RIS AI
129 Treffer1396 msnur geltende Fassungen
EAS 270Gehälter der Inter-amerikanischen Entwicklungsbank
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 1612/1/1-IV/4/9322.05.1993

  Gemäß Abschnitt 9 lit. b des Übereinkommens zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank, BGBl. Nr. 174/1977, sind die von der Bank an die Bediensteten der Bank gezahlten Gehälter in den Mitgliedstaaten von der Besteuerung ausgenommen. Der in dieser Bestimmung vorgesehene Vorbehalt, dass diese…

EAS 587Ungewöhnliche Bestellung eines AG-Vorstandsmitgliedes
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/20/1-IV/4/9528.02.1995

  Das BM für Finanzen bedauert mitteilen zu müssen, dass eine Beantwortung der gestellten Fragen eine tiefergehende Durchleuchtung des geschilderten Sachverhaltes erfordert, die nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene vorgenommen werden kann. Nach den geschilderten Fakten soll ein Vorstandsdirektor für eine österreichische…

EAS 650Gewinnausschüttungen an eine luxemburgische Handels-Holdinggesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/23/1-IV/4/9512.06.1995

Wird von einer liechtensteinischen Stiftung in Luxemburg eine Handels-AG errichtet, die nur eigenes Vermögen (u.a. eine Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft) verwaltet, und wird von der österreichischen Tochtergesellschaft eine Gewinnausschüttung nach Luxemburg vorgenommen, so ist zunächst festzustellen, ob bei dieser Gestaltung die Position…

EAS 635KESt-Rückerstattung an EU-Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/21/1-IV/4/9509.05.1995

  Gewinnausschüttungen an Holdinggesellschaften in den EU-Mitgliedstaaten werden gemäß § 94a EStG in Verbindung mit der Verordnung BGBl. Nr. 56/1995 nur im Wege des Steuerrückerstattungsverfahrens von der österreichischen Kapitalertragsteuer entlastet. Es handelt sich hierbei um eine Vorbeugungsmaßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher internationaler Gestaltungen. Zur Vermeidung…

EAS 759Gewinnausschüttungsvorbehalt anlässlich der Veräußerung einer Beteiligung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 162/26/1-IV/4/9521.11.1995

  Veräußert eine schweizerische Kapitalgesellschaft am 29.12.1995 ihre gesamte Beteiligung an einer österreichischen Tochtergesellschaft und behält sie sich vertraglich den Bezug der Gewinnausschüttung für 1995 vor, dann ist die Frage, ob diese schweizerische Gesellschaft hinsichtlich dieser Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuerentlastung gemäß dem DBA-Österreich…

EAS 1328Betriebstättenleitende Geschäftsführer deutscher GmbHs
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/16-IV/4/9830.09.1998

In Z 12 des Ergebnisprotokolls über die österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche vom 1.6.1994 wurde vereinbart, auf der Grundlage der vom BFH entwickelten und vom VwGH übernommenen Auffassung den Ort der Arbeitsausübung eines GmbH-Geschäftsführers im Sitzstaat der Gesellschaft als gegeben anzunehmen. Dies vor allem…

EAS 160Steuerneutrale deutsche Umgründungsvorgänge mit Beteiligungseinbringung an inländischer GesmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 492/3/1-IV/4/9216.09.1992

…samt Schlussprotokoll). Der Umstand, dass die Transaktion auch in Deutschland nach dem dortigen Umgründungssteuergesetz steuerneutral erfolgt und sonach eine Doppelnichtbesteuerung eintritt, lässt den im österreichischen innerstaatlichen Recht vorgegebenen Besteuerungsanspruch nicht wieder aufleben. 16. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1620Auslagerung von Funktionen zweier Luftfahrtgesellschaften auf eine britische Personengesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/3-IV/4/0013.03.2000

Gemäß Artikel 8 Abs.1 des DBA-Ö/Schweiz und des DBA-Ö/Belgien unterliegen Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr nur in dem Vertragsstaat der Besteuerung, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Unternehmens befindet. Inländische Büros einer schweizerischen…

EAS 1296"Zusammenhangstest" bei Darlehensvergabe an eine US-Schwestergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/12-IV/4/9803.08.1998

Vergibt eine operativ in einer Industriezulieferbranche tätige österreichische Kapitalgesellschaft ein verzinsliches Darlehen an eine US-Schwestergesellschaft, dann setzt die Steuerfreistellung des konzerninternen Zinsenflusses nach Artikel 16 Abs. 1 lit. c des österreichisch-amerikanischen Doppelbesteuerungsabkommens ua. voraus, dass die US-Zinsen "im Zusammenhang mit oder aus…

EAS 5Dienstnehmerbezüge von luxemburgischen Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 1681/7/1-IV/4/9128.05.1991

  Luxemburgische Holdinggesellschaften sind gemäß Art. 26 DBA-L aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens ausgeschlossen. Einkünfte, die in Österreich ansässige Personen von diesen Holdinggesellschaften beziehen, sind durch das Abkommen vor einer Doppelbesteuerung nicht geschützt. Dies gilt sowohl für Dividenden als auch für andere Einkünfte…

EAS 2173Deutsche Pensionsabfindung bei Arbeitgeberwechsel
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/13-IV/4/0210.12.2002

…die Geschäftsführerfunktion bei einer österreichischen GmbH ausübt. Mit dem DBA-2000 war keine Änderung dieser Rechtslage beabsichtigt. Es sind in dem neuen Abkommen zwar die Einkünfte von GmbH-Geschäftsführern aus Artikel 15 DBA-D herausgelöst und dem Artikel 16 Abs. 2 DBA-D unterstellt worden…

EAS 103Witwerrenten nach öffentlich Bediensteten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 588/8/1-IV/4/9216.03.1992

…unerheblich. Denn für die Zuordnung der Pension zu Artikel 19 ist nur entscheidend, ob die Pension für eine einem Vertragstaat gegenüber erbrachte Dienstleistung gezahlt wird; nicht erheblich ist, wer der Pensionsbezugsberechtigte ist. 16. März 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 665Spenden an deutsche gemeinnützige Vereinigungen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 696/48/4-IV/4/9505.07.1995

…von der Besteuerung gemäß § 48 BAO zu befreien. Obgleich in dieser Angelegenheit bisher noch keine österreichisch-deutsche Verständigung herbeigeführt worden ist, erscheint die Gegenseitigkeit im Verhältnis zu Deutschland durch die Bestimmung des § 13 Abs. 1 Z. 16 lit. c deutsches Erbschaftssteuergesetz, BGBl. I, 1991, S…

EAS 1041Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrages bei negativen inländischen Kommanditisteneinkünften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 45/15-IV/4/9724.03.1997

…sondern S 1,16 Mio betragen hätte und im Wege des Verlustausgleiches zu einer entsprechenden Reduktion der österreichischen Steuerbelastung geführt hätte (wobei hier auf eine allfällige Auswirkung des mit dem Freistellungsverfahren üblicherweise verknüpften "Progressionsvorbehaltes" nicht näher eingegangen wird). Das DBA-Japan sieht allerdings - wie auch…

EAS 1124Klientenstockübertragung in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftL 22/6-IV/4/9711.08.1997

…Abgabenbehörden der ersten Instanz vorgenommen werden müsste. Sollte der Kundenstock im Wege einer steuerlich anzuerkennenden Teilbetriebseinbringung in die schweizerische Gesellschaft gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten eingebracht werden, könnte dies nach § 16 Abs. 1 UmgrStG steuerneutral bewirkt werden. Denn das DBA-Schweiz entzieht Österreich nicht das Recht…

EAS 3393Quellensteuer bei Software-Erwerb aus Serbien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0361-IV/8/201703.10.2017

Zahlt eine in Österreich ansässige Gesellschaft an eine in Serbien ansässige Gesellschaft Entgelte für die Benutzung einer Customer-Relationship-Management Software im Bankenbereich und umfasst diese Benutzung bloß die bestimmungsgemäße Verwendung der Software, handelt es sich bei diesen Entgelten nicht um Lizenzgebühren im Sinn von…

EAS 128DBA-Änderung bei abweichendem Wirtschaftsjahr
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftS 236/51/1-IV/4/9216.06.1992

…sein sollte. Derzeit ist allerdings noch nicht mit Sicherheit abschätzbar, ob das Ratifikationsverfahren noch so zeitgerecht abgeschlossen werden kann, dass die steuerliche Wirksamkeit des Revisionsprotokolls tatsächlich bereits mit 1.1.1993 eintritt. 16. Juni 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 73Luxemburgische Holdinggesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft23 2764/1-IV/4/9216.01.1992

…nicht angerechnet werden. Solange sich die kuponauszahlende Stelle nicht in Österreich befindet, fällt keine inländische Kapitalertragsteuer an. Auch Darlehenszinsen, die eine österreichische GesmbH von der luxemburgischen Holdinggesellschaft bezieht, unterliegen der inländischen Besteuerung. 16. Jänner 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 2898Konzerninterne Finanzierungen durch luxemburgische und belgische Finanzierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1705-IV/4/200729.10.2007

…jenes, das EURIBOR-Panel-Banken bei Vergabe ihrer Interbankkredite eingehen; verneinendenfalls müsste man zu dem Ergebnis kommen, dass der EURIBOR-Zinssatz ohne Aufschlag angemessen ist. Orientiert man sich an der in der deutschen Fachzeitschrift IStR 16/97, S. 490 ff beschriebenen Vorgangsweise der deutschen Steuerverwaltung…

EAS 3406Mittelbare Beteiligung eines Steuerinländers an einer deutschen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0105-IV/8/201808.06.2018

…nachweisbar ist, in welchem Ausmaß die in Deutschland mit Kapitalertragsteuer vorbelastete Gewinnausschüttung in der Ausschüttung der inländischen GmbH enthalten ist. Der EuGH hat jedoch in den verbundenen Rechtssachen C-504/16 (Deister Holding AG) und C-613/16 (Juhler Holding A/S) vom 20. Dezember…