…dieser Leitungsfunktionen benötigten Räumlichkeiten außerhalb Österreichs liegen, dann deutet dies darauf hin, dass der Ort der Leitung der US-NGO nicht in Österreich gelegen ist und in diesem Fall folglich Kapitalertragsteuerbefreiung zusteht. 9. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…
…dass "ein Ort der Leitung" eine Betriebstätte begründet, dann ist damit der Ort der Leitung des Gesamtunternehmens und nicht der jeweilige Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In Fällen der vorliegenden Art spricht die Vermutung dafür, dass sich der Leitungsort des Unternehmens des…
…der Leitungsaufgaben (Dienstleistung auf selbständiger Basis) in Tschechien besteht, liegt kein Anwendungsfall für eine "Dienstleistungsbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA CZ vor. Weder im Fall eines Dienstvertrages noch in jenem eines Werkvertrages mit dem tschechischen Krankenhausbetreiber ist der Ort der…
…in Österreich begründen (ein Ort der Leitung begründet nach § 29 BAO und nach Art. 5 Abs. 2 DBA eine Betriebstätte) wodurch ein Anteil am Gesamtgewinn der KG dem österreichischen Besteuerungszugriff unterliegen würde. 21. Juni 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in…
…das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem die Weisungen zugehen, den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in…
…Schluss ziehen, ob die gewerbliche Tätigkeit nur in der Salzburger Betriebstätte oder auch von Deutschland aus (zB vom deutschen Wohnsitz aus) betrieben wird; wobei möglicherweise sogar der Ort der geschäftlichen Leitung in der Wohnung in Deutschland gelegen sein könnte. Sollte sich solcherart erweisen, dass die…
…in den Räumen der Muttergesellschaft); die luxemburgische Tochtergesellschaft ist folglich in Österreich "ansässig" und unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht; oder die luxemburgische Tochtergesellschaft ist in Wahrheit funktionslos, z.B. weil sie Briefkasteneigenschaft hat und daher gar nicht in der Lage ist, Leistungen zu erbringen (VwGH v…
…der Ort der Arbeitsausübung eines geschäftsführenden Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft als dort gelegen, wo die Weisungen des geschäftsführenden Organs zugehen, das ist der Verwaltungssitz der Kapitalgesellschaft. Sollte von deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen Bezügen in Anspruch genommen werden, die für die Leitungsfunktion in der…
…getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort ausgeübt, an dem die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat; es bedarf daher keiner Aufteilung dieser Honorare auf Leitungsfunktionen für die…
…nicht etwa der Ort, an dem geschäftsleitende Anordnungen zugehen. Trifft der Alleingeschäftsführer daher alle grundlegenden Leitungs- und kaufmännischen Entscheidungen während seiner Tätigkeit in Österreich, so ist die GmbH nach Maßgabe des Art. 4 Abs. 3 DBA-Deutschland in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich…
…bloße Sitz-GesmbHs, die über keine ständig genutzten inländischen Geschäftsräumlichkeiten und über kein inländisches Personal verfügen und die unter Leitung vom Ausland aus bloß durch inländische Generalbevollmächtigte rechtswirksame Handlungen in Österreich setzen können, im Allgemeinen keinen inländischen Ort der Geschäftsleitung nachzuweisen vermögen. Dies bedeutet allerdings…
…dass einem mit echter Leitungsfunktion betrauten Geschäftsführer einer operativen Gesellschaft ein Büroraum (=Betriebstätte) zur Erfüllung seiner Geschäftsführungsfunktion zur Verfügung gestellt werden muss. Eine inländische Steuerpflicht wäre auch dann gegeben, wenn im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein steuerliches Arbeitsverhältnis zur inländischen GesmbH anzunehmen wäre. Falls trotz…
…betreibt allerdings nicht selbst diese Versorgungsstelle, sondern gibt den Auftrag zur Leitung des Campbetriebes an eine in der Branche erfahrene GesmbH 3 weiter. Die GesmbH 3 beschäftigt mehrere Jahre hindurch vor Ort je nach Baustellenbesetzung im Durchschnitt etwa 5 Mitarbeiter, die für die Organisation und…
…könnte über diese Frage allerdings auch ein internationales Verständigungsverfahren eingeleitet werden. Hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Aspekte wird auf folgendes hingewiesen: Erbringt das US-Unternehmen Telekommunikationsdienstleistungen iSd § 3a Abs. 10 Z 13 UStG 1994 an Unternehmer mit Sitz in Österreich, liegt der Ort der sonstigen Leistung gem…
…die Ö-GmbH (Sitz und Ort der Geschäftsleitung in Österreich). Die durch die Ö-GmbH zu erbringenden Dienstleistungen bestehen im Wesentlichen darin, die durch ihre Muttergesellschaft entwickelten Dienstleistungsprodukte am österreichischen Markt zu vertreiben. Werden ferner deutsche Arbeitnehmer von der D-GmbH an ihre österreichische Tochtergesellschaft…
…werden. Sollte der gewählten zivilrechtlichen Gestaltung (die nach den Lohnsteuerrichtlinien jedenfalls nicht als eine übliche Gestaltung anzusehen ist) die steuerliche Anerkennung zuteil werden, dann wird in einem solchen Fall die Leistung der deutschen GmbH lediglich in einer "Besorgungsleistung" zu sehen sein, nämlich in der Zurverfügungstellung…
…abgespielten Filmkassetten lediglich den tschechischen Hotels zur Nutzung überlassen werden, wenn sonach die Leistung der österreichischen Gesellschaft lediglich in der Erlaubnis besteht, die materiellen und immateriellen Werte der österreichischen Gesellschaft zu gebrauchen (Nutzungserlaubnis); denn der Ort, an dem vermietete oder sonst zur Nutzung überlassene Wirtschaftsgüter…
…Tätigkeit einzustufen ist, oder ob Gewerblichkeit der Tätigkeit gegeben ist. Im ersten Fall wäre inländische Abzugssteuerpflicht wegen Inlandsverwertung gegeben (die Vermutung spricht für eine Verwertung im Inland, wenn eine Leistung im Ausland für einen inländischen Auftraggeber erbracht wird: VwGH 20.10.1982, 81/13/0083…
…auch der liechtensteinischen Besteuerung unterworfen worden sein, so kann damit nicht die steuerliche Zurechnung an Dr. X entkräftet werden. Sollte dieser Umstand allerdings seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung geprüft worden sein, mit dem Ergebnis, dass die liechtensteinische AG tatsächlich Leistungen erbracht hat und den Ort ihrer…