…Dabei wäre die Steuer aber nicht im Wege der Abzugsteuer zu erheben, weil sich § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 bloß auf die Tätigkeit "als Schriftsteller, Vortragender, Künstler, Architekt, Sportler, Artist oder Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen" bezieht. Aus abkommensrechtlicher Sicht sind zwar Vereine vom Gesellschaftsbegriff…
…Abkommens der im innerstaatlichen Recht der beiden Staaten vorgegebene Begriffsinhalt zuzuschreiben und nicht jener, der dem Begriff in Artikel 17 des OECD-MA zukommt. Es sind daher weder die gewerblich tätigen Musiker von diesem Begriff erfasst noch beschränkt sich dieser Begriff auf die darstellenden Künstler…
…Ö/Ungarn enthält abweichend von fast allen übrigen Abkommen des österreichischen DBA-Vertragsnetzes keine besondere "Künstler- und Sportlerklausel". Daher sind in Ungarn ansässige und in Österreich freiberuflich als Künstler oder gewerblich als Musiker gastierende Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen in Österreich auf der Grundlage von Artikel 14…
…17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers…
…EAS 2560). Die Höhe dieses Betrages könnte vom ausländischen Versicherungsunternehmen ermittelt und bekanntgegeben werden. Wird die Pension mit einem Einmalbetrag abgefunden, ist auch dieser mit dem den Endwert der Ansparphase übersteigenden Betrag steuerpflichtig. Dies gilt nicht nur für die dem Künstler zufließenden Beträge, sondern auch…
…Stadium vor 20.000 Besuchern aufeinandertreffen und der durch Millionen von Besuchern online verfolgt wird, stellt sich aus abkommensrechtlicher Sicht die Frage, ob der Gewinn des Preisgelds unter Art. 17 DBA-USA ("Künstler und Sportler") zu subsumieren ist und somit den USA ein Besteuerungsrecht zukommen…
…das Engagement der Künstler (Künstlermanagementgesellschaft) annimmt, während eine andere sich auf die technische Produktion spezialisiert (Organisation der Plakate, Security, Technik durch eine Produktionsmanagementgesellschaft), diese andere Gesellschaft nicht nach Artikel 17, sondern nach Artikel 7 zu behandeln ist (Steuerpflicht in der Schweiz und Steuerfreiheit in Österreich…
…das DBA-Brasilien einer steuerlichen Erfassung der außerhalb Österreichs erzielten Einkünfte entgegen. Dienen die Österreich-Aufenthalte vornehmlich der Akquirierung österreichischer Künstler für die Abhaltung von Konzerttourneen in Südamerika und wird zu diesem Zweck in Österreich ein Gewerbeschein mit gewerblicher Anschrift an der österreichischen Wohnadresse gelöst…
…ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die Künstler- und Sportlerklausel…
…Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen…
…natürliche Person als künstlerischer Leiter der "Musiktage" einer deutschen Stadt tätig, wobei deren Aufgaben insb. die Planung des Veranstaltungsprogramms, die Auswahl von Künstlern sowie die Konzeption von Publikationen, medialen Auftritten und der grafischen Präsentation der "Musiktage" umfassen, dann ist zu beachten, dass Art. 17 Abs…
…der Bundesrepublik Deutschland Einvernehmen darüber hergestellt, dass die in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz des DBA-Deutschland vorgesehene "Künstler- und Sportlerklausel" insgesamt nur im Geltungsbereich des Artikels 8, mithin nur im Bereich der Einkünfte aus selbständiger Arbeit im Sinne des § 22 EStG 1988 Wirkung…
Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung wurde der in Artikel 8 Abs. 2 letzter Satz DBA-Deutschland (1954) enthaltenen "Künstler- und Sportlerklausel" jenes Verständnis beigemessen, das sich aus einem österreichischen Verwaltungsgerichtshoferkenntnis herleitet, das zum DBA-Liechtenstein ergangen ist (VwGH v. 10.5.1972, 1637/70…
…Technik usw. inklusive Personal für dieses Equipment, jedoch ohne Künstler und Musiker), so steht Artikel 4 DBA-Deutschland einer inländischen Einkommensbesteuerung der hiefür nach Deutschland zu zahlenden Vergütungen entgegen. Bei Vorliegen einer deutschen Ansässigkeitsbescheinigung kann daher der Steuerabzug seitens des österreichischen Konzertveranstalters unterbleiben. 4. Jänner…
…der in Art. 8 Abs. 2 DBA-Deutschland enthaltenen Künstler- und Sportlerklausel erst mit Wirkung ab 1. Jänner 1997 eintreten zu lassen (Fälle von Doppelnichtbesteuerung ausgenommen). Sollten daher von deutschen Veranstaltern auf einem der Vereinbarung aus dem Jahr 1989 zuwiderlaufenden Steuerabzug beharrt werden, ist das…
…BGBl. Nr. 735/1996 ab 1.1.1997 die "Künstler- und Sportlerklausel" des Art. 8 Abs. 2 letzter Satz auch im Geltungsbereich des Artikels 4 Anwendung findet und sonach im Inland gewerblich tätige Musiker und Sportler ab 1997 in Österreich steuerpflichtig sind. Doch werden Darsteller…
…ist, dass der in dieser Bestimmung verwendete Künstlerbegriff über jenen des Artikels 17 des OECD-Musterabkommens insoweit hinausgeht, als er sämtliche Künstler und nicht nur die darstellenden Künstler erfasst. Daher ist für eine steuerliche Erfassbarkeit des Honorars nicht das Vorliegen einer inländischen ständigen Einrichtung, sondern…
Werden von einer niederländischen Gesellschaft namhafte ausländische Künstler für Schallplattenproduktionen verpflichtet und erfolgen die Schallplattenaufnahmen in hiezu kurzfristig angemieteten österreichischen Studios, so unterliegen die den Künstlern zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht…
…Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt. Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß Art. 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in…
…Orchester zu einem Gastspiel verpflichtet wird, das hierfür gezahlte Bruttoentgelt dem Steuerabzug von 20% unterliegt. Beruft sich das Orchester darauf, dass die Aktivitäten seiner Künstler überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Schweiz gefördert werden und dass daher gemäß § 17 Abs. 2 DBA-Schweiz Steuerfreistellung in Österreich…