Es ist richtig, dass die in der "Mutter-Tochter-Richtlinie" vorgesehene vollständige Steuerentlastung konzerninterner Gewinnausschüttungen nicht nur für offene, sondern auch für verdeckte Gewinnausschüttungen gilt. Demzufolge sieht auch § 94a EStG eine derartige Entlastung von der Kapitalertragsteuer auch für den Fall verdeckter Gewinnausschüttungen vor; in diesem…
…1314). Es kann zu diesem Zweck a) ein Dienstvertrag zwischen dem entsandten Mitarbeiter und der österreichischen Tochtergesellschaft geschlossen werden oder b) es kann zwischen der österreichischen Tochtergesellschaft und der deutschen Muttergesellschaft ein Assistenzvertrag abgeschlossen werden, in dem sich die Muttergesellschaft gegen angemessenes Entgelt verpflichtet, ihre…
Tritt eine deutsche Muttergesellschaft mit einigen Prozenten österreichischen Bau-ARGEN bei, an denen sich in erster Linie ihre österreichische Tochtergesellschaft beteiligt und besteht ihre Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach…
Wird die deutsche Mutter-GmbH einer österreichischen GmbH in eine gewerblich tätige deutsche GmbH&CoKG umgegründet (sie selbst wird die Komplementärin, eine zweite deutsche GmbH wird Kommanditistin), dann fließen die Gewinnausschüttungen über die nunmehrige Kommanditgesellschaft (sonach bloß mittelbar) in die Hände der deutschen GmbHs. Die…
…OECD Approach (AOA)" spricht sich wohl in Teil I Z 132 gegen den Ansatz solcher Provisionszahlungen aus; doch betrifft dies ausschließlich das Verhältnis zwischen Stammhaus und Betriebstätte eines einheitlichen Unternehmens und ist nicht auf das Verhältnis zwischen Mutter- und Tochtergesellschaft übertragbar. Bundesministerium für Finanzen, 29…
§ 94a EStG will sicherstellen, daß die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken mißbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, daß Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die…
…EStG will sicherstellen, dass die Wirkungen der "Mutter-Tochterrichtlinie" nicht für Treaty-Shopping-Praktiken missbraucht werden. Es soll daher unterbunden werden, dass Gewinne österreichischer Gesellschaften unter Zwischenschaltung funktionsloser Gesellschaften und unter Ausnutzung der "Mutter-Tochterrichtlinie" steuerfrei aus Österreich abgeleitet und über EU-Länder, die für…
Das Schlussprotokoll zu Artikel 5 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens sieht in Abweichung vom AOA (Authorized OECD Approach, siehe EAS 3010) das Einverständnis beider Vertragsstaaten vor, "dass im Fall verbundener Unternehmen keines dieser Unternehmen als Vertreterbetriebstätte eines anderen verbundenen Unternehmens behandelt wird, wenn die jeweiligen - ohne…
Dividenden, die die österreichische Tochtergesellschaft an ihre US-Muttergesellschaft ausschüttet, unterliegen gemäß Art. 10 DBA-USA der 5-prozentigen österreichischen Kapitalertragsteuer. Erfolgt daher unter dem Titel "Dividendenausschüttung" eine Zahlung an die US-Muttergesellschaft, die durch Auflösung einer Kapitalrücklage finanziert wird und sich daher lediglich als…
…US-Gesellschaft im Dezember 2002 eine 100-prozentige Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft erworben, dann steht für eine im Jahr 2003 an die neue britische Muttergesellschaft vorgenommene Gewinnausschüttung wegen noch nicht erfolgtem Ablauf der zweijährigen Behaltefrist die Kapitalertragsteuerbefreiung nach § 94a EStG 1988 noch nicht zu…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre Anteile an einer österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH stille Reserven enthalten sind. Artikel…
…Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht bei Auslandsbeziehungen besonders darauf zu achten sein, dass ausreichendes Nachweismaterial zugänglich ist, das erforderlichenfalls Einblick in die im niederländischen Mutterunternehmen tatsächlich angefallenen Kosten und in die Verteilungsmethode auf die angeschlossenen Gliedunternehmen gewährt (Hinweis insb. auf Z 170 ff. der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze…
Leistet eine in der Schweiz ansässige Muttergesellschaft an einen pensionierten Dienstnehmer ihrer österreichischen Tochtergesellschaft einen Pensionszuschuss, der die Firmenpension der inländischen Tochtergesellschaft auf ein bestimmtes Niveau anheben soll, so spricht vieles dafür, dass hier ein Entgelt von dritter Seite vorliegt, das im Ergebnis das…
…Eine andere Betrachtung kann geboten sein, wenn die ausländische Muttergesellschaft den damit für sie verbundenen Aufwand im Verrechnungspreisweg der österreichischen Tochtergesellschaft anlastet. Werden von einem inländischen Mitarbeiter Aktien einer US-Konzerngesellschaft am 30. November 1993 zum Vorzugspreis von US $ 33,00 (Marktpreis = 40…
…anderen dort vorgesehenen Dienstleistungen "nur eine untergeordnete Bedeutung" haben (Ziffer 11 des OECD-Kommentars - Stand 1. März 1994 - zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Ist in der Vergangenheit der Steuerabzug nicht vorgenommen worden, dann wird die Tochtergesellschaft unverzüglich ihren Verpflichtungen als Haftender nachzukommen haben. 29…
…einer operativ tätigen EU-Muttergesellschaft (Erbringung von Dienstleistungen für die zugehörigen Konzerngesellschaften) nicht in ihrem Eigentum stehen, sondern ihr bloß zur Nutzung überlassen sind, löst in diesem Sinn jedoch noch keine Abzugspflicht aus; gleiches gilt für Fälle, in denen die Muttergesellschaft für die Erbringung ihrer…
…Zahlungen dafür leistet, dass dieser Dritte Pensionsverpflichtungen gegenüber dem nach Österreich versetzten Arbeitnehmer übernimmt. Derartige Zahlungen unterliegen einerseits nicht den Einschränkungen des § 14 EStG (vorausgesetzt, dass auf Grund der Abmachungen mit der ausländischen Muttergesellschaft nicht Rückstellungsbildungen im Sinn von § 14 Abs. 8 EStG. bei der…
Überlässt eine maltesische Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft Softwareprodukte in Sublizenz, dann fallen die von der Tochtergesellschaft zu leistenden Lizenzgebühren nicht unter Art. 12 Abs. 1 DBA-Malta, sondern gegebenenfalls unter Abs. 2. Die Bestimmung des Abs. 1, die nicht eine bloße Herabsetzung der österreichischen…
Gewährt eine deutsche Muttergesellschaft ihrer österreichischen Tochtergesellschaft (die über eine branchenübliche Eigenkapitalausstattung verfügt) ein Darlehen mit einer angemessenen Verzinsung, dann stellt der hiebei anfallende Zinsenfluss in Österreich steuerwirksamen Aufwand und in Deutschland korrespondierend steuerwirksamen Ertrag dar. Verzichtet die deutsche Muttergesellschaft (fremdunüblich) auf diesen Zinsenertrag, dann…
Bringt eine US-Kapitalgesellschaft ihre seit 1993 gehaltenen Anteile an einer 100%igen österreichischen GmbH in eine niederländische Kapitalgesellschaft ein, so unterliegt diese Transaktion nach inländischem Recht (§ 16 Abs. 2 Z. 2 UmgrStG) insoweit der österreichischen Besteuerung, als in den Geschäftsanteilen an der österreichischen GmbH…