…Mitunternehmerschaft die Bestimmungen der Artikel 14 der DBA mit den USA und mit Deutschland zu beachten. Sowohl im Fall des Abkommens mit den USA als auch im Fall des Abkommens mit Deutschland besteht für einen freiberuflich tätigen Seminarvortragenden nur dann inländische Einkommensteuerpflicht, wenn dem Vortragenden…
…1988) der Abzugsbesteuerung. Allerdings entziehen die von Österreich auf der Grundlage des OECD-Musterabkommens abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen Österreich das Besteuerungsrecht an den Vergütungen, die ein freiberuflich tätiger Vortragender aus seiner Teilnahme an einer österreichischen Veranstaltung erzielt (wie zB das mit Deutschland geltende Abkommen). Dies allerdings unter…
…auszuzahlen. Sollten sich die deutschen Vortragenden zu einer deutschen Personengesellschaft zusammenschließen, und würde sodann nicht mit einer deutschen Kapitalgesellschaft, sondern mit dieser Personengesellschaft ein entsprechend rechtsgültiger Vertrag abgeschlossen, stünde in diesem Fall den Gesellschaftern (den Vortragenden) auf der Grundlage von Artikel 14 DBA-Deutschland ein…
…keiner inländischen Besteuerung. Die Steuerentlastung kann an der Quelle (bei Auszahlung) vorgenommen werden, wenn die auszahlende Stelle in der Lage ist, die Ansässigkeit des Vortragenden in dem jeweiligen DBA-Land belegen zu können (Hinweis auf AÖF Nr. 31/1986). Vorsorglich wird aber angemerkt, dass die…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
…deutschen Steuerpflicht der Vortragshonorare des deutschen Partners besteht. Die österreichischen Einkommensteuerbescheide des deutschen Gesellschafters, die die deutschen Vortragseinkünfte in die Bemessungsgrundlage miteinbezogen haben, stehen damit mit einer zwischenstaatlichen Vereinbarung im Widerspruch und können demzufolge auf der Grundlage von § 299 BAO innerhalb der Verjährungsfrist (§ 302 Abs…
…Bestimmungen ebenfalls für Vortragende gelten. In DBA-Partnerstaaten ansässige Wissenschaftler, Journalisten, Professoren, Philosophen, Kirchenvertreter, Politiker, die bei einem inländischen Symposium mitwirken oder bei einem öffentlichen Dialog auftreten, sind daher - wenn das Abkommen dem OECD-MA folgt - mangels inländischer "Betriebstätte" mit den Vortragsentgelten von der österreichischen…
…ihnen zur Verfügung gestelltes Arbeitszimmer) überlassen ist. Bezüglich der Durchführung dieser Steuerfreistellung wird auf den Erlass AÖF Nr.31/1986 (i.d.F. AÖF Nr. 364/1988) hingewiesen. In diesem Sinn sind Vortragende aus folgenden Staaten von der inländischen Einkommensbesteuerung ausgenommen: Argentinien, Australien, Belgien, Bulgarien…
…ansässige Lehrkräfte von einer österreichischen Akademie mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Österreich an bis zu 5-tägigen Seminaren mitzuwirken, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, darnach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder…
…dann mag hier bei der Beurteilung der Frage, ob die Lebensberaterin unterrichtend (und damit DBA-steuerfrei) oder vortragend (und damit steuerpflichtig) in Österreich auftritt, für die KEG ein Entscheidungsgrenzfall vorgelegen haben. Wenn in einem solchen Fall die deutsche Steuerverwaltung die Tätigkeit ebenfalls als "unterrichtend" einstuft…
Wird von einem österreichischen Seminarveranstalter für medizinisch-psychologische Seminarthemen ein deutscher Vortragender gewonnen, der verlangt, dass seine Vortragshonorare an eine liechtensteinische AG überwiesen werden, dann wird zur Vermeidung von Haftungsfolgen hievon der 20%ige Steuerabzug gemäß § 99 EStG. vorzunehmen sein. Wird eingewandt, dass der…
…Einleitung von so genannten "Verständigungsverfahren" empfehlen, die auf der Grundlage der dem Artikel 25 des OECD-Musterabkommens nachgebildeten Bestimmungen der Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den involvierten Staaten möglich sind. Anmerkung: Im Fall einer österreichisch-französischen Opernkoproduktion ist in EAS 2626 keine Zusammenarbeit in Form einer Mitunternehmerschaft angenommen…
…ein in Österreich ansässiger Managementtrainer von deutschen Unternehmen mittels eines Werkvertrages beauftragt, in Deutschland Managementseminare abzuhalten, dann richtet sich die Frage, ob die hiefür bezogenen Vergütungen in Österreich oder in Deutschland zu versteuern sind, danach, ob diese Tätigkeit als vortragende Tätigkeit oder als unterrichtende Tätigkeit…
…für die Dauer von 50 Tagen noch keine feste Einrichtung iSd Art. 14 DBA-Frankreich begründet. Österreich steht demnach aus abkommensrechtlicher Sicht kein Besteuerungsrecht an den im Rahmen der Vortragstätigkeit erwirtschafteten Einkünften zu. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 2 ist die Vortragende aufgrund ihrer in…
Werden ausländische Wissenschaftler von einem österreichischen Forschungsinstitut, das in der Rechtsform einer GmbH betrieben wird, zur Abhaltung wissenschaftlicher Fachvorträge eingeladen, wobei kein Vortragshonorar zur Auszahlung gelangt, sondern lediglich ein Kostenersatz gegen Vorlage der Originalbelege geleistet wird, so unterliegt die Gewährung dieses Kostenersatzes der Abzugssteuerpflicht…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken, soferne die deutsche Steuerverwaltung in dem konkreten Besteuerungsfall eine…
Es erscheint durchaus vertretbar, in der Tätigkeit eines selbständig tätigen deutschen Seminarleiters bzw. Trainers bei Seminaren für die Entwicklung von Kommunikationsstrategien keine vortragende sondern - im Sinn des Erlasses vom 24. Juli 1984, AÖF Nr. 184/1984 - eine unterrichtende Tätigkeit zu erblicken; dies hat zur…
…die Übernahme von Reise- und Unterkunftskosten durch die auftraggebende GmbH (Abschn. 106 Abs. 4 der ESt-RL 1984). Daher ist der Steuerabzug selbst dann vorzunehmen, wenn die Gastvortragenden kein bar ausgezahltes Honorar beziehen, sondern wenn ihnen lediglich die Reise- und Nächtigungskosten von der GmbH ersetzt…
Veranstaltet eine schweizerische Genossenschaft in verschiedenen österreichischen Hotels Fachseminare und werden hiefür von einem in Österreich tätigen Arbeitskreis freiberuflich schaffender Psychotherapeuten Anmeldungen entgegengenommen und das Inkasso durchgeführt, so ist nicht auszuschließen, dass diesem Arbeitskreis die Funktion eines ständigen Vertreters im Sinn von Artikel 5 Abs…
…gestaltete Unterrichtstätigkeit, die Betreuung von Work-Shops durch Lehrpersonen und das vornehmlich mündlich betriebene Managementtraining. Denn Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist eine weitestgehende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Die beschränkt steuerpflichtigen Vortragenden sind gemäß §…