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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 3294

Sprache der Verrechnungspreisdokumentation

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0496-IV/4/2012vom 24.08.2012

Wortlaut laut Findok

Wird die Verrechnungspreisdokumentation von multinationalen Unternehmen auf der Grundlage der EU-Ratsentschließung über den EU-Verhaltenskodex zur Verrechnungspreisdokumentation verbundener Unternehmen, ABl. Nr. C 176 vom 28.07.2006, aufgebaut (EU-VPD), wird diese als Kerndokument für die Beurteilung der Verrechnungspreise eines multinationalen Unternehmens in Österreich anerkannt (VPR 2010 Rz 309). Ob sich multinationale Unternehmen der EU-VPD unterwerfen wollen, ist ihnen zwar freigestellt; wenn sich aber ein internationaler Konzern für die EU-VPD entscheidet, dann trifft ihn die Verpflichtung, sie EU-weit kohärent anzuwenden (Z 10 EU-VPD) und es ist der Konzern demnach verpflichtet, ein Masterfile mit einer Dokumentation für den Gesamtkonzern und eine landesspezifische Dokumentation vorzulegen (Z 15 EU-VPD). Während das Masterfile durchaus in englischer Sprache erstellt werden kann und eine Übersetzung nur bei unbedingter Notwendigkeit verlangt werden soll (Z 23 EU-VPD), ist die landesspezifische Dokumentation in einer vom jeweiligen Mitgliedstaat vorgeschriebenen Sprache abzufassen (Z 9 EU-VPD). Da in Österreich nach Art. 8 B-VG die deutsche Sprache als Staatssprache vorgeschrieben ist, ergibt sich damit aus der EU-VPD, dass die landesspezifische Dokumentation für Österreich in deutscher Sprache erstellt werden muss. Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2012

Normen und Schlagworte

EU-VerrechnungspreisdokumentationSpracheMasterfilelandesspezifische Dokumentation

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0496-IV/4/2012
Stammnummer
61070
Gültig
24.08.2012 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF