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EAS 768Schenkung deutscher Liegenschaften und deutscher Personengesellschaftsanteile
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/22-IV/4/9527.11.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen und deutsches Betriebstättenvermögen (auch wenn dieses in der Form einer Beteiligung an einer deutschen Personengesellschaft gehalten wird) aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen…

EAS 772Schenkung deutscher Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 3469/1/1-IV/4/9506.12.1995

  Es entspricht der ständigen Ermessensübung des Bundesministeriums für Finanzen bei Anwendung von § 48 BAO, deutsches unbewegliches Vermögen aus der österreichischen Besteuerungsgrundlage (unter Progressionsvorbehalt) auszuscheiden, wenn derartiges Vermögen im Schenkungsweg übertragen und nachweisbar einer deutschen Schenkungssteuer unterzogen wird und wenn weiters entweder der Geschenkgeber oder…

EAS 794Schenkung inländischer Liegenschaften durch Deutsche
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 13/1-IV/4/9629.01.1996

Überträgt der in Deutschland ansässige Vater seinem in Österreich ansässigen Sohn im Schenkungsweg eine österreichische Liegenschaft, so wird dieser Vorgang nicht vom österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommen, BGBl. Nr. 220/1955, erfasst; allerdings ist Deutschland im Hinblick auf von Österreich gewährte Gegenseitigkeit bereit, eine eintretende Doppelbesteuerung auf…

EAS 1893Vermietung kanadischer Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/0108.08.2001

Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur…

EAS 422Schenkungssteuerfreistellung in Bezug auf deutsche Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3417/1/1-IV/4/9424.03.1994

  Überträgt ein in Österreich ansässiger Bewirtschafter eines inländischen Gutsbetriebes in Deutschland gelegene Liegenschaften im Schenkungsweg auf seine in Deutschland ansässige Tochter, so kann gemäß § 48 BAO eine hiedurch eintretende internationale Doppelbesteuerung durch Steuerfreistellung auf österreichischer Seite vermieden werden. 24. März 1994 Für den Bundesminister…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

…auch dann, wenn es sich bei diesen deutschen Betriebstätteneinkünften um solche aus US-Liegenschaftsbesitz handelt und das österreichisch-amerikanische Doppelbesteuerungsabkommen Österreich keine Steuerfreistellungsverpflichtung auferlegt. Allerdings ist im gegebenen Zusammenhang noch Folgendes zu beachten: Sollten die US-Immobilienerträge nicht der deutschen Besteuerung unterzogen werden, weil Deutschland…

EAS 2863"Back-to-back-Finanzierung" inländischer Liegenschaftserwerbe durch eine liechtensteinische AG
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0674-IV/4/200717.07.2007

Erwirbt eine liechtensteinische AG inländische Liegenschaften, in denen Wohnungen vermietet werden, dann unterliegt die liechtensteinische AG mit ihren gewerblichen Einkünften seit 2006 auch dann der inländischen Besteuerung, wenn sie ihre Inlandseinkünfte nicht aus inländischen Betriebstätten, sondern unmittelbar aus inländischem unbeweglichen Vermögen bezieht; eine Anwendung der…

EAS 2870EU-widrige Benachteiligung österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0676-IV/4/200720.07.2007

Hat ein im Sozialbereich tätiger österreichischer Großverein mit Gemeinnützigkeitsstatus in Deutschland Liegenschaften geerbt, die vermögensverwaltend genutzt werden, dann verstößt Deutschland nicht gegen das DBA-Betriebstättendiskriminierungsverbot des Artikels 24 DBA, wenn vermögensverwaltende Einkünfte vergleichbarer deutscher gemeinnütziger Einrichtungen steuerfrei gestellt werden, die gleichen Einkünfte österreichischer gemeinnütziger Einrichtungen…

EAS 117Doppelte Treuhandschaft im Verhältnis zu Spanien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3244/1/1-IV/4/9209.04.1992

Erwerben in Österreich ansässige Personen Miteigentumsanteile an spanischen Liegenschaften und werden diese Miteigentumsanteile in der Folge veräußert, so steht gemäß Artikel 6 DBA-Spanien das ausschließliche Besteuerungsrecht daran Spanien zu; derartige Gewinne sind sonach in Österreich - gegebenenfalls unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand…

EAS 2895Besteuerungsrecht für eine "Mietrechtsveräußerung"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1702-IV/4/200729.10.2007

Hat die ungarische Tochter-GmbH (C-Kft) einer österreichischen BeteiligungsgmbH (S-GmbH) Liegenschaften in Ungarn erworben und darauf Fachmarktzentren errichtet und diese in der Folge durch Abschluss von (verlängerbaren) Generalmietverträgen der ungarischen Zweigniederlassung (Betriebstätte) einer anderen (verbundenen) österreichischen Gesellschaft (S-GmbH & Co KG) zur Nutzung…

EAS 3440Kein Step-up bei Zuzug und nachträglicher Veräußerung einer britischen Liegenschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft2022-0.545.31004.11.2022

…steht Österreich ein grundsätzliches Besteuerungsrecht an den Veräußerungsgewinnen zu. Für Zwecke der Ermittlung der Einkünfte gemäß § 30 EStG 1988 ist zwischen Alt- und Neuvermögen zu unterscheiden (vgl. EStR 2000 Rz 6631). Handelt es sich bei den Liegenschaften um "Altvermögen", dh. Grundstücke, die vor dem 31…

EAS 2512Aufteilung der allgemeinen Verwaltungskosten eines Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/35-IV/4/0416.08.2004

…Bei Liegenschaften in Staaten, mit denen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Befreiungsmethode anzuwenden ist, sind die freizustellenden Auslandseinkünfte um einen aliquoten Teil der allgemeinen Generalleitungskosten des Fonds zu kürzen (siehe den in EAS 2511 in Bezug auf freizustellende Auslandsgewinne eines Theaters erläuterten Grundsatz). Bei Liegenschaften…

EAS 2533Unmittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0249-IV/4/200413.12.2004

Hält ein deutscher Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen der österreichischen beschränkten Steuerpflicht; diese ist im Fall eines geschlossenen deutschen Immobilienfonds mit der Vornahme des 25-prozentigen Steuerabzuges gemäß § 99 Abs…

EAS 511Vermögensteuerpflicht für Hypothekarforderungen nach dem revidierten DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 3307/14/1-IV/4/9412.10.1994

…Kredit unterliegen gemäß Artikel 11 DBA-Deutschland der österreichischen Besteuerung; dies gilt auch für ab 1.1.1992 zufließende Zinsen für Kredite, die auf deutschen Liegenschaften hypothekarisch sichergestellt sind. Deutschland ist gemäß Artikel 11 Abs. 2 des Abkommens berechtigt, daneben auch eine Abzugsteuer zu erheben…

EAS 892Österreichische Immobilien-GesnbRs mit spanischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4402/3-IV/4/9612.06.1996

…Verwaltungskosten zu Verlusten führen, die der österreichischen Betriebstätte anzulasten sind, wird vom BM für Finanzen nicht geteilt. Denn sowohl die aufgenommenen Kredite als auch die Verwaltungstätigkeiten beziehen sich ausschließlich auf den spanischen Liegenschaftsbesitz; es handelt sich aus diesem Grund um Aufwendungen, die nach ihrem wirtschaftlichen…

EAS 2530Mittelbare inländische Grundstücksinvestitionen eines deutschen Immobilienfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0250-IV/4/200513.12.2004

…offener Immobilienfonds, dessen Anleger in Deutschland ansässige natürliche Personen sind, österreichische Liegenschaften im Wege einer zwischengeschalteten inländischen Grundstücksgesellschaft, dann unterliegen die deutschen Anleger mit den erzielten Erträgen in gleicher Weise der österreichischen beschränkten Steuerpflicht wie im Fall von Grundstücksdirektinvestitionen. Diese Gleichbehandlung gründet sich auf § 14…

EAS 2525Deutsche Immobilien-KG mit inländischem Liegenschaftsbesitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0253-IV/4/200406.12.2004

  Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…

EAS 1984Hypothekarzinsenzahlungen nach Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 723/1-IV/4/0228.01.2002

Vermag ein österreichischer Hotelier keine Sanierungsfinanzierung bei inländischen Banken zur Rettung seines Unternehmens mehr aufzutreiben und wird ihm zur Abwendung einer Insolvenz von seinen in Deutschland lebenden Angehörigen ein - bei deutschen Banken refinanzierter - Kredit zur Verfügung gestellt und auf inländischen Liegenschaften des Hoteliers hypothekarisch sichergestellt…

EAS 3383Veräußerung eines Grundstücks in Tschechien nach Ablauf der tschechischen Spekulationsfrist
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0114-VI/8/201729.06.2017

…den oben genannten Fällen - Tschechien zwar grundsätzlich sein durch das Doppelbesteuerungsabkommen eingeräumtes Besteuerungsrecht wahrnimmt, es jedoch aufgrund der Anwendung von tschechischem innerstaatlichen Recht zu keiner Besteuerung kommt. Darüber hinaus ist der Gewinn aus der Veräußerung der Liegenschaft in Österreich (wenn keine Regelbesteuerungsoption gemäß § 30a Abs…

EAS 2486DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/0416.08.2004

…alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei…