…sein. Ob der Manager länger oder weniger lang als 183 Tage auf deutschem Staatsgebiet tätig geworden ist, wäre diesfalls unerheblich. Sollte hingegen nach den Fremdüblichkeitskriterien der gesamte Lohnaufwand von der österreichischen Muttergesellschaft zu tragen sein (weil die Gesamttätigkeit des Managers in ihrem Interesse gelegen ist)…
…eine teilweise Weiterbelastung der Managerbezüge an die deutsche Tochtergesellschaft erfordert (weil der Manager doch im Interesse der deutschen Tochtergesellschaft tätig geworden ist), dann werden diese Bezugsteile der deutschen Lohnabzugsbesteuerung zu unterziehen und von der österreichischen Besteuerung korrespondierend freizustellen sein. Ob der Manager länger oder weniger…
Ein in Österreich ansässiger Area Manager eines österreichischen Unternehmens, der als Leiter der tschechoslowakischen Repräsentanz ("Betriebstätte") dieses österreichischen Unternehmen tätig ist und sich etwa 10 Tage monatlich in Ausübung dieser Funktion in der CSFR aufhält, ist mit jenen Bezugsteilen des österreichischen Arbeitgebers, die auf…
Wird ein in Österreich ansässiger Dienstnehmer eines schweizerischen Unternehmens als Sales Manager in den Ländern des ehemaligen Ostblocks tätig und nutzt er seine österreichische Wohnung gegen Kostenersatz seitens des schweizerischen Arbeitgebers auch für seine Dienstnehmertätigkeit, dann wird hiedurch eine österreichische Betriebstätte für das schweizerische Unternehmen…
…daraufhin, dass diese Gesellschaft in Österreich über eine Betriebstätte im Sinn des DBA-Großbritannien verfügt, wenn einem Mitarbeiter dieser Gesellschaft (Purchasing Manager) in einem Großraumbüro eines österreichischen Kunden ein dauerhafter Arbeitsplatz eingerichtet wird. Es ist wohl richtig, dass in zahlreichen EAS-Auskünften darauf hingewiesen wurde…
Ist ein in Österreich ansässiger Manager als Dienstnehmer im Vorstand einer slowenischen AG tätig und werden seine Bezüge ausschließlich für seine Vorstandstätigkeit gezahlt, dann richtet sich die Zuteilung des Besteuerungsrechtes gemäß dem DBA-Slowenien nicht nach Artikel 16, sondern nach der Zuteilungsregel des Artikels 15…
…in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als Dienstnehmer der…
Wird ein in Großbritannien ansässiger Manager zum Mitglied des Vorstandes einer österreichischen Gesellschaft bestellt, dann unterliegen die hiefür gezahlten Vergütungen im allgemeinen nach den Regeln des Artikels 15 des österreichisch-britischen Doppelbesteuerungsabkommens der österreichischen Besteuerung. Denn vertragliche Vereinbarungen zwischen einer österreichischen Kapitalgesellschaft und den Vorstandsmitgliedern…
Ist ein in der Schweiz ansässiger Manager Geschäftsführer einer ihm zu 90% gehörenden österreichischen GMBH, dann erzielt er nach österreichischem Einkommensteuerrecht Einkünfte aus sonstiger selbständiger Arbeit, die allerdings auf Grund eines mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahrens nicht unter die Zuteilungsregel des Artikels 14 (Einkünfte aus…
Wurde ein mit dem erforderlichen branchenspezifischen Fachwissen hervorragend vertrauter Manager (Dr. X) für etwa ein Jahr zum Vorstand einer inländischen Tochtergesellschaft eines ausländischen Konzerns bestellt und bestand seine Aufgabe darin, die Veräußerung der inländischen Konzerngesellschaft in die Wege zu leiten und zu unterstützen, dann unterliegen…
Ist ein Manager mit österreichisch/schweizerischem Doppelwohnsitz (Mittelpunkt der Lebensinteressen in der Schweiz) als Geschäftsführer bei einer schweizerischen Gesellschaft angestellt und wird er beauftragt, auch für die österreichische Schwestergesellschaft Geschäftsführungsfunktionen zu übernehmen, wobei ihm in Österreich hiezu ein Büro eingerichtet wird und ist weiters…
Wird ein in Deutschland ansässiger Dienstnehmer der deutschen Konzernmutter an die österreichische Konzerntochtergesellschaft als Account Marketing Manager überlassen, wobei die Aufenthalte in Österreich 183 Tage jährlich nicht überschreiten, wird nach der derzeitigen Verwaltungspraxis auf der Grundlage von Artikel 15 Abs. 2 des DBA-Deutschland von…
Hat ein in Österreich ansässiger österreichischer Staatsbürger mit einem ungarischen Unternehmen einen Anstellungsvertrag als Berater und Sales Development Manager abgeschlossen, wobei sich der Dienstort in Österreich befindet und nur tageweise Tätigkeiten auch in Ungarn, Tschechien, der Slowakei und Slowenien vorgesehen sind, dann steht gemäß Artikel…
Beabsichtigt ein seit 20 Jahren im Ausland ansässiger österreichischer Staatsbürger, der für ein US-Unternehmen als Europa-Manager tätig ist, seinen Wohnsitz nach Österreich zurückzuverlegen und auf selbständiger Basis seine Consulting-Tätigkeit für das US-Unternehmen in der Weise fortzuführen, dass er vor Ort bei…
Eine US-Gesellschaft, die in Österreich ein Koordinationsbüro eröffnet, in dem ein Manager der US-Gesellschaft damit betraut ist, die Osteuropa-Exporte der US-Gesellschaft zu koordinieren (z.B. hinsichtlich der Entwicklung und Durchführung von Produktverteilungsstrategien und Händlernetzplänen, hinsichtlich der Versorgung der Händlerbetriebe mit Spezialwerkzeugen…
…125/1997. Haben daher zwei leitende Angestellte (Manager) einer inländischen Tochtergesellschaft von deren ausländischer Muttergesellschaft in den Jahren 1979 bis 1995 Stock Options zugeteilt erhalten, dann ist nach Maßgabe der betreffenden Erlassregelung hiebei keine inländische Steuerpflicht eingetreten. Gleiches gilt für die in diesem Zeitraum zugeteilten…
… Werden von einer österreichischen GesmbH Management-Verträge mit Restaurantinhabern in diversen europäischen Ländern abgeschlossen, auf Grund derer die leitenden Mitarbeiter der Restaurants von der österreichischen GesmbH gestellt werden, dann bilden die an den Restaurantstandorten den dort ständig anwesenden österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH) zur…
…93/13/0185). Sollte sich daher hinter der Aussage, der Mandant habe als "operating manager" an dieser Leistungserbringung mitgewirkt, der Umstand verbergen, dass die Leistungen in Deutschland in der wirtschaftlichen Realität von dem österreichischen Steuerpflichtigen selbst erbracht wurden und dass die Kanalinselgesellschaft lediglich als Fakturierungsgesellschaft…
…Deutschland abgehaltenen Beiratssitzungen. Der Umstand, dass in den Beirat der österreichischen Gesellschaft Manager der deutschen Muttergesellschaft entsandt werden, führt solange zu keiner anderen Beurteilung, als die Manager ihre Beiratsfunktion selbständig und nicht als weisungsgebundene Dienstnehmer der deutschen Muttergesellschaft ausüben. Denn auch die Mitglieder eines Aufsichtsrates…
…die der in Deutschland ansässige Manager "in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer" bezieht. Wurde der deutsche Manager zunächst mit dem Ziel der Bearbeitung des deutschen Marktes als Mitarbeiter der deutschen Betriebstätte angestellt (wobei seine Bezüge der deutschen Lohnabzugsbesteuerung unterzogen wurden) und wird er in der Folge…