Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…
Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…
Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…
Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur…
Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…
…auch dann, wenn es sich bei diesen deutschen Betriebstätteneinkünften um solche aus US-Liegenschaftsbesitz handelt und das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen Österreich keine Steuerfreistellungsverpflichtung auferlegt. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sollten die US-Immobilienerträge nicht der deutschen Besteuerung unterzogen werden, weil Deutschland…
Erwirbt eine liechtensteinische AG inländische Liegenschaften, in denen Wohnungen vermietet werden, dann unterliegt die liechtensteinische AG mit ihren gewerblichen Einkünften seit 2006 auch dann der inländischen Besteuerung, wenn sie ihre Inlandseinkünfte nicht aus inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der…
Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…
Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…
Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…
…steht Österreich ein grundsätzliches Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen zu. Für Zwecke der Ermittlung der Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 ist zwischen Alt- und Neuvermögen zu unterscheiden (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Handelt es sich bei den Liegenschaften um "Altvermögen", dh. Grundstücke, die vor dem 31…
…Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden Auslandseinkünfte um einen aliquoten Teil der allgemeinen Generalleitungskosten des Fonds zu kürzen (siehe den in EAS 2511 in Bezug auf freizustellende Auslandsgewinne eines Theaters erläuterten Grundsatz). Bei Liegenschaften…
Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…
…Kredit unterliegen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung; dies gilt auch für ab 1.1.1992 zufließende Zinsen für Kredite, die auf deutschen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt sind. Deutschland ist gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Abkommens berechtigt, daneben auch eine Abzugsteuer zu erheben…
…Verwaltungskosten zu Verlusten führen, die der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind, wird vom BM für Finanzen nicht geteilt. Denn sowohl die aufgenommenen Kredite als auch die Verwaltungstätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den spanischen Liegenschaftsbesitz; es handelt sich aus diesem Grund um Aufwendungen, die nach ihrem wirtschaftlichen…
…offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…
…den oben genannten Fällen - Tschechien zwar grundsätzlich sein durch das Doppelbesteuerungsabkommen eingeräumtes Besteuerungsrecht wahrnimmt, es jedoch aufgrund der Anwendung von tschechischem innerstaatlichen Recht zu keiner Besteuerung kommt. Darüber hinaus ist der Gewinn aus der Veräußerung der Liegenschaft in Österreich (wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs…
…alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei…