…Würde man anstelle der Inanspruchnahme dieser erhöhten Mitwirkungspflicht die Mitarbeit einer ausländischen Steuerverwaltung in Anspruch nehmen, würde man sonach die Sachverhaltsaufklärungsarbeit vom Inland in das Ausland abschieben, dann würde dies im Gegenteil sogar einen Verstoß gegen die internationalen Amtshilfegrundsätze darstellen (siehe zB Z 9 lit…
…Betriebes gewerblicher Art von Körperschaften des öffentlichen Rechts" durch Gesetz oder Rechtsprechung gewandelt hat, dies auch abkommensrechtlich entsprechende Folgewirkungen nach sich zieht. Denn gemäß Artikel 3 Abs. 2 des Abkommens ist - soferne sich aus dem Abkommenszusammenhang selbst nichts Gegenteiliges ergibt - auf die innerstaatliche Rechtslage im…
…ein Mitarbeiter des österreichischen Betriebes durch etwa 18 Monate hindurch jeweils von Dienstag bis Donnerstag zu dem italienischen Industriebetrieb entsandt, wobei eine Ferienwohnung für ihn angemietet und im italienischen Betrieb ihm ein Schreibtisch zur Verfügung gestellt wird, dann spricht vieles dafür, dass hiebei keine Betriebstätte…
…und weil es seine Mitarbeiter nur "im Sinne einer Personalgestellung" dieser Reinigungsfirma zur Verfügung gestellt hat (Rz 18 des BFH-Urteils). Räumlichkeiten, in denen Leiharbeitskräfte ihre Arbeit ausführen, begründen aber keine Betriebstätte für das Verleihunternehmen (sondern nur für den mit dem Leihpersonal betrieblich tätigen Entleiher)…
…eines italienischen Konzerns (Sitz und Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung befinden sich in Österreich) ein Flugzeug für Zwecke des Transports konzerneigener Mitarbeiter zwischen den einzelnen Landesgesellschaften in Italien, Österreich, Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Irland, so steht der Umstand, dass die Tochtergesellschaft lediglich ein einziges Luftfahrzeug betreibt…
…und Schifffahrtunternehmen vorgesehene Regelung ein, derzufolge ungeachtet des Bestandes von Auslandsbetriebstätten die Besteuerung ausschließlich nur im Staat des Geschäftsleitungsortes vorgenommen werden soll; dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass keine Eisenbahnstrecken mit einer 15 km überschreitenden Länge im DBA-Partnerstaat betrieben werden. Da dies für die…
…diese Tätigkeiten nicht unter das Heimarbeitsgesetz 1960, weshalb auch kein Fall eines echten Heimarbeiters gegeben ist. Im Ergebnis kann daher aufgrund der Homeoffice Tätigkeit des inländischen Arbeitnehmers für das deutsche Unternehmen eine Betriebsstätte nach rein nationalem Recht begründet werden. In einem zweiten Schritt stellt sich…
…österreichischer Bauunternehmer, der als Generalunternehmer eine über 12 Monate andauernde Bauausführung in der CSFR ausschließlich durch Subunternehmer erbringen lässt und selbst nur gelegentliche Tätigkeiten durch Mitarbeiter in den Büros der Subunternehmer entfaltet, hat dennoch - so wie seine Subunternehmer - eine Betriebstätte in der CSFR. Diese Auffassung…
…Lohn- und Gehaltsaufwand der inländischen Zweigniederlassung auszugehen. Sind Mitarbeiter der inländischen Zweigniederlassung auch für den deutschen Hauptsitz des Unternehmens, der den weltweiten Vertrieb von Pharmazeutika besorgt, tätig, dann sind die Lohn- und Gehaltsaufwendungen dieser Mitarbeiter nur mit jenem Teil in Österreich gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig…
…französischen Kapitalgesellschaft im Wege ihrer deutschen Zweigniederlassung ausgezahlten Bezüge unterliegen insoweit der österreichischen Besteuerung, als sie auf berufliche Aufenthalte des Dienstnehmers auf österreichischem Staatsgebiet entfallen. Die "183-Tage-Klausel" des Art. 9 Abs. 2 DBA-Deutschland kommt nicht zur Anwendung, da diese eine (betriebstättenlose) Entsendung…
Wird bei einem österreichischen Unternehmen, das in Rumänien ein Repräsentanzbüro mit Betriebstättencharakter im Sinn von Art. 5 DBA-Rumänien unterhält, der Betriebstättengewinn durch eine fiktive Einkommensermittlung an Hand der Anzahl der vor Ort tätigen Mitarbeiter ermittelt und sodann mit 38% besteuert, dann kann nicht mit…
…mit der österreichischen GmbH getroffen; für allgemeine Nebenleistungen (z.B. Unfallversicherung und betriebliche Altersversorgung) bleibt der Mitarbeiter "Betriebsangehöriger" des österreichischen Unternehmens; die Arbeitszeiten und die Urlaubsberechtigung werden mit der österreichischen GmbH vereinbart (dass der österreichische Arbeitgeber hier die Regelungen des Aufenthaltslandes akzeptiert, ändert nichts daran…
…Der Betrieb beschäftigt keine Mitarbeiter und wurde zu dem Zweck geschaffen, den Zuerwerb weiterer Grundstücke in Ungarn zu ermöglichen. Diese hinzuerworbenen Grundstücke werden unter Einsatz von Anlagen, Maschinen und Mitarbeitern der Kft bewirtschaftet. Zudem findet der Verkauf der Ernte dieser Grundstücke im Wesentlichen im Wege…
…unterstützende Hilfsfunktion (im Sinn von Art. 5 Abs. 4 DBA-Deutschland) hinausgehende Aufgaben zukommen und ob sonach nicht nur nach inländischem Recht, sondern auch nach Abkommensrecht eine Betriebstätte gegeben ist. Unabhängig davon, ob der Betriebstättencharakter bejaht wird oder nicht, tritt für jene Mitarbeiter des deutschen…
…eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien verfügt, wenn einem Mitarbeiter dieser Gesellschaft (Purchasing Manager) in einem Großraumbüro eines österreichischen Kunden ein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet wird. Es ist wohl richtig, dass in zahlreichen EAS-Auskünften darauf hingewiesen wurde, dass bloße Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumen keine Betriebstätte…
…entsandten Mitarbeiter ihre Konzerneinkaufstätigkeiten in Österreich und im Drittausland zu unterstützen, dann stellen diese Räumlichkeiten eine Betriebstätte im Sinn des § 29 BAO für die schweizerische Gesellschaft dar; denn diese Räumlichkeiten werden für die betriebliche Einkaufstätigkeit der schweizerischen Gesellschaft genutzt und dienen damit der Erzielung betrieblicher…
…inländische Betriebstätte begründet. Weitere Überlegungen, ob und wielange sich Mitarbeiter der ARGE in Österreich aufhalten, ob eigene Arbeitsräume oder ständige oder wechselnde Arbeitsplätze in einem Großraumbüro zur Verfügung gestellt werden, sind für die Frage der Betriebstättenbegründung unerheblich. Es wird ihnen nur mehr Bedeutung im Zusammenhang…
…Mitarbeiter des irischen Unternehmens bildet damit ebenfalls einen Teil der Betriebstätte, wobei dem Umstand, dass die Tätigkeit der Mitarbeiter nur dem Ausverhandeln und Abschluss von Verträgen mit diversen Busunternehmern und anderen Leistungsträgern (also dem bloßen Einkauf von Leistungen dient) nicht zur Einstufung als "Einkaufstelle" im…
…eines Praxis-Schulungszentrums (konzerninterne Assistenzleistung) oder wird der Rumäne in wirtschaftlicher Betrachtungsweise wie ein zusätzlicher Mitarbeiter in den Personalstand des österreichischen Betriebes aufgenommen (steuerliches Arbeitsverhältnis zur österr. Konzerngesellschaft). Im ersten Fall (Assistenzleistung der inländischen Konzerngesellschaft gegenüber ihrer rumänischen Schwestergesellschaft) würde die inländische Konzerngesellschaft genauso wenig…
…die eine Magnesium-Gewinnungsanlage errichtet, zu folgenden Leistungen: Überlassung von Technologie; Überlassung von technischem Know-How; Technische Assistenz bei Errichtung, Inbetriebnahme und laufendem Betrieb; Training von Personal der indischen Gesellschaft; Assistenz bei Beschaffung von Ausrüstungen, Ersatzteilen und Material; Übertragung einer Alleinlizenz und von Patentrechten an…