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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1893

Vermietung kanadischer Liegenschaften

geltende FassungEAS-AuskunftC 165/1-IV/4/01vom 08.08.2001

Wortlaut laut Findok

Einkünfte, die ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger aus der Vermietung kanadischer Liegenschaften erzielt, sind nicht bloß für Zwecke des Progressionsvorbehaltes anzusetzen, sondern in die österreichische Steuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, da im DBA-Kanada das Anrechnungsverfahren zur Vermeidung der Doppelbesteuerung angewendet wird. Hiebei gilt als Grundsatz, dass nur jene ausländische Steuer angerechnet werden darf, die der Abgabepflichtige unter Ausnutzung aller Begünstigungen in dem ausländischen Staat zu zahlen hatte. Diese Prinzip wird allerdings nicht überspitzt gehandhabt werden können, wenn keine wesentlichen Auswirkungen auf die österreichische Steuerleistung zu erwarten sind. Unterlässt daher der Steuerpflichtige eine Einkünfteermittlung in Kanada und findet er sich mit der Option einer Endbesteuerung der Bruttoeinnahmen in Höhe von 25% ab, dann wird diese Steuer in Österreich angerechnet werden können, wenn angenommen werden kann, dass die Kosten für die Vornahme einer Optimalbesteuerung der Steuerdifferenz zwischen den beiden Besteuerungsvarianten nahekommt. 08. August 2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

ProgressionsvorbehaltAnrechnungsverfahrenOptimalbesteuerung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 165/1-IV/4/01
Stammnummer
2356
Gültig
08.08.2001 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF