Anträge auf DBA-konforme Rückerstattung der österreichischen Kapitalertragsteuer auf Dividenden können nur von jenen Personen gestellt werden, denen die Dividenden nach österreichischem Steuerrecht zuzurechnen sind. Einkünfte aus Kapitalvermögen sind grundsätzlich demjenigen zuzurechnen, der zur Nutzung der Vermögenswerte berechtigt ist. Werden von einem Steuerausländer Aktien…
…Gewinnausschüttung an die deutsche Holdinggesellschaft eines international angesehenen Weltkonzerns) wird das Rückerstattungsverfahren sehr rasch abgewickelt werden können, so dass wohl nicht zu erwarten ist, dass durch das Rückerstattungsverfahren wirklich beachtliche Liquiditätsengpässe für den Konzern entstehen. Fälle, die nach § 94a EStG. zur Anwendung des Rückerstattungsverfahrens nötigen…
…folgende Optionen: Es wird 22% KESt einbehalten und in der Folge ein Rückerstattungsantrag gestellt; da die zweijährige Behaltefrist allerdings eine materielle Entlastungsvoraussetzung darstellt, wird diese Rückerstattung - ohne ausreichende Sicherheitsleistung - nicht vor Ablauf der 2-Jahresfrist erfolgen können. Es wird auf der Grundlage des DBA-Deutschland…
…für Finanzen vom 18.9.2014, BMF-010203/0314-VI/1/2014 zur Rückerstattung der KESt auf Dividenden an beschränkt Steuerpflichtige ordnet bei Aktienverkäufen mit "cum/ex-Aspekten" der Einlieferung in das Depot des Erwerbers die zentrale Rolle zu, um den Zeitpunkt des Überganges des…
According to the Austrian Double Taxation Conventions it is the "beneficial owner" of dividends who is entitled to claim relief from Austrian source taxation. If shares bought "cum-dividend" should have been transferred to the purchaser on 8th May, 1995, the ex-date being…
In den USA ansässige Personen, die Dividenden aus Österreich beziehen, sind gemäß Artikel 10 DBA-USA berechtigt, eine Rückzahlung der österreichischen KESt insoweit zu beantragen, als diese 15% übersteigt. Fließen die Dividenden einer US-Personengesellschaft zu, dann hängt das Ausmaß der österreichischen Kapitalertragsteuerrückzahlung ebenfalls davon…
Wird im Rahmen einer deutschen Betriebsprüfung, die bei der deutschen Muttergesellschaft (GMBH& CO KG) einer 100%igen österreichischen Tochtergesellschaft durchgeführt wird, aufgedeckt, daß für eine im Juni 1993 vorgenommene Gewinnausschüttung die in Österreich mit 25% abgeführte Kapitalertragsteuer bei den Gesellschaftern der deutschen Personengesellschaft zur Gänze…
…Artikel 28 Abs. 3 des DBA-USA vom 31.5.1996 vorgesehenen einjährigen Verlängerungsoption Gebrauch machen und solcherart eine Rückerstattung der österreichischen KESt in Höhe von 12,5% und nicht nur von 10% erlangen, genügt, dass sie dem Rückerstattungsantrag eine entsprechende Optionserklärung beilegen. Eine Optionserklärung…
…Rückzahlungsverfahren vermieden und die KESt-Entlastung anlässlich der Gewinnausschüttung vorgenommen wird; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass im Gefolge der finanzamtlichen Rückzahlung in den maßgebenden Verhältnissen keine wesentlichen Änderungen eintreten. Eine solche Änderung wäre gegeben, wenn nach dem finanzamtlich erledigten Rückerstattungsantrag Gewinnausschüttungen in einer Höhe…
…von DBAs für unerwünschte Umwegkonstruktionen zur Vermeidung der österreichischen KESt nicht verzichtet werden. Eine administrativ und rechtlich vertretbare Lösung könnte darin bestehen, dass die US-Depotbank ihre Bevollmächtigungsposition dazu nützt, um in einem österreichischen KEST-Rückerstattungsverfahren als Bevollmächtigter der ADR-Inhaber aufzutreten und solcherart unter…
…der Kapitalertragsteuer von 25% auf 12,5% gewählt werden. Stellt die US-Partnership einen KESt-Rückerstattungsantrag, wird Vorkehrung gegen Doppelrückerstattungen zu treffen sein; vom zuständigen österreichischen Finanzamt wird in diesem Zusammenhang jedenfalls eine Erklärung abzuverlangen sein, dass die Gesellschafter keine gesonderten Rückerstattungsanträge einbringen werden. 31…
…Holdinggesellschaft auf Rückerstattung der österreichischen KESt (VwGH 26.07.2000, 97/14/0070). Aus diesem Grund sieht daher auch die DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005, bei ausländischen Holdinggesellschaften die Verpflichtung vor, die KESt-Entlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Besteht in diesem Rückerstattungsverfahren für die…
…keine österreichischen Steuern umgangen worden. Sollte das Finanzamt bei der gemäß § 5 der Verordnung zu erteilenden Auskunft das Vorliegen der Rückerstattungsberechtigung bejahen, dann bestehen seitens des BM für Finanzen keine Bedenken, auf eine nachträgliche KESt-Erhebung zu verzichten. Eine positive Erledigung auf der Grundlage von …
Zinsen, die in Luxemburg ansässige Personen aus Geldeinlagen bei österreichischen Banken beziehen, sind gemäß Artikel 11 Abs. 1 DBA-Luxemburg in Österreich von der Kapitalertragsteuer zu entlasten. Für die Frage, ob diese Steuerentlastung auf österreichischer Seite durch Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug oder im Wege der…
…Kapitalanlagen für den amtlichen Aufgabenkreis der privilegierten Einrichtung benötigt werden. Die Entlastung von der Kapitalertragsteuer wird daher nicht (wie die Entlastung von der Umsatzsteuer) im Rückerstattungsweg durch das Bundesministerium für Finanzen herbeigeführt. 25. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…für Zinsen im Wesentlichen vollständig aufgegeben, so dass bei Aufrechterhaltung der auf das zitierte VwGH-Erkenntnis gestützten Auslegung für diesen Personenkreis die Verpflichtung zur Entrichtung der KESt entfällt. Die Steuerentlastung kann unmittelbar durch die jeweilige österreichische Bank herbeigeführt werden. Eine solche Steuerfreistellung setzt allerdings eine…
…noch auf die anteilige Gewinnausschüttung an die Holding B GmbH von vornherein auszuschließen. Anlässlich der Ausschüttung hat die österreichische GmbH daher für die gesamte Gewinnausschüttung grundsätzlich KESt einzubehalten; eine allfällige KESt-Entlastung kann nur in einem nachgelagerten Rückerstattungsverfahren erfolgen. Antragsbefugt ist nach dem Gesetzeswortlaut des …
…bei dem zuständigen Finanzamt die abkommensgemäße Steuerentlastung im Rückerstattungsweg herbeizuführen. Diesbezügliche auf § 240 Abs. 3 BAO zu stützende Rückerstattungsanträge wären bei jenem Finanzamt einzubringen, das nach den Bestimmungen des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes für die Rückerstattung von Abgaben auf Grund völkerrechtlicher Verträge zuständig ist (das ist das für…
…Malta, Portugal, Tunesien, Türkei, Thailand). DBA-Quellensteuerbegrenzung: Die Anrechnung kann höchstens bis zu den abkommensgemäß vorgesehenen Quellensteuerbegrenzungen vorgenommen werden (darüber hinaus gehende Quellensteuerabzüge muss der Bankkunde im Rückerstattungsweg von der ausländischen Steuerverwaltung einfordern). Liegt daher z.B. der Nachweis vor, dass von einer Schweiz-Anleihe…
…1998 kann ab 1. Juli 1998 bei DBA-steuerfreien Auslandszinsen (zB im Fall von Zinsen aus argentinischen Anleihen) eine DBA-konforme Steuerentlastung in Österreich nicht mehr durch Nichteinbehaltung der österreichischen Kapitalertragsteuer, sondern nur mehr im Veranlagungs- oder Rückerstattungsverfahren (§ 240 BAO) herbeigeführt werden. Für solche steuerfrei…