…10 DBA-Irland nicht geschlossen werden kann, dass Lizenzgebühren, die von einer in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte einer niederländischen Kapitalgesellschaft) gezahlt und getragen werden, nicht aus Österreich stammen. Auch im OECD-MA ist dem Lizenzgebührenartikel keine Quellenbestimmung beigegeben, ohne dass dadurch der Wendung "aus…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft von ihrer tschechischen Tochtergesellschaft Schachteldividenden, die in Tschechien einer 10%igen Abzugssteuer unterzogen worden sind, und erzielt sie weiters in Tschechien unbesteuert gebliebene Zinseneinkünfte sowie mit 5% an der Quelle besteuerte tschechische Lizenzgebühren, dann ist Österreich auf Grund von Artikel 23 des…
…nicht von der österreichischen Betriebstätte aus, sondern vom Hauptsitz der deutschen Gesellschaft aus vorgenommen wird, ändert nichts am Bestand der inländischen Steuerabzugsverpflichtung. Da der Einkünfteempfänger in den Niederlanden ansässig ist, ist das DBA-Ö/NL dem Grunde nach anwendbar. Allerdings gilt die für Lizenzgebühren maßgebende…
…Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken (einschließlich kinematographischer Filme und Filme und Bänder für Rundfunk und Fernsehen) gezahlt werden. Darunter fällt somit auch die in Rede stehende Speichermedien- und die Reprographievergütung. Artikel 12 Absatz 1 DBA-USA teilt das Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren…
…Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden…
…2 der DBA-EVO die Steuerentlastung unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU2 unmittelbar an der Quelle durchgeführt werden. Bei einer Vielzahl von österreichischen Lizenznehmern der deutschen KG reicht hierfür aus, dass in einem Lizenzfall dieses Rückerstattungsverfahren positiv abgewickelt worden ist (vorausgesetzt, dass hierfür nicht einer…
…Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen (Know-How) mitgeteilt wird, das den österreichischen Bezieher solchen Wissens zum Steuerabzug nach § 99 EStG verpflichtet…
…nach Maßgabe der mit den Ansässigkeitsstaaten der Künstler bestehenden DBAs unzulässig. Denn es handelt sich hierbei um "Lizenzgebühren" im Sinn der DBAs, deren Quelle nach den dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten DBAs nicht in Österreich gelegen ist, so dass im Regelfall keine inländische Steuerpflicht besteht. 12…
…gemäß Artikel 12 DBA-Frankreich in Österreich von der Besteuerung zu entlasten sein. Auf der Grundlage der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) ist eine Steuerfreistellung an der Quelle möglich. Da anzunehmen ist, dass die Höhe der Lizenzgebühr nur die vom französischen Theater geschaffenen…
…wird besonders hingewiesen. Diese bewirkt, dass alle gewerblichen Gewinne des US-Unternehmens aus österreichischen Quellen - auch wenn sie nicht den Gewinnen der Betriebstätte zurechenbar sind - in Österreich nach inländischem Recht besteuert werden dürfen; so wären z.B. Lizenzgebühren (einschl. Know-How-Vergütungen), die das US…
…die auf die aus tschechischen Quellen stammende Einkünfte entfällt. Die Höhe der anrechenbaren tschechischen Quellensteuer ist aber auch in diesem Fall mit 5% des Bruttobetrags der als Lizenzgebühren zu qualifizierenden Leasingraten begrenzt, da die vertragliche Grenze des Quellenbesteuerungsrechts bei Lizenzgebühren mangels anderweitiger Differenzierung in Art…
…der verkauften elektronischen Produkte dar, die sodann direkt von Deutschland aus "angeliefert" werden. Der Umstand, dass die an den deutschen Softwareproduzenten gezahlten Entgelte als "Softwarelizenz" bezeichnet werden, bewirkt nicht, dass daraus "Lizenzgebühren" im Sinn von Artikel 12 DBA-Deutschland werden, sondern lässt ihre Einstufung als…
Das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin an seiner Auffassung fest, dass dem in Art. VIII Abs. 2 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens verwendeten Ausdruck "kinematographische Filme" jener Sinn beizulegen ist, der für den gleichen Ausdruck in Position 3706 der Kombinierten Nomenklatur des Zolltarifes (KN) festgelegt ist…
…Kapitalgesellschaft, die auf Grund eines Lizenzvertrages israelisches Know-how zur Herstellung bestimmter Kunststoffmischungen bezogen hat, mit dem israelischen Lizenzgeber, daß ihm dieses gesamte Know-How (im wesentlichen die Produktionsverfahren und Rezepturen) gegen Leistung eines Betrages von 9 Mio. S abgekauft wird, dann kann die Frage…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
…Tochtergesellschaft gegründet, deren Aufgabe darin besteht, die ihr von der Antillen-Gesellschaft übertragenen Lizenzrechte durch Weitergabe an im Drittausland ansässige Lizenznehmer zu verwerten, so unterliegen die von der österreichischen Tochtergesellschaft an die Antillen-Gesellschaft gezahlten Lizenzgebühren dem 20-prozentigen Steuerabzug gemäß § 99 EStG. Das DBA…
…dieser Auslegung angeschlossen. Allerdings wurde vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie der EU das Abkommen für die Zukunft einer Revision zu unterziehen. Die Aufnahme von Revisionsverhandlungen ist in der ersten Jahreshälfte 2006 vorgesehen. 1. Dezember 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota …
…EU-Sparzinsenrichtlinie von der Europäischen Gemeinschaft mit der Schweiz abgeschlossenen "Zinsabkommens" (ABl. L 385 S.30 v. 29.12.2004) ist ab 1. Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie auch im…
Lizenzgebühren, die von einer österreichischen Schallplattenvertriebsgesellschaft an eine lizenzgebende Produzentenfirma in Spanien gezahlt werden, unterliegen gemäß § 99 EStG einem 20%igen Steuerabzug. Gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Spanien ist der in Spanien ansässige Lizenzgeber berechtigt, eine Herabsetzung der österreichischen Quellensteuer auf 5% zu…
…werden, dann wird das Entgelt - ähnlich wie bei einem Einkauf von Büchern für Vertriebszwecke - keine Lizenzgebühr darstellen. Die Grenzen sind fließend; im Zweifel wird jedoch dann, wenn im DBA-Partnerstaat die Entgelte nach dem Betriebstättenartikel (Art. 7 OECD-MA) und nicht nach dem Lizenzgebührenartikel (Art…