung, ob in diesem Büro eine bloße unterstützende Hilfstätigkeit für das deutsche Unternehmen ausgeführt wird und folglich keine inländische Betriebstätte im Sinn von Artikel 5 DBA-Deutschland besteht, eine vertiefte Sachverhaltsdurchleuchtung, die nicht im Rahmen des auf Rechtsfragen ausgerichteten ministeriellen EAS-Verfahrens erfolgen kann, sondern…
…US-Firma ausübt, im Rahmen des für seinen Berufsstand üblichen Tätigkeitsfeldes, so wird durch eine derartige Geschäftsgestaltung keine Betriebstätte für das US-Unternehmen in Österreich begründet. Sollte allerdings der Handelsvertreter keine anderen Auftraggeber betreuen und sonach ausschließlich für das US-Unternehmen tätig werden, so könnte…
…des Mitarbeiters liegenden Gründen das Beschäftigungsverhältnis nur beendet werden, wenn dies nach österreichischem Recht einen Kündigungsgrund darstellt. Es ist allerdings bekannt, dass auf deutscher Seite eine Beurteilungstendenz besteht, nach der Arbeitsgestellungsverhältnisse bei verbundenen Unternehmen steuerlich nicht anerkannt werden. Für dieses Problem wird gegenwärtig im Rahmen…
…werden. Allerdings kann im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass in besonders gelagerten Fällen eine abgabenrechtliche Inanspruchnahme des Gestellungsnehmers erfolgen kann. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn Grund für die Annahme besteht, dass das spanische Unternehmen in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nicht…
…Betriebstätte im Sinn der Ziffer 10 des Schlussprotokolls zum DBA-Deutschland. Verluste, die in der deutschen Betriebstätte anfallen, sind nach der geltenden Rechtslage in Österreich lediglich im Rahmen des "negativen Progressionsvorbehaltes" verwertbar. Wird in den Bilanzen des österreichischen Unternehmens zur Herbeiführung einer ordnungsgemäßen Gewinnabgrenzung eine…
…Arbeitskräfte zukommt oder nicht, ist eine Sachverhaltsfrage, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens einer Klärung zugeführt werden kann. Es ist aber einzuräumen, dass dann, wenn die gestellten Arbeitskräfte arbeitsrechtliche Vertragsbeziehungen ausschließlich zu dem liechtensteinischen Unternehmen eingegangen sind, auf der Grundlage von § 21 BAO eine…
…dort im Sinn des DBA-Großbritannien ansässig werden, dann sind die im Ausübungsjahr realisierten Einkünfte insoweit von der österreichischen Besteuerung zu entlasten, als sie auf die in Großbritannien ausgeübte Tätigkeit entfallen. Wird die Steuerentlastung im Rahmen des Lohnsteuerabzuges vorgenommen, trägt das österreichische Unternehmen die Verantwortung…
…Frage der Sachverhaltsbeurteilung und kann daher nicht im Rahmen des auf Rechtsfragenbeurteilung ausgerichteten ministeriellen EAS-Antwortverfahren geklärt werden. Es spricht aber viel dafür, dass keine inländische Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO vorliegt, wenn das indische Unternehmen zur Auftragserfüllung zwar drei Mitarbeiter für die Dauer…