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UFSL RV/0609-L/04Besteuerung von Ausschüttungen aus einer stillen Beteiligung an einem zypriotischen Unternehmen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.08.2006

…Einkünfte handelt, die einer in Zypern gelegenen Betriebsstätte zuzurechnen sind. Gemäß Art. 5 des Abkommens bedeutet der Ausdruck "Betriebsstätte" eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Der Ausdruck "Betriebsstätte" umfasst insbesondere den Ort der Leitung, eine Zweigniederlassung, eine…

BFG RV/5101411/2016Ort der Geschäftsleitung einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.06.2022Teil 3/3

…Leitung an verschiedenen Orten, so kommt es auf den Ort der kaufmännischen Leitung an (zB Tipke/ Kruse, AO, § 10 Tz 9; BFH, BStBl 1991 II 554; Stoll, BAO, 349) [Ritz, BAO6, § 27 Tz 5]. Eine Körperschaft (Personenvereinigung, Vermögensmasse) kann nach hA nur einen Mittelpunkt der…

BFG RV/1100184/2014Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung eines Luftfahrtunternehmens im internationalen Verkehr.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2016

…Abs. 2 DBA-Schweiz ebenso wie ein Ort der Leitung, eine Geschäftsstelle, eine Fabrikationsstätte oder eine Werkstatt eine Betriebstätte, das ist eine feste Geschäftseinrichtung, in der die Tätigkeit des Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Sie bildet mit der Hauptniederlassung einen einheitlichen Geschäftsbetrieb ( vgl. Wassermeyer…

UFSF RV/0508-F/10Sitz und Ort der Geschäftsleitung einer nach österreichischem Recht errichteten GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2013

…wird. Der Ausdruck "Betriebstätte" umfasst gemäß Art. 5 Abs. 2 DBA-Deutschland insbesondere: a) einen Ort der Leitung b) eine Zweigniederlassung c) eine Geschäftsstelle d) eine Fabrikationsstätte e) eine Werkstätte f) ein Bergwerk, ein Öl- oder Gasvorkommen, einen Steinbruch oder eine andere Stätte der Ausbeutung…

UFSF RV/0278-F/04Leistungsort eines grenzüberschreitend tätigen Tierarztes, der seine Leistung mit einem Praxismobil vor Ort erbringt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)23.02.2007

…6% versteuern müsste, gegenüber Tierärzten und Hufschmieden mit Ort der Geschäftsleitung im Inland, die für dieselbe Leitung 20% Umsatzsteuer in Rechnung stellen müssten, führen. Gleichzeitig würde dadurch ein Anreiz für andere Tierärzte geschaffen, ihre Tätigkeit in derselben Weise wie der Berufungswerber auszuüben, um ebenfalls einen…

BFG RV/2100158/20131. Behauptete Formalmängel der angefochtenen Bescheide ("falsche" Steuernummer sowie Fehlen von Datum, Unterschrift, Begründung und Rechtsmittelbelehrung) 2. Frage der Ansässigkeit im Inland 3. Schätzung dem Grunde und der Höhe nach (hier bei Nichtvorlage grundlegender Aufzeichnungen und Feststellung gravierender Kalkulationsdifferenzen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019Teil 2/3

…im Rahmen der rechtlichen Würdigung des Betriebsprüfungsberichts zur Frage aus, von welchem Ort die Geschäftsleitung des Unternehmens H stattgefunden hat, aus: „Die ledigliche Übertragung von Buchhaltungsarbeiten an den Freund RK kann nicht mit der Leitung der Geschäfte eines Unternehmens gleichgestellt werden.“ Tatsächlich hat der deutsche…

BFG RV/2100158/20131. Behauptete Formalmängel der angefochtenen Bescheide ("falsche" Steuernummer sowie Fehlen von Datum, Unterschrift, Begründung und Rechtsmittelbelehrung) 2. Frage der Ansässigkeit im Inland 3. Schätzung dem Grunde und der Höhe nach (hier bei Nichtvorlage grundlegender Aufzeichnungen und Feststellung gravierender Kalkulationsdifferenzen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019Teil 1/3

…eine die Streitjahre umfassende abgabenbehördliche Prüfung statt. In ihrem Bericht vom 22.10.2012 traf die Prüferin – auszugsweise wörtlich wieder gegeben – folgende Feststellungen: „1) Unbeschränkte Steuerpflicht und Ort der Geschäftsleitung: Bisherige einkommensteuerliche Behandlung: [Der Bf.] ist seit 18. März 2003 in Österreich abwechselnd und lückenlos…

BFG RV/2100158/20131. Behauptete Formalmängel der angefochtenen Bescheide ("falsche" Steuernummer sowie Fehlen von Datum, Unterschrift, Begründung und Rechtsmittelbelehrung) 2. Frage der Ansässigkeit im Inland 3. Schätzung dem Grunde und der Höhe nach (hier bei Nichtvorlage grundlegender Aufzeichnungen und Feststellung gravierender Kalkulationsdifferenzen)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.03.2019Teil 3/3

…Freund RK kann nicht mit der Leitung der Geschäfte des Unternehmens gleichgestellt werden.“ Aber auch das bereits zitierte Vorbringen des Bf. in der Stellungnahme vom 26.9.2012 (S. 6) macht deutlich, dass der Ort der Geschäftsleitung und somit der zentrale Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Tätigkeit…

EAS 1783US-NGO mit inländischen Bankkonten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 160/1-IV/4/0109.01.2001

…dieser Leitungsfunktionen benötigten Räumlichkeiten außerhalb Österreichs liegen, dann deutet dies darauf hin, dass der Ort der Leitung der US-NGO nicht in Österreich gelegen ist und in diesem Fall folglich Kapitalertragsteuerbefreiung zusteht. 9. Jänner 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung…

UFSG RV/0294-G/04Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, das seinen Kunden, die ihrerseits Unternehmen sind, zu einem bestimmten Tarif indirekt die Nutzung österreichischer Leitungsnetze ermöglicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2006

…Der Ort der sonstigen Leistung kann danach 1. statt im Inland als im Drittlandsgebiet gelegen und 2. statt im Drittlandsgebiet als im Inland gelegen behandelt werden. Verordnung des Bundesministers (BGBl.II Nr.102/1997) für Finanzen über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei…

EAS 2124EDV-Installationen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftG 809/1-IV/4/0216.09.2002

…dass "ein Ort der Leitung" eine Betriebstätte begründet, dann ist damit der Ort der Leitung des Gesamtunternehmens und nicht der jeweilige Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In Fällen der vorliegenden Art spricht die Vermutung dafür, dass sich der Leitungsort des Unternehmens des…

UFSS RV/0515-S/07Keine Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung, wenn der Familienwohnsitz der Beschäftigungsort ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2013Teil 1/3

…nach einem echten Mittelpunkt - einem echten Familienwohnsitz - besteht. Dieser Ort der Ruhe und der Sammlung meiner persönlichen Ressourcen ist unser Familienwohnsitz G.. Ein ihrerseits geforderter Nachweis des Verweilens von entweder 180 Tagen ("ABWOHNTAGE") in E. oder in Salzburg für 2001 ff ist - im Lichte des…

UFSW RV/0069-W/03Dienstnehmereigenschaft eines nicht an der GesmbH beteiligten Geschäftsführers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.03.2007Teil 1/2

…Beteiligungsverhältnis bestehe. Dies bedeutet aber dass, - der freien Zeiteinteilung, - dem fehlenden Urlaubsanspruch, - Möglichkeit den Ort der Tätigkeit frei zu wählen, - dem Fehlen disziplinärer Folgen, - und allen anderen Möglichkeiten, die die hier vorliegende persönliche Weisungsungebundenheit mit sich bringe, Bedeutung zukomme. Der Argumentation der Lohnsteuerprüfung, dass keine…

BFG RV/7100414/2016In welchem Mitgliedstaat befand sich der Lebensmittelpunkt und wurde dort ein wesentlicher Teil der selbständigen Erwerbstätigkeit ausgeübt?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss25.05.2016Teil 1/3

…a) einen Ort der Leitung, b) eine Zweigniederlassung, c) eine Geschäftsstelle, d) bis g) im gegenständlichen Fall nicht von Bedeutung. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 29. April 2003, 2001/14/0226, (unter Hinweis auf die dort zitierte Judikatur des EuGH), den Begriff der Betriebsstätte…

UFSL RV/0074-L/091. Prüfung hinterzogener Abgaben als Vorfrage 2. Keine Verjährung auf Grund der Übergangsbestimmung des § 323 Abs. 18 BAO 3. Wiederaufnahme und Sachbescheide im Rahmen eines "Sammelbescheides" 4. Nichtbescheid mangels eines Hinweises auf § 101 Abs. 3 BAO (Feststellungsverfahren)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.12.2010Teil 1/2

…Jänner 1995 reichte der damalige steuerliche Vertreter für die S R+H GesbR (Bw.) die Steuererklärungen betreffend Umsatz- und Gewerbesteuer 1993 sowie die Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften (Gemeinschaften) 1993 beim Finanzamt (FA) ein. Als Ort der Leitung des Unternehmens wurde A,R 8 angegeben…

UFSG RV/0273-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Unternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht in Österreich liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…im Drittland ansässigen Unternehmers an seine im Drittland ansässigen Abnehmer und wäre der Ort dieser Leistungen nur nach der insoweit gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckten Verordnung BGBL. II Nr. 102/1997 als im Inland gelegen anzusehen. Dass die Leistungen der Beschwerdeführerin (=Bw.) an ihre Abnehmer im Drittland-…

UFSG RV/0274-G/06Keine Vorsteuererstattung an ein im Drittland ansässiges Telekommunikationsunternehmen, wenn der Leistungsort für die empfangenen Vorleistungen nicht im Inland liegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.08.2006

…im Drittland ansässigen Unternehmers an seine im Drittland ansässigen Abnehmer und wäre der Ort dieser Leistungen nur nach der insoweit gemeinschaftsrechtlich nicht gedeckten Verordnung BGBL. II Nr. 102/1997 als im Inland gelegen anzusehen. Dass die Leistungen der Beschwerdeführerin (=Bw.) an ihre Abnehmer im Drittland-…

EAS 2995Grenzüberschreitende Leitung eines tschechischen Krankenhauses
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2333-IV/4/200825.08.2008

…der Leitungsaufgaben (Dienstleistung auf selbständiger Basis) in Tschechien besteht, liegt kein Anwendungsfall für eine "Dienstleistungsbetriebstätte" im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 lit. b DBA CZ vor. Weder im Fall eines Dienstvertrages noch in jenem eines Werkvertrages mit dem tschechischen Krankenhausbetreiber ist der Ort der…

BFG RV/7100376/2017Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für Pendlerpauschale.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2019

…2013 wie folgt geändert: Der gewöhnliche Arbeitsort ist der aktenkundige Ort an Adresse 2. Sie sind in Ihrer Funktion als Lagerarbeiter der Leitung des Bereiches Logistik/Lager unterstellt." Eine vom Finanzamt getätigte Abfrage aus dem Pendlerrechner ergab den Beschwerdefall betreffend von der Wohnung (aktenkundige Wohnadresse…

UFSW RV/1302-W/08Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.06.2011Teil 1/2

…dass der Bw dem Finanzamt mit Schreiben vom 23. Dezember 1997 (Bl. 59/Dauerbelege E-Akt) die Verlegung seines Betriebssitzes nach E, K-Str, mitgeteilt und auf seinen in der Folge in Österreich eingereichten Steuererklärungen diese Anschrift als Ort der Leitung des Unternehmens angegeben hat…