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22 Treffer1326 msnur geltende Fassungen
EAS 3419Arbeitskräfteüberlassung iZm den italienischen Staatsbahnen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0207-IV/8/201908.11.2019

…der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig bleibt -, so stellt sich die Frage, ob ihre Vergütungen nach dem DBA-Italien im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Die Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit…

EAS 3260Wegzug eines ÖBB-Pensionisten in die Schweiz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0055-IV/4/201227.01.2012

…prüfen, ob sich hierdurch das Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich in die Schweiz verlagert. Dies ist nicht der Fall, soweit die ÖBB-Pension unter Artikel 19 des Abkommens (Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst) zu subsumieren ist. Ein Wechsel des Besteuerungsrechtes tritt hingegen insoweit ein…

EAS 2494Zum Begriff der "gewerblichen Tätigkeit" in Art. 19 DBA-Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 0101/298-IV/4/0412.04.2007

Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…

EAS 2146Sur-Place-Personal der österreichischen Vertretungsbehörden in Deutschland
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSch 699/1-IV/4/0228.10.2002

…Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht stets dem Kassenstaat (hier: Österreich) zugeteilt hat, enthält das neue Abkommen in Artikel 19 Abs. 2 einen Ortskräftevorbehalt des Inhaltes, dass das deutsche Sur-Place-Personal nicht im Kassenstaat, sondern im Staat…

EAS 1355Schweizerische AHV-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 225/2-IV/4/9803.11.1998

…Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen, in dem die AHV-Rente an einen ehemals öffentlich Bediensteten der Schweiz gezahlt wird. Dieser eingeschränkte Anwendungsbereich der Kassenstaatsregel ergibt sich aus Abs…

EAS 2028Renten aus der deutschen Ärzteversorgung
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftD 368/1-IV/4/0224.04.2002

Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus…

EAS 2138Ortskräfte des Bayerischen Rundfunks in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/55-IV/4/0205.11.2002

…rechtliche Bezüge, die im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit des öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers gezahlt werden, nicht mehr die Steuerzuteilung an den Kassenstaat (Deutschland), sondern jene des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich). Wenn das Wiener Studio für den deutschen Arbeitgeber eine inländische Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des §…

EAS 3158Deutsches Krankengeld für österreichische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1336-IV/4/201026.05.2010

Gemäß Artikel 18 Abs. 2 DBA-Deutschland unterliegen Bezüge aus der deutschen Sozialversicherung nach dem "Kassenstaatsprinzip" der deutschen Besteuerung und sind gemäß Artikel 23 Abs. 2 des Abkommens in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Der Umstand, dass von der Sozialversicherung geleistetes Krankengeld eines Dienstnehmers sowohl…

EAS 2215Krankengeld einer deutschen Grenzgängerin
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/13-IV/4/0303.02.2003

…auf deutscher Seite wird durch Art. 19 des DBA-Deutschland 2000 (bzw. Art. 10 DBA-1954) bestätigt. Denn Leistungen aus der gesetzlichen Sozialversicherung der beiden Staaten unterliegen der ausschließlichen Besteuerung im Kassenstaat. 03. Februar 2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

EAS 1390Wiederholte Gastprofessuren an inländischen Universitäten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftU 57/1-IV/4/9822.12.1998

…deshalb abgeben muss, weil die Zahlungen aus öffentlichen Kassen dieses anderen Staates erfolgen. Bei den eigenen Staatsbürgern soll sonach durch den Staatsbürgerschaftsvorbehalt dem Tätigkeitsprinzip der Vorrang gegenüber dem Kassenstaatsprinzip eingeräumt werden. Der Staatsbürgerschaftsvorbehalt will daher in erster Linie das sur-place-Personal, also zB die…

EAS 2541Österreichisches Sur-Place-Personal der schweizerischen Botschaft in Wien
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0302-IV/4/200421.12.2004

  Die Zuweisung der Besteuerungsrechte an öffentlichen Bezügen weicht in Artikel 19 des DBA-Schweiz von den nach OECD-Muster konzipierten Abkommensbestimmungen ab. Nach dem DBA-Schweiz unterliegen die von Artikel 19 erfassten öffentlichen Bezüge der Bediensteten der schweizerischen Botschaft in Wien auch in den…

EAS 416Österreichischer Handelsdelegierter in den Niederlanden
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftM 2488/1/1-IV/4/9421.03.1994

…Rechts; ihre Bezüge unterliegen daher nach allen DBAs, deren "Kassenstaatsregel" (das ist die dem Artikel 19 des OECD-Musters nachgebildete Bestimmung) neben den Gebietskörperschaften auch die anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließt, der österreichischen Besteuerung und sind im betreffenden ausländischen Staat von der Besteuerung freizustellen…

EAS 3024Deutsche Fachhochschullehrerpension nach Zuzug nach Österreich
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3267-IV/4/200804.12.2008

…nicht in Österreich, sondern in Deutschland ausgeübt worden ist, und damit gemäß Artikel 19 Abs. 1 des Abkommens das Besteuerungsrecht Deutschlands als "Kassenstaat" aufrecht erhalten wurde. Der Wortlaut des Artikels 19 Abs. 2 DBA-D gestattet aber nicht, diese Bestimmung so auszulegen, dass Gleiches für…

EAS 1711Ruhegehälter eines russischen Offiziers
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 4382/4-IV/4/0017.08.2000

…Vorsorglich wird angemerkt, dass mit dem Wirksamwerden des am 13. April 2000 unterzeichneten österreichisch-russischen Doppelbesteuerungsabkommens eine Änderung der Rechtslage eintreten wird. Nach diesem neuen Abkommen wird in OECD-konformer Weise das Besteuerungsrecht an Ruhegehältern öffentlich Bediensteter dem Kassenstaat, im vorliegenden Fall sonach Russland, übertragen …

EAS 2026Auslandsvertretungen der ÖBB
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 16/4-IV/4/0203.04.2002

…Rechtslage im Verhältnis zu Deutschland. Im derzeitigen Abkommen mit Deutschland fehlt die "Erwerbsklausel", sodass angesichts der Eigenschaft der ÖBB als Körperschaft des öffentlichen Rechts (EAS.609) eine Besteuerung der Mitarbeiter im "Kassenstaat", sonach in Österreich stattzufinden hat und Deutschland Steuerfreiheit gewähren muss. Allerdings ist anzumerken…

EAS 2786Entsendung eines deutschen Landesbeamten als Professor zu einer österreichischen Fachhochschule
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0598-IV/4/200606.12.2006

…Verfügung der OFD Frankfurt vom 31.8.1999 - S 2102 A 28 II B 2a in RIW, Heft 10/1999). Denn für die Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt…

EAS 1791Dienstzuweisung eines Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 1482/8-IV/4/0105.02.2001

…Verfügung der OFD Frankfurt vom 31.8.1999 - S 2102 A 28 II B 2a in RIW, Heft 10/1999). Denn für die Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 10 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt…

EAS 291Österreichische Dienstnehmer bei Wiener Botschaften
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftW 2223/1/3-IV/4/9306.08.1993

…zum Personalstand der Vertretungsbehörde zählenden Mitarbeiter erbracht wird, wird die Qualifikation "Ausübung öffentlicher Funktionen" auf alle Dienstnehmer der Vertretungsbehörde zutreffen. Es ist daher für die Anwendung der "Kassenstaatsregel" (dem Art. 19 OECD-Musterabkommen 1963 nachgebildete DBA-Bestimmungen) unerheblich, ob es sich bei den Dienstnehmern der…

EAS 2521Dienstzuweisung einer Landesbediensteten an eine Krankenhaus-Betriebs-GmbH
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0048-IV/4/200411.10.2004

…Verfügung der OFD Frankfurt vom 31.8.1999 - S 2102 A 28 II B 2a in RIW, Heft 10/1999). Denn für die Anwendung der Kassenstaatsregel des Art. 19 DBA reicht es nicht aus, wenn dem Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften die formale Arbeitgeberstellung verbleibt…

EAS 1157Inanspruchnahme der "Grandfather-Clause" im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 1/24-IV/4/9731.10.1997

…langfristig in die USA entsandt, dann entfällt ab dem Wirksamkeitsbeginn des neuen Abkommens die nach Art. XI des Alt-Abkommens (Kassenstaatsregel) vorgesehene Steuerfreiheit der Bezüge. Dies deshalb, weil die neue "Kassenstaatsregel" des Art. 19 nur mehr für die österreichischen Gebietskörperschaften gilt. Der betreffende Dienstnehmer kann…