Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1355
Schweizerische AHV-Pensionen
geltende FassungEAS-AuskunftP 225/2-IV/4/98vom 03.11.1998
Wortlaut laut Findok
Auf gesetzlichen Pflichtbeitragszahlungen beruhende Renten aus der schweizerischen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, die an in Österreich ansässig gewordene Schweizer gezahlt werden, gehören zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit und werden als solche regelmäßig in Anwendung von Artikel 18 des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens der inländischen Besteuerung unterzogen (EAS 981); sie sind folglich in der Schweiz von der Besteuerung freizustellen.
Wendet die eidgenössische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung Genf ein, dass Steuerpflicht in der Schweiz bestehe, weil es sich bei den schweizerischen AHV-Pensionen um die Leistungen aus der staatlichen Sozialversicherung der Schweiz handelt, die von öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Schweiz ausgezahlt werden und die folglich nicht unter Artikel 18 DBA-Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen, in dem die AHV-Rente an einen ehemals öffentlich Bediensteten der Schweiz gezahlt wird. Dieser eingeschränkte Anwendungsbereich der Kassenstaatsregel ergibt sich aus Abs. 1 des Artikels 19, demzufolge dieser Artikel nur folgende Zahlungen erfasst: "Vergütungen, einschließlich der Ruhegehälter, die ein Vertragstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen... auszahlt,...".
Sollte die schweizerische AHV-Einrichtung sowie das kantonale Steueramt Schwyz weiterhin an der schweizerischen Steuerpflicht für AHV-Renten an ehemalige schweizerische Angestellte privater Arbeitgeber festhalten, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines internationalen Verständigungsverfahrens gemäß Artikel 25 des Abkommens bereinigt werden.
3. November 1998
Für den Bundesminister:
Dr. Loukota
Für die Richtigkeit
der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 18 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 19 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
- Art. 25 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 225/2-IV/4/98
- Stammnummer
- 30056
- Gültig
- 03.11.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF