Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2956
EWR-konforme Besteuerung von Gewinnausschüttungen an eine liechtensteinische Aktiengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0981-IV/4/2008vom 21.04.2008
Wortlaut laut Findok
Bezieht eine in Liechtenstein
ansässige Aktiengesellschaft, der 15% der Anteile einer
österreichischen GmbH gehören, von dieser GmbH eine
Gewinnausschüttung, dann ist die österreichische Kapitalertragsteuer
(wenn die Gewinnausschüttung auch in Anwendung der wirtschaftlichen
Betrachtungsweise der liechtensteinischen AG zuzurechnen ist) gemäß
Artikel 10 Abs. 2 DBA-Liechtenstein auf 15% herabzusetzen.
Aus der Mutter-Tochterrichtlinie ist in diesem Zusammenhang
keine weitere Steuerentlastung zu gewinnen, da diese EG-Richtlinie - genauso wie
die EG-Amtshilferichtlinie und die EG-Beitreibungsrichtlinie - nur für die
Mitgliedstaaten der EG und nicht auch für die EWR-Staaten gilt.
Das Verlangen nach weitergehenderen österreichischen
Quellensteuerentlastungen unter Berufung auf EWR-Recht und auf die diesem Recht
inhärenten Diskriminierungsverbote der EG-Grundfreiheiten (zB unter
Berufung auf EuGH 8.11.07, C-379/05, Rechtssache Amurta) ist nicht
gerechtfertigt. Denn es wird übersehen, dass Gewinnausschüttungen an
liechtensteinische Kapitalgesellschaften nicht mit jenen an Gesellschaften von
EG-Staaten vergleichbar sind. Während im Fall der EG-Staaten jederzeit im
Amtshilfeweg das Vorliegen der Entlastungsvoraussetzungen (zB die Voraussetzung
der steuerlichen Zurechnung, die nicht bereits durch eine bloß
buchmäßige Erfassung der Einkünfte in einer Holding-AG belegt
wird) geprüft werden kann, ist dies im Fall Liechtensteins durch die
fehlende Amtshilfebereitschaft nicht möglich. Dass eine fehlende
Amtshilfebereitschaft zur Versagung von Steuervorteilen gegenüber
Steuerpflichtigen eines Nicht-EU-Staates berechtigt, ist durch die
Rechtsprechung des EuGH mittlerweile bestätigt (EuGH 18.12.2007, C-101/05,
Rechtssache "A").
Bundesministerium für Finanzen, 21. April 2008
Normen und Schlagworte
- Art. 10 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0981-IV/4/2008
- Stammnummer
- 34992
- Gültig
- 21.04.2008 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF