Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1893
Vermietung kanadischer Liegenschaften
geltende FassungEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/01vom 08.08.2001
Wortlaut laut Findok
Einkünfte,
die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung
kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des
Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische
Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das
Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet
wird.
Hiebei gilt als
Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die
der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem
ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht
überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen
Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind.
Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in
Kanada und findet er sich mit der Option einer Endbesteuerung der
Bruttoeinnahmen in Höhe von 25% ab, dann wird diese Steuer in
Österreich angerechnet werden können, wenn angenommen werden kann,
dass die Kosten für die Vornahme einer Optimalbesteuerung der
Steuerdifferenz zwischen den beiden Besteuerungsvarianten nahekommt.
08. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 23 DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 165/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2356
- Gültig
- 08.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF