Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG 1988 iVm der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung von Diskriminierungen…
… Erwirbt eine Banken-AG eines EU-Mitgliedstaates von einer im gleichen EU-Staat ansässigen Nichtbanken-AG zu einem fremdverhaltenskonformen und daher stille Reserven aufdeckenden Preis alle Anteile an einer österreichischen Banken-AG als vorbereitenden Anteilswerb für eine nachfolgende verschmelzende Umwandlung mit der österreichischen Banken-AG…
Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung…
…C-234/01) andererseits ergibt sich das gemeinschaftsrechtliche Gebot (Dienstleistungsfreiheit), dass ein in einem anderen Mitgliedstaat ansässiger Dienstleister bei der Besteuerung im Steuerabzugsverfahren im Inland keine höhere Besteuerung erfahren darf, als sie für den gebietsansässigen Dienstleister (unter Außerachtlassung persönlicher Steuervergünstigungen) gegeben ist (VwGH 19.10…
Unter EAS 3126 wurde ausgeführt, dass ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 (idF BGBl. I Nr. 52/2009) von der Körperschaftssteuer befreit und daher auch berechtigt sind, eine von…
…Juli 2005 von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie auch im Verhältnis zur Schweiz zu gewähren. Artikel 15 des genannten Abkommens entfaltet eine normative Ausstrahlwirkung auf die Rechtslage in Österreich und hat zur Folge…
…Juli 2005 im Verhältnis zur Schweiz von den EU-Mitgliedstaaten eine Entlastung von der Quellensteuer auf Lizenzgebühren nach den Regelungen der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie zu gewähren. Artikel 15 des genannten Abkommens entfaltet hierbei eine normative Auswirkung auch auf die Rechtslage in Österreich und bewirkt damit…
…Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache abzufassen (Z 9 EU-VPD). Da in Österreich nach Art…
…im Rahmen der Pensionsvorsorge zukommt, denen aber nicht selbst die Zahlung von Alters-, Invaliditäts- oder Hinterbliebenenpensionen an Pensionisten obliegt. Vergleichbare EU-Pensionskassen: Ausländische Pensionskassen (pension funds), die in Mitgliedstaaten der EU errichtet und mit österreichischen Pensionskassen vergleichbar sind, sind gemäß § 6 Abs. 1 KStG 1988 …
…in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, wobei diese ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechtes ausüben müssen (zB EuGH vom 14.12.2006, C-170/05, Rs Denkavit Rn 19). Daraus folgt aber, dass - solange keine mit EG-Recht unvereinbaren Diskriminierungen stattfinden - kein Mitgliedstaat durch Europarecht gezwungen…
…wenn die Tochtergesellschaft von der Besteuerung befreit ist. Doch ist kein EU-Mitgliedstaat gehindert, in den Händen der Muttergesellschaft empfangene Gewinnausschüttungen auch über den Rahmen der Richtlinie hinaus von der Besteuerung zu befreien. Sollte der Alleingesellschafter der tschechischen Gesellschaft ein in Österreich ansässiger Unternehmer sein…
…EU-Bezüge gemäß Artikel 13 des Protokolls steuerfrei zu belassen sind). Diese alle EU-Staaten bindende Bestimmung gestattet nicht, dieses deutsche Besteuerungsrecht dadurch auf einen anderen EU-Mitgliedstaat zu übertragen, dass in diesem anderen EU-Staat ein Zweitwohnsitz begründet oder aufrechterhalten wird; selbst dann nicht…
…OECD-Kommentars zum Musterabkommen auch dargelegt, dass bei wiederkehrenden Nutzungen von Einrichtungen diese auch bei kürzeren Nutzungsdauern Betriebstätteneigenschaft annehmen. Diese Auffassung wird auch für Tschechien als OECD-Mitgliedstaat von rechtlicher Relevanz sein. 10. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Nr. 735/1995, werden den ständigen ausländischen Vertretungen oder Delegationen der OSZE-Mitgliedstaaten zu den in § 1 genannten Einrichtungen sowie deren Mitgliedern Privilegien und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie für die Ständigen Vertretungen und ihre Mitglieder bei den Vereinten Nationen in Wien auf…
…1988 sind "öffentliche Mittel" nicht nur Mittel, die von österreichischen Körperschaften des öffentlichen Rechts gewährt werden, sondern auch solche, die von diesen entsprechenden Körperschaften eines Mitgliedstaates der EU stammen. Da § 3 Nr. 44 dEStG ebenfalls nur für Stipendien gilt, die unmittelbar aus "öffentlichen Mitteln" zur…
…besteht. Die schweizerische Pensionskasse kann daher auf Grund des DBA Ö/Schweiz für ihre über Luxemburg bezogenen Dividenden Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer in Höhe von 10%-Punkten erlangen. Als Körperschaften errichtete Pensionskassen in EU-Mitgliedstaaten sind demgegenüber zur Vollentlastung von der österreichischen Kapitalertragsteuer berechtigt, wobei…
…ein Widerspruch mit EU-Gemeinschaftsrecht gegeben. Denn Gemeinschaftsrecht erfasst nicht "etwaige Ungleichbehandlungen, die sich [...] aus Abweichungen zwischen den Rechtsvorschriften der verschiedenen Mitgliedstaaten ergeben können, wenn diese für alle Personen [...] nach objektiven Kriterien und ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit gelten" (EuGH 12.07.2005, Rs C-403/03…
…zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt und ein Verstoß gegen die Grundfreiheiten des EWR-Vertrages wegen der fehlenden Amtshilfebereitschaft Liechtensteins nicht vorliegen kann (EAS 2956). Es ist wohl richtig, dass nach…
…da diese EG-Richtlinie - genauso wie die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt. Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht inhärenten Diskriminierungsverbote…
…des Steuerpflichtigen, dass diese Besteuerung gegen die Kapitalverkehrsfreiheit des EGV verstößt, kann nicht gefolgt werden. Wohl ist es richtig, dass von den EU-Mitgliedstaaten die Kapitalverkehrsfreiheit auch gegenüber Drittstaaten, sonach auch gegenüber der Schweiz, zu beachten ist, doch gilt dies nur für Sachverhalte, die im…