…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Regelung sieht Art. 19 Abs. 1 DBA-Liechtenstein wiederum für Vergütungen im Bereich “Öffentlicher Dienst“ vor; diese sind regelmäßig in jenem Staat zu besteuern, der die Bezüge auszahlt (Kassenstaatsprinzip). Sind die dort angeführten Voraussetzungen erfüllt, kommt Art. 15 DBA-Liechtenstein nicht zur Anwendung. Tatbestandsmäßig setzt…
…Z 19, S 166/115, Rz 20 ff, richte sich die Beurteilung, wonach Einrichtungen als „Körperschaften des öffentlichen Rechts“ iSd erweiterten Kassenstaatsregeln anzusehen seien, nach dem innerstaatlichen Recht jenes DBA-Partnerstaats, nach dessen Recht diese Einrichtung geschaffen worden sei. Der Umstand, dass bei einem nach…
…Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen erfolgt und 2. die Vergütung für Dienste gezahlt wird, die für diesen Staat oder eine seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zu. 2. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, werden von Art. 19 Abs…
…oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen erfolgt und 2. die Vergütung für Dienste gezahlt wird, die für diesen Staat oder eine seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem Kassenstaat zu. 2. Körperschaften des öffentlichen Rechts, die keine Gebietskörperschaften sind, werden von Art…
…die für diesen Staat oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden. In diesem Fall steht das Besteuerungsrecht dem sog. Kassenstaat zu. 20. Im Unterschied zu anderen von Österreich abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen, in denen in der jeweiligen Bestimmung betreffend Tätigkeiten für den öffentlichen Dienst neben dem Vertragsstaat und…
…ADr2 , gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz (kurz FA) vom 19.6.2012 betreffend Einkommensteuer 2009 anhängig. Strittig ist, ob die von der Bf aus Liechtenstein bezogenen Einkünfte unter die sogenannte Kassenstaatsregel von Art. 19 Abs. 1 des mit dem Fürstentum Liechtenstein abgeschlossenen Abkommens zur…
…Dienstverhältnis zurückzuführen seien, einer in Österreich ansässigen Person weiterhin unter Art. 19 DBA-Schweiz zu subsumieren und somit in der Schweiz, dem Kassenstaat zu besteuern. Demnach habe Österreich diese Einkünfte von der Besteuerung auszunehmen. Art. 21 DBA-Schweiz sei im Verhältnis zu Art. 19 DBA…
Art. 19 DBA-Schweiz ordnet somit eindeutig der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht für Ruhegehälter, die ein Vertragsstaat für ihm erbrachte, gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen auszahlt, zu. Für den Bezug von Ruhegehältern iSd Art. 13 DBA wurde nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Art…
…wie die Bf. der Ansicht ist - unter Art. 19 DBA-Schweiz fällt und damit der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht an der strittigen Rente zukommt und Österreich diese unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat. Rechtlich ergibt sich Folgendes: Gemäß § 25 Abs. 1 Z 3…
…diese - wie die Bf. der Ansicht ist - unter Art. 19 DBA-Schweiz fällt und damit der Schweiz als Kassenstaat das Besteuerungsrecht an der strittigen Rente zukommt und Österreich diese unter Progressionsvorbehalt von der Besteuerung auszunehmen hat. Mit Erkenntnis vom 16. Februar 2026, RV/1100273/2022…
…Die Vergütungen, die er erhalte, würden nicht vom Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften ausbezahlt - gerade dies wäre aber Voraussetzung für die Anwendung der „Kassastaatsregel“ des Artikels 19 Abs. 1 DBA. Für die Besteuerung der im Jahr 2012 erzielten Einkünfte sei es nicht von Relevanz, dass…
…aus der gesetzlichen Sozialversicherung; ...." Nach dem wiedergegebenen Abkommenswortlaut fallen Sozialversicherungspensionen unter die Kassenstaatsregel. Die in Österreich ansässigen Bezieher deutscher Sozialversicherungspensionen sind demzufolge - unter Progressionsvorbehalt - von der Besteuerung befreit (Loukota, Internationale Steuerfälle, Tz 810). Ob Deutschland das ihm als Kassenstaat zugewiesene Besteuerungsrecht ausschöpft bzw. ausschöpfen kann…
…der Eisenbahninfrastruktur bezweckt und bei dem viele Staatsbahnen Europas Mitglieder sind - wobei die Dienstnehmerin abkommensrechtlich in Italien ansässig bleibt -, so stellt sich die Frage, ob ihre Vergütungen nach dem DBA-Italien im Tätigkeitsstaat Österreich besteuert werden dürfen. Die Kassenstaatsregel gemäß Art. 19 Abs. 2 lit…
…prüfen, ob sich hierdurch das Besteuerungsrecht an der Pension von Österreich in die Schweiz verlagert. Dies ist nicht der Fall, soweit die ÖBB-Pension unter Artikel 19 des Abkommens (Kassenstaatsprinzip für den öffentlichen Dienst) zu subsumieren ist. Ein Wechsel des Besteuerungsrechtes tritt hingegen insoweit ein…
Der Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15…
…Vertretungsbehörden in Deutschland. Während das Alt-Abkommen aus dem Jahre 1954 das Besteuerungsrecht stets dem Kassenstaat (hier: Österreich) zugeteilt hat, enthält das neue Abkommen in Artikel 19 Abs. 2 einen Ortskräftevorbehalt des Inhaltes, dass das deutsche Sur-Place-Personal nicht im Kassenstaat, sondern im Staat…
…Schweiz, sondern unter die "Kassenstaatsregel" des Artikels 19 des Abkommens fallen, so trifft diese Beurteilung nur für einen Sonderfall zu; nämlich jenen, in dem die AHV-Rente an einen ehemals öffentlich Bediensteten der Schweiz gezahlt wird. Dieser eingeschränkte Anwendungsbereich der Kassenstaatsregel ergibt sich aus Abs…
Die Frage, ob bestimmte Rentenzahlungen unter die "Kassenstaatsregel" (Art. 10) des DBA-Deutschland (1954) fallen, muss grundsätzlich nach dem Recht des Staates beurteilt werden, auf dessen Staatsgebiet sich die auszahlende Kasse befindet. Im Rahmen eines österreichisch-deutschen Verständigungsverfahrens ist 1985 festgestellt worden, dass Rentenzahlungen aus…