…die gesamte Produktion von einer Londoner Agentur angekauft wird, besteht sonach die vertragliche Vereinbarung zwischen der österreichischen GmbH und der Londoner Agentur darin, dass die Londoner Agentur sich verpflichtet, gegen eine vereinbarte Gesamtsumme die Theateraufführungen in Österreich durchzuführen, dann ist zunächst festzustellen, ob der Londoner…
…Ob unter diesen Gegebenheiten der deutsche Arbeitgeber zu Recht den Lohnsteuerabzug für den "Deutschlandanteil" unterläßt, ist eine Angelegenheit des deutschen Steuerrechtes und ist von ihm in Deutschland abzuklären. Sollte ein Arbeitgeberwechsel von der deutschen zu einer österreichischen Konzerngesellschaft eintreten, wären die gesamten Bezüge in Österreich…
…bleibt nach LStR 2002 Rz 923 der deutsche Arbeitskräftegesteller weiterhin der Arbeitgeber des Professors. Da der deutsche Arbeitgeber aber über keine inländische Lohnsteuerbetriebstätte verfügt, ist die Steuer im Veranlagungsweg oder - nach Maßgabe von LStR 2002 Rz 927 - durch freiwilligen Lohnsteuerabzug zu erheben. Bundesministerium für Finanzen…
…des Mittelpunktes der Lebensinteressen in die USA eintritt (Verständigungsprotokoll zu Artikel 4 des Abkommens), sodass die Bezüge weiterhin dem österreichischen Lohnsteuerabzug unterliegen. Auf Grund von Artikel 15 des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 31. Mai 1996 sind die USA ebenfalls zur steuerlichen Erfassung der Bezüge berechtigt…
…dem österreichischen Geschäftsführer dauerhaft ein Arbeitsraum bei der deutschen Konzerngesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Denn dieser würde im zweiten Fall (Assistenzleistungsfall) eine Betriebstätte für die österreichische Konzerngesellschaft in Deutschland darstellen. In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass der gesamte in Österreich anfallende Aufwand (Gehaltsbezüge…
…über die das Unternehmen die Verfügungsgewalt ausübt; wenn dem Unternehmen aber nicht die Verfügungsmacht über das gesamte Forstrevier mit einer solchen Intensität zukommt, dass es andere von der Nutzung des Forstreviers ausschließen könnte, wird derzeit in dem Forstrevier keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens gesehen. Die…
…dem DBA in seiner Besteuerungszuständigkeit verbleibenden Teil des Welteinkommens mit dem Steuersatz zu besteuern, der auf das gesamte Welteinkommen entfällt. Es ist daher in einem ersten Schritt zunächst nach österreichischem Recht das Welteinkommen (inländische und deutsche Pension) so zu ermitteln, wie wenn kein Doppelbesteuerungsabkommen bestünde…
…hiedurch das gesamte Besteuerungsrecht an den Lohnbezügen (weil der Dienstnehmer in den USA im Sinn des Abkommens ansässig wird und auf österreichischem Staatsgebiet keine beruflichen Tätigkeiten für seinen österreichischen Arbeitgeber mehr ausführt), dann kann der Lohnsteuerabzug unterbleiben, vorausgesetzt der österreichische Arbeitgeber ist in der Lage…
…Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien als gegeben ansehen; denn übersiedelt die gesamte Familie für diesen Zeitraum nach Spanien, so spricht vieles für eine Verlagerung des Mittelpunktes der Lebensinteressen nach Spanien. In einem solchen Fall kann bei Vorlage einer amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der spanischen Steuerverwaltung der Lohnsteuerabzug…
…sie als Arbeitslöhne von in Deutschland ansässigen Arbeitnehmern gemäß Artikel 15 DBA-Deutschland nur im Fall einer inländischen Arbeitsausübung besteuert werden dürfen. Allerdings gilt die Steuerzuteilungsregelung des Artikels 15 nur nachrangig gegenüber den Steuerzuteilungsregeln der Artikel 16 bis 20. Daher kommt auch der Steuerzuteilungsregel des…
…allerdings diesfalls gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass der Lohnsteuerabzug zu Recht für einen in Deutschland zu besteuernden Lohnteil unterlassen wurde. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der deutschen Steuerverwaltung…
…an der Quelle (durch Freistellung vom Lohnsteuerabzug) herbeiführen, ist allerdings gehalten zu beweisen bzw. zumindest glaubhaft zu machen, dass er den Lohnsteuerabzug zu Recht unterlassen hat. Für diese Beweisführung kann in erster Linie Vordruck ZS-QU1 genutzt werden, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt und von der…
Werden von einem österreichischen Bohrunternehmen in Deutschland ansässige und in Österreich nur der beschränkten Steuerpflicht unterliegende Arbeitskräfte bei Bodenbohrungen laufend wechselnd in Deutschland und in Österreich eingesetzt, dann sind gemäß Artikel 15 Abs. 1 DBA-Deutschland jene Bezüge, die auf die in Deutschland - oder im…
Wird Ende 2002 von der österreichischen Konzerngesellschaft das Dienstverhältnis mit einem Konzernmitarbeiter gelöst, der vorher noch im Zeitraum April bis Dezember 2002 zu einer schweizerischen Konzern-Schwestergesellschaft entsandt worden ist, dann ist es wohl lohnsteuerrechtlich richtig, gemäß Artikel 15 DBA-Schweiz jener Teil der Beendigungsentgelte …
…im Inland Tochtergesellschaften unterhalten, die ihrerseits inländischer Arbeitgeber sind; denn diese waren bereits bisher zur inländischen Lohnkontoführung verpflichtet. Die Verpflichtung zur inländischen Lohnkontoführung bedeutet, dass die gesamte Lohnverrechnung in Österreich durchzuführen ist. 21. November 1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…aber die entsprechenden Beträge von der Sozialversicherung in der Folge erstattet werden. Diese Auslegung wurde in EAS 1815 im Jahr 2001 aufrecht erhalten und auch in Bezug auf Alterteilzeitaufstockungsbeträge (ATZ-Aufstockungsbeträge) angewendet, die nach den damals übermittelten Informationen dem Arbeitgeber von der deutschen Bundesanstalt für…
…1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies führte in Bezug auf die nicht direkt zuordenbaren Sonderzahlungen zu einer Steuerfreistellungsverpflichtung von 66,36% (146…
…Arbeitskräftegestellungsunternehmen für einen Lohnsteuerabzug in Österreich optiert (siehe Absatz 30 des Durchführungserlasses zur DBA-Entlastungsverordnung, AÖF Nr. 127/2006). Wird von dieser Option kein Gebrauch gemacht und werden daher die in Österreich tätigen polnischen Arbeitskräfte nicht in Österreich besteuert, hat nach der diesbezüglichen Konzeption des…
…die in den Salzburger Steuerdialogen vorgesehenen Regelungen keine Rechtfertigung für die Unterlassung des Lohnsteuerabzuges im Jahr X1 zu geben vermögen. Wird mit dem entsandten Dienstnehmer eine "Tax Equalization Vereinbarung" getroffen, wonach der Arbeitgeber alle Mehrbelastungen durch die ausländische Besteuerung übernimmt und folglich im vorliegenden Fall…
…DBA-Deutschland angesehen werden kann. Die Abschlagszahlung ist daher in Österreich von der Besteuerung freizustellen, wobei dahingestellt bleiben kann, ob dies durch Artikel 15 Abs. 1 oder durch Artikel 21 normiert wird. Eine Steuerfreistellung vom Lohnsteuerabzug setzt aber die Einhaltung der Erfordernisse der DBA-Entlastungsverordnung…