…10 DBA-Irland nicht geschlossen werden kann, dass Lizenzgebühren, die von einer in Österreich unterhaltenen Betriebstätte (hier: Personengesellschaftsbetriebstätte einer niederländischen Kapitalgesellschaft) gezahlt und getragen werden, nicht aus Österreich stammen. Auch im OECD-MA ist dem Lizenzgebührenartikel keine Quellenbestimmung beigegeben, ohne dass dadurch der Wendung "aus…
…Steuerbefreiung Gemäß § 5 Abs. 3 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO) kann durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle (Befreiung von der Verpflichtung zur Vornahme des Steuerabzuges) zugelassen werden, wenn sichergestellt ist, dass keine Umgehungsgestaltung vorliegt und das ausländische Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen für die überlassenen Arbeitskräfte die lohnsteuerlichen…
…Steuer auf Einkünfte (z. B. Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder aus unbeweglichem Vermögen), die aus Quellen in diesem Vertragstaat von einer im anderen Vertragstaat ansässigen Person bezogen werden, zu erheben, wenn diese Einkünfte keiner Betriebstätte im erstgenannten Vertragstaat zurechenbar sind. […]" Art. XI DBA J (E…
…nur in Höhe von 4% im Abzugsweg an der Quelle besteuern darf. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist Österreich in diesem Fall zur Anrechnung der liechtensteinischen Steuer gemäß Artikel 23 Abs. 2 DBA-Liechtenstein verpflichtet. Sollte der Gesellschafter-Geschäftsführer die Tätigkeit auch von Österreich aus ausgeübt…
…eine österreichische Kapitalgesellschaft von ihrer tschechischen Tochtergesellschaft Schachteldividenden, die in Tschechien einer 10%igen Abzugssteuer unterzogen worden sind, und erzielt sie weiters in Tschechien unbesteuert gebliebene Zinseneinkünfte sowie mit 5% an der Quelle besteuerte tschechische Lizenzgebühren, dann ist Österreich auf Grund von Artikel 23 des…
…dass die Gesellschaft gem. § 99 EStG trotz einer Steuerfreistellung gem. Artikel 7 DBA-GB steuerabzugspflichtig gewesen sei. Der Steuerabzug an der Quelle habe von 100% der ausbezahlten Entgelte zu erfolgen. Begründet wurde diese Forderung mit folgenden Argumenten: [1. ..... 2. .......] Ad 1) Ansässigkeitsbescheinigung: Es ist vorab…
…entfällt.‘ Gemäß Art. XI dürfen Lizenzgebühren, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, nach Abs. 1 in dem Staat, aus dem die Quelle stammt, 10 von Hundert der Lizenzgebühren nicht übersteigen. Mit Bescheid vom 3. November 2005…
…technisches Personal, Begleittroß, Beleuchtungstechniker und Kostümbildner, aber auch Konzertagenturgesellschaften und Showproduzenten) werden von Art. 17 Abs. 1 OECD-Musterabkommen nicht erfaßt. Stehen Einkünfte nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einer öffentlichen Darbietung des Auftretenden im Inland (zB Lizenzgebühren), kommt die dem Art. 17 Abs. 1 OECD…
…nicht von der österreichischen Betriebstätte aus, sondern vom Hauptsitz der deutschen Gesellschaft aus vorgenommen wird, ändert nichts am Bestand der inländischen Steuerabzugsverpflichtung. Da der Einkünfteempfänger in den Niederlanden ansässig ist, ist das DBA-Ö/NL dem Grunde nach anwendbar. Allerdings gilt die für Lizenzgebühren maßgebende…
…Benutzung von Urheberrechten an literarischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Werken (einschließlich kinematographischer Filme und Filme und Bänder für Rundfunk und Fernsehen) gezahlt werden. Darunter fällt somit auch die in Rede stehende Speichermedien- und die Reprographievergütung. Artikel 12 Absatz 1 DBA-USA teilt das Besteuerungsrecht an Lizenzgebühren…
…Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden…
…2 der DBA-EVO die Steuerentlastung unter Verwendung des Vordruckes ZS-QU2 unmittelbar an der Quelle durchgeführt werden. Bei einer Vielzahl von österreichischen Lizenznehmern der deutschen KG reicht hierfür aus, dass in einem Lizenzfall dieses Rückerstattungsverfahren positiv abgewickelt worden ist (vorausgesetzt, dass hierfür nicht einer…
…Wohnhäuser um etwa 30% bis 35% billiger als nach herkömmlichen Bauweisen zu bauen, dann spricht viel dafür, daß bei einer Weitergabe dieses Konzeptes an österreichische Errichter von Wohnhausanlagen Erfahrungswissen (Know-How) mitgeteilt wird, das den österreichischen Bezieher solchen Wissens zum Steuerabzug nach § 99 EStG verpflichtet…
…noch die zugrunde liegende Software gesehen habe, habe er mehrmals am damaligen Firmensitz mit der Geschäftsleitung Besprechungen abgehalten und sich auch zweimal am Bildschirm Ergebnisse von Suchprozessen und Abfrageroutinen vorführen lassen. - Zum Vorwurf der fehlenden Quellenangabe (siehe Bericht des Systemprüfers, Wiedergabe weiter oben) sei allgemein…
…der beiden Vertragsstaaten die Steuern von Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren im Abzugswege (an der Quelle) erhoben, so wird das Recht zur Vornahme des Steuerabzuges durch dieses Abkommen nicht berührt (Artikel 28 Abs. 1 DBA-Schweiz). Die im Abzugswege (an der Quelle) einbehaltene Steuer ist jedoch…
…hinaus - vertragskonform im Sinne der Lizenzvereinbarung vom Febr 2013 umgesetzt. Beide Markenentwickler behandelten ihre Markenrechtsanteile als Wirtschaftsgüter des Privatvermögens und versteuerten die von der XY-GmbH ausbezahlten Lizenzgebühren ab 2013 - ohne Werbungskostenabzug - als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der Markenrechtsverkauf durch den Bf im Jahr…
…zB der Schweiz, Abkommen zum Informationsaustausch oder Quellensteuerabzug abgeschlossen hatte. Von Österreich wurden mit der Schweiz zwei Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) - DBA Einkommensteuer, Vermögensteuer; DBA Erbschaftssteuer - abgeschlossen. Seither durften Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren nur im Ansässigkeitsstaat des Dividendenempfängers bzw. Zinsenempfängers bzw. Lizenzgebührenempfängers besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat der…
…erwarteten Lizenzen liegen noch keine objektivierbaren Zahlen vor, derzeit besteht eine Auszahlungsquote von 45% des netto-netto Lizenzvolumens ab Tilgung der Darlehen und Investitionen. Voraussehbar sind Geldflüsse an die Bw. aus dieser Quelle daher frühestens Jahresende 2003 realistisch. Im Vordergrund steht der Forschungsauftrag der Stiftung…
…2. BMF/FB IStR Erzielt ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger im Jahr 2007 aus dem Ausland Lizenzgebühren, von denen gemäß dem anzuwendenden DBA eine ausländische Abzugsteuer in Höhe von 15% einbehalten wurde, so ist die an der Quelle einbehaltene Quellensteuer auf jene österreichische Einkommensteuer anzurechnen…
…übersteigen, der auf die aus der Bundesrepublik Deutschland bezogenen Einkünfte entfällt. Artikel 27 Erstattung der Abzugsteuern (1) Werden in einem Vertragsstaat die Steuern von Dividenden , Zinsen, Lizenzgebühren oder sonstigen von einer im anderen Vertragsstaat ansässigen Person bezogenen Einkünften im Abzugsweg (an der Quelle) erhoben, so…