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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1015

Österreicher als Geschäftsführer der slowakischen Tochtergesellschaft eines belgischen Konzerns

geltende FassungEAS-AuskunftK 1/2-IV/4/97vom 28.02.1997

Wortlaut laut Findok

Übernimmt ein in Österreich ansässiger Geschäftsführer als Dienstnehmer einer belgischen Gesellschaft die Leitung einer slowakischen Konzerngesellschaft und hält er sich jährlich länger als 183 Tage in der Slowakei auf, dann sind die ihm hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem DBA-Belgien in Österreich von der Besteuerung (unter Progressionsvorbehalt) freizustellen. Außerberufliche Aufenthalte am Familienwohnsitz in Österreich beeinflussen diese Freistellungsverpflichtung solange nicht, als der physische Aufenthalt in der Slowakei mehr als 183 im Kalenderjahr beträgt. Es ist weiters unerheblich, ob die beruflichen Tätigkeiten nur in der Slowakei oder möglicherweise auch in Belgien ausgeübt werden; ohne Belang ist weiters, dass in der Slowakei lediglich jene Bezugsteile einer Besteuerung unterzogen werden, die in der Slowakei zur Auszahlung gelangen. 28. Februar 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

183-Tage-FristDienstverhältnisSteuerfreistellung unter ProgressionsvorbehaltFreistellungGeschäftsleitungGeschäftsführervergütungGeschäftsführerbezüge183-Tage-KlauselWohnsitz

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 1/2-IV/4/97
Stammnummer
14788
Gültig
28.02.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF