Übernimmt ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger Leitungsaufgaben in einem tschechischen Krankenhaus, ist zunächst zu klären, ob diese Aufgaben im Rahmen eines Dienstverhältnisses oder auf selbständiger Basis erfüllt werden. Besteht ein Dienstverhältnis mit dem tschechischen Betreiber des Krankenhauses, unterliegt gemäß Artikel 14 Abs. 1 DBA-Tschechien…
Werden von einer österreichischen GesmbH Management-Verträge mit Restaurantinhabern in diversen europäischen Ländern abgeschlossen, auf Grund derer die leitenden Mitarbeiter der Restaurants von der österreichischen GesmbH gestellt werden, dann bilden die an den Restaurantstandorten den dort ständig anwesenden österreichischen Managern (=Arbeitnehmer der österreichischen GesmbH…
…den Arbeitsort des Geschäftsführers ausmacht, dann muss folglich der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung als gelegen angesehen…
…Dessen Aufgabe ist es, Vorschläge zur wissenschaftlichen Ausrichtung und zur Sicherung der hohen wissenschaftlichen Leistungsfähigkeit des Vereins zu erstellen und den Direktor in allen wissenschaftlichen Fragen zu beraten (insbesondere bei der Festlegung der Forschungs- und Publikationsschwerpunkte, der Evaluierung der wissenschaftlichen Themenstellungen sowie bei der Beurteilung…
…Betreuung japanischer Kunden bei ihren Österreich-Aufenthalten und der europäischen Produzenten aus Anlass ihrer Japan-Reisen, Anfertigung von Übersetzungen, Leitungsaktivitäten für die japanische Gesellschaft wie Finanz- und Geschäftsplanung) ausgeübt werden. Da der zentrale Unternehmensgegenstand in der bloßen Vermittlung, Vorbereitung und sonstigen Unterstützung der Exporttätigkeiten liegt…
…Folge eine andere Gestaltung gewählt werden, nämlich jene, dass der Niederländer von der niederländischen Muttergesellschaft auf Grund eines von ihr mit der österreichischen Tochtergesellschaft geschlossenen Assistenzvertrages unterstützende Leitungsaufgaben bei der österreichischen Tochtergesellschaft übernimmt, dann wäre die Gestaltung in sich widersprüchlich, wenn hiebei der "Bezug des…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer als Dienstnehmer einer belgischen Gesellschaft die Leitung einer slowakischen Konzerngesellschaft und hält er sich jährlich länger als 183 Tage in der Slowakei auf, dann sind die ihm hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem…
Wird ein Dienstnehmer eines österreichischen Unternehmens beauftragt, sich ab 1.1.1994 dem Aufbau und der Leitung einer Niederlassung in Moskau zu widmen und erfordert die Erfüllung dieser Aufgabe bereits 1994 mehrere Aufenthalte in Russland in einem 183 Tage übersteigenden Ausmaß, so unterliegen jene Bezugsteile…
Entsendet eine operativ tätige tschechische Kapitalgesellschaft den bei ihr angestellten Geschäftsführer auf Grund eines mit der österreichischen Tochtergesellschaft abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages nach Österreich, damit dieser 50% seiner Arbeitszeit als eingetragener Geschäftsführer der Leitung der österreichischen Tochtergesellschaft widmet, kann im Hinblick auf die ab 1. Jänner 2010…
…für die Dauer von etwa 3 bis 4 Jahren nach Tschechien entsandt, um dort als eingetragener Geschäftsführer die Leitung einer dort bestehenden Tochter-GmbH zu übernehmen und wird während dieser Zeitdauer der österreichische Familienwohnsitz beibehalten (die Familie lebt weiterhin in Österreich), so spricht vieles dafür…
… Verpflichtet ein österreichischer Kulturveranstalter (gemeinnütziger Verein) eine in der Schweiz ansässige Persönlichkeit, als "Schauspieldirektor" die künstlerische Leitung und Konzeption eines Teiles der Gesamtproduktion des Vereines für drei Jahre zu übernehmen, dann unterliegen die von dem österreichischen Kulturveranstalter gezahlten Honorare - im Fall bloß beschränkter Steuerpflicht des…
Sind zwei in Österreich ansässige Manager zu je 25% an einer deutschen GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als…
…von einer österreichischen Kulturorganisation dreierlei Vergütungen : 1. eine Vergütung für die auf Werkvertragsbasis übernommene Geschäftsführung der Kulturorganisation; 2. eine Abgeltung der künstlerischen Leitung des inländischen Festivals; 3. eine Vergütung für die Übernahme der künstlerischen Regie des Festivals; dann besteht in Bezug auf die unter Pkt…
Die in EAS 1328 vertretene Auffassung, dass der Arbeitsort eines Geschäftsführers einer deutschen GmbH, dessen Aufgabengebiet auf die Leitung der österreichischen Zweigniederlassung dieser GmbH eingeschränkt ist, dessen Weisungen daher nur in dieser Zweigniederlassung in Empfang genommen werden, in eben dieser Zweigniederlassung gelegen ist, wurde von…
…Anlagen nur nach Maßgabe seiner Beitragszahlungen erwirbt, steht - wie im Fall eines Eigentumsvorbehaltes - der steuerlichen Zurechnung der Anlagen an den deutschen Partner nicht entgegen. Besteht die Leistung der Innengesellschaft demgegenüber nur im Aufbau von Vermögen und in seiner ertragbringenden Nutzung, dann wäre - wie im Fall…
Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft in Luxemburg eine 100%ige Tochtergesellschaft, wobei die täglichen Geschäfte an eine professionelle luxemburgische Managementgesellschaft delegiert werden sollen und das Leitungsorgan der Tochtergesellschaft (der Verwaltungsrat) durch Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft besetzt wird, dann reichen diese Angaben nicht aus, um zu entscheiden…
…Denn der Umstand, dass die Aufträge durch Fachkräfte ausgeführt werden, die unter der Leitung des italienischen Unternehmens stehen, dass das eingesetzte italienische und geleaste rumänische Personal von dem italienischen Unternehmen ausgewählt wird und dass die Betriebsmittel vom italienischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, spricht für…
…zu deren Funktionsbild aber nicht die Auftragsausführung zählt, weil die Bohraufträge ausschließlich vom deutschen Stammhaus mit unter seiner Leitung stehenden Fachkräften ausgeführt werden und weil der Niederlassung keinerlei Einflussnahme auf die Auftragsausführung zukommt, dann sind die Lohnkosten der nach Österreich entsandten Fachleute vom deutschen Stammhaus…
…an nachgeordnete Konzernunternehmen weiterbelastet zu werden. Sie fallen im Beteiligungsinteresse der Muttergesellschaft und nicht im Eigeninteresse der Tochtergesellschaft an (siehe Z 7.9 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Zu solchen nicht verrechnungsfähigen Aufwendungen zählen die Kosten der Leitung und Organisation des Konzerns, die Festlegung der Konzernpolitik sowie…
…dass "ein Ort der Leitung" eine Betriebstätte begründet, dann ist damit der Ort der Leitung des Gesamtunternehmens und nicht der jeweilige Ort der Leitung der einzelnen Auftragsabwicklungen zu verstehen. In Fällen der vorliegenden Art spricht die Vermutung dafür, dass sich der Leitungsort des Unternehmens des…