Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der…
Ist der einzige Betriebsgegenstand einer österreichischen Erwerbskommanditgesellschaft die Veranstaltung von Seminaren zur Mitarbeiterschulung von Banken und Versicherungen in Fragen der Verkaufstechnik und ist deren Tätigkeit als ausschließlich freiberuflich einzustufen, so richtet sich das Besteuerungsrecht für den in Deutschland ansässigen Kommanditisten nach Artikel 8 DBA-Deutschland…
Eröffnet eine Wiener Rechtsanwalts-Partnerschaft, die von drei in Österreich ansässigen Personen in der Rechtsform einer KEG geführt wird, in Tschechien eine Zweigniederlassung, so sind die der tschechischen Zweigniederlassung zuzurechnenden Gewinnteile in Österreich unter Progressionsvorbehalt von der Einkommensbesteuerung freizustellen. Der der tschechischen Niederlassung zuzuordnende und…
Fließen inländische Anleihezinsen oder Bankzinsen einer inländischen vermögensverwaltenden KEG zu, deren Gesellschafter durchwegs in Deutschland ansässig und in Österreich bloß beschränkt steuerpflichtig sind, dann besteht gemäß § 98 Z 5 EStG hiefür keine inländische Steuerpflicht. Nach den Regeln des Erlasses vom 12. Feber 1993 (AÖF…
… 99 EStG so auslegen, dass jene Österreicher, die an den Veranstaltungen der KEG teilnehmen und die - aus der Sicht der Bilanzbündeltheorie - unmittelbar die Einkünfte der beschränkt steuerpflichtigen deutschen Vortragenden zahlen, für einen 20%igen Steuerabzug zu sorgen haben. 29. November 1997 Für den Bundesminister: Dr…
…verliert; und zwar auch dann, wenn bislang keine Ausschüttungen von der ausländischen Kapitalgesellschaft vorgenommen worden sind. Der Umstand, dass die KEG ab 2002 eine Handelstätigkeit aufgenommen hat, vermag keine Rückwirkung auf den Prüfungszeitraum 1999 bis 2001 zu entfalten. 20. April 2004 Für den Bundesminister: Dr…
Schließen sich drei in Deutschland ansässige Personen zu einer österreichischen KEG zusammen, die eine mit einem Hotel bebaute Liegenschaft erwirbt, sodann das darauf befindliche Hotel renoviert und schließlich die solcherart sanierte Immobilie an eine Hotel-Betreibergesellschaft verpachtet, und wird diese Aktivität insgesamt nicht als…
Der von der österreichischen Betriebstätte einer österreichischen Freiberufler-KEG erzielte Gewinn unterliegt auch insoweit der österreichischen Besteuerung, als er einem in den USA ansässigen Amerikaner, der als Kommanditist beteiligt ist, zufließt. Ob der Amerikaner in dieser Betriebstätte persönlich tätig geworden ist oder nicht, ist in…
Sind in Deutschland ansässige Investoren an einer vermögensverwaltenden inländischen Immobilien-KEG beteiligt, deren Gesamtinvestition in inländisches Liegenschaftsvermögen sich auf etwa 700 Mio ATS beläuft, wird das Besteuerungsrecht an den daraus abreifenden Immobilienerträgnissen gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland der Republik Österreich zugeteilt und es ist folglich…
…sind daher aus dieser Sicht gemäß Artikel XV DBA-USA berechtigt, jene US-Steuer, die - nach US-Steuerrecht abkommenskonform - von den Einkünften der KEG erhoben wurde, in dem Maße auf ihre österreichische Einkommensteuer/Körperschaftsteuer anzurechnen, in dem die in den USA besteuerten Einkünfte in ihrer…
…da die deutsche Steuerpflichtige - wenn sie zivilrechtlich einen Regress der KEG hinsichtlich der Haftungsinanspruchnahme erfolgreich abwehren kann - kein Interesse an einem Antrag auf Einleitung eines Verständigungsverfahrens in Deutschland haben wird. Der umsatzsteuerliche Leistungsort liegt sowohl im Fall einer unterrichtenden Tätigkeit wie auch im Fall einer…
Bezieht ein in Österreich ansässiger Abgabepflichtiger neben seinen Gewinnanteilen aus einer österreichischen KEG eine kanadische Pension, dann ist zunächst zu klären, ob es sich bei dieser Pension um eine Sozialversicherungspension oder um eine vom ehemaligen Arbeitgeber geleistete Pension handelt. Im erstgenannten Fall fällt die Pensionsleistung…
…Co KEG mit ungarischer Betriebstätte jener Teil des Veräußerungsgewinnes, der auf die ungarische Betriebstätte entfällt, nach Artikel 13 Abs. 2 des Abkommens der ungarischen Besteuerung zu überlassen ist. Da allerdings aus der Sicht der ungarischen Steuerrechtsordnung die Veräußerung der Anteile an der österreichischen KEG wie…
…Marmor- und Natursteinen durch, die die österreichischen Kunden bei einer inländischen KEG, deren Kommanditist der genannte Unternehmer ist, gekauft haben, dann ist zunächst davon auszugehen, dass kraft unbeschränkter Steuerpflicht nicht nur die aus dem Steinverkauf als KEG-Gewinnanteile erzielten Einkünfte, sondern auch die aus der…
…Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles ebenfalls Österreich zu und muss in Deutschland von der Besteuerung freigestellt werden. Auf EAS 1571, in der die Anwendung des Transparenzprinzips im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung auch im Fall vermögensverwaltender KEGs festgehalten wurde…
…an einer österreichischen KEG beteiligt ist, die ihrerseits Eigentümerin einer inländischen Liegenschaft ist; denn diesfalls ist nicht nur die Zwischenschaltung des deutschen Treuhänders, sondern auch jene der KEG steuerlich unbeachtlich und es steht das Besteuerungsrecht am Übergang dieses im Wege des KEG-Anteiles gehaltenen Liegenschaftsanteiles…
…Praxisansätze erkennbar. Im Fall eines deutschen Ehepaares, das eine inländische Eigentumswohnung im Wege einer KEG hielt, wurde - im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung - der Erbübergang des KEG-Anteils als Übergang eines inländischen Grundstücksanteils der österreichischen Besteuerung unterzogen (EAS 1571; ähnlich auch EAS 1754). Auch wurde…
…im Fall einer österreichischen vermögensverwaltenden KEG, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung verwaltete und die von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen gegründet worden ist, die Auffassung vertreten, dass inländische Steuerpflicht eintritt, wenn der KEG-Anteil im Erbweg auf einen…
…Kreis der betrieblich tätigen Personengesellschaften hinaus auszuweiten sein. Daher ist in Fällen, in denen inländische Grundstücke von den ausländischen Grundeigentümern im Wege von rein vermögensverwaltenden KEGs gehalten wurden, die Transparenzmethode angewendet und eine beschränkte Steuerpflicht als bestehend angenommen worden (EAS 1571, EAS 1754). Auch im…