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EAS 3189Rückerstattungsanträge japanischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3174-IV/4/201025.11.2010

Nach Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) kann eine Rückzahlung inländischer KESt an einen ausländischen Kapitalanlagefonds nur dann erfolgen, wenn für den Fonds eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist und wenn der Fonds bekanntgibt, in welchem Ausmaß seine Anteilsinhaber in DBA-Staaten mit…

EAS 3044Quellensteuerentlastung zugunsten von luxemburgischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0511-IV/4/200924.03.2009

In Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) wurde festgehalten, dass ausländische Kapitalanlagefonds nur insoweit zu einer DBA-konformen Steuerentlastung berechtigt sind, als Portfolioinvestoren (unter 10% Beteiligung) in DBA-Ländern ansässig sind, mit denen Österreich ein dem OECD-MA entsprechendes Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat…

EAS 3008Verleihung ausländischer Aktien durch inländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2809-IV/4/200822.10.2008

…derzeit aber international noch nicht sichergestellt, dass auch andere Staaten bereit sind, dieser Sichtweise zu folgen. Probleme könnten sich vor allem dann ergeben, wenn die Zertifikatsinhaber des österreichischen Investmentfonds nicht in Österreich ansässig und daher nicht abkommensberechtigt sind.   Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2008

EAS 2887KESt-Entlastung zugunsten französischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/1276-IV/4/200710.10.2007

…wurde vereinbart, dass die Investmentfonds der beiden DBA-Partnerstaaten berechtigt sind, eine abkommensgemäße Entlastung von der Quellensteuer auf ihren Kapitalerträgen in dem Ausmaß zu erhalten, in dem die Investmentzertifikate von im Staat des Investmentfonds ansässigen Zertifikatsinhabern gehalten werden und in Frankreich auch besteuert werden. Diese…

EAS 803Investmentfondsausschüttungen an Deutsche mit Doppelwohnsitz
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 30/1-IV/4/9629.01.1996

…besteht. Dieser Anspruch geht nicht dadurch verloren, dass die Forderungswertpapiere von einem inländischen Miteigentums-Investmentfonds gehalten werden und daher anteilig im Miteigentum der in Deutschland ansässigen Anleger stehen; die Ausschüttungen solcher Anleihefonds sind daher nicht als unter Artikel 10a DBA-Deutschland fallende "Dividenden" anzusehen, die…

EAS 3012Portfoliodividenden an luxemburgische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/2811-IV/4/200822.10.2008

…Mitgliedstaates entspricht. Europarecht nötigt nur dazu, ausländische Investmentfonds nicht gegenüber inländischen zu diskriminieren; diese Gleichbehandlung ist aber - wie erwähnt - ein tragendes Element des österreichischen Investmentfondssteuerrechts. Sollten an dem luxemburgischen Fonds in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ansässige Kapitalgesellschaften beteiligt sein, steht es diesen frei, allfällige aus…

EAS 2947KESt-Entlastung für britische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0479-IV/4/200822.02.2008

Nach österreichischem Recht unterliegen ausländische Investmentfonds hinsichtlich der aus Österreich zufließenden Dividendenerträgnisse keiner österreichischen Besteuerung; denn gemäß § 42 Investmentfondsgesetz sind die ausländischen Fonds - ungeachtet ihrer Rechtsform - transparent. Die von den österreichischen Kapitalgesellschaften einzubehaltende KESt stellt daher keine Steuer des ausländischen Fonds, sondern eine Steuer der…

EAS 243Ausländische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 221/12/1-IV/4/9304.03.1993

In Österreich ansässige Personen, die Anteile ausländischer Miteigentumsfonds halten, sind auf Grund der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen grundsätzlich berechtigt, eine Entlastung der in ihren Fondsausschüttungen enthaltenen ausländischen Quellensteuern nach Maßgabe der jeweiligen Abkommensregelungen in Anspruch zu nehmen. Besondere Durchführungsregelungen für Beteiligungen an ausländischen Fonds sind nicht vorgesehen…

EAS 2233Ausschüttungen von US-Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftI 16/1-IV/4/0320.02.2003

Bezieht ein in Österreich ansässiger Investor Ausschüttungen aus einem US-Investmentfonds, von denen in den USA gemäß dem DBA-USA eine 15-prozentige Quellensteuer in Abzug gebracht worden ist, dann ist gemäß Artikel 22 Abs. 3 des Abkommens diese US-Steuer auf die österreichische Einkommensteuer…

EAS 2817Genussrechtsertrag luxemburgischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0047-IV/4/200701.02.2007

In einer 1991 mit Luxemburg getroffenen Absprache, die derzeit unverändert gültig ist, wurde festgehalten, dass die luxemburgischen Investment-Gesellschaften auch dann in Luxemburg ansässig und damit abkommensberechtigt sind, wenn sie in Luxemburg Steuerfreiheit genießen. Hat eine luxemburgische Investment-Gesellschaft Zinsen aus österreichischen Quellen bezogen, dann…

EAS 836Thesaurierende französische Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftÖ 13/1-IV/4/9611.03.1996

…Herstellung der Wettbewerbsgleichheit steuerlich als ausgeschüttet gelten. Vor Ermittlung der in die österreichische Steuererklärung aufzunehmenden französischen Kapitaleinkünfte ist zunächst in Erfahrung zu bringen, ob die ausschüttungsgleichen Erträge des entsprechenden französischen Investmentfonds im Sinn der österreichischen gesetzlichen Vorschriften nachgewiesen wurden. Sofern ein derartiger Nachweis geführt wurde…

EAS 3118Vertrieb von Investmentfondsanteilen durch Gesellschaftergeschäftsführer einer irischen Kapitalgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/3362-IV/4/200917.12.2009

…nahestehenden irischen Kapitalgesellschaft B einen Arbeitsvertrag, demzufolge die Gesellschaft A Investmentfondsanteile für die Gesellschaft B vertreiben soll und wird diese Vertriebstätigkeit von den beiden Gesellschaftergeschäftsführern der Gesellschaft A ausgeübt und durch einen gewinnabhängigen Geschäftsführerbezug von der Gesellschaft A abgegolten, dann unterliegt der Geschäftsführerbezug jenes Gesellschaftergeschäftsführers…

EAS 2492Quellensteuerentlastung zugunsten japanischer Pensions- und Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-Auskunft04 2602/1-IV/4/0419.07.2004

…in Japan "ansässig" sind. Ob im Falle japanischer Pensionsfonds und Investmentfonds diese Voraussetzungen erfüllt sind, muss primär von der japanischen Steuerverwaltung entschieden werden. Möchte eine in Luxemburg ansässige Bank, die als Depotbank für die japanischen Pensions- und Investmentfonds agiert, die Kapitalertragsteuerrückerstattung für ihre japanischen Kunden…

EAS 1346Behandlung ausländischer Abzugssteuern bei Beteiligung an ausländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 8/24-IV/4/9812.10.1998

Gemäß Punkt 5.2.2.3 des BMF-Erlasses AÖF Nr. 53/1995 sind bei Ermittlung der nicht ausgeschütteten Erträge eines ausländischen Investmentfonds die ausländischen Abzugssteuern, die die in den Fonds einfließenden ausländischen Erträge belasten, auf der Grundlage von § 48 BAO als Kosten abzuziehen. Diese…

EAS 1062Zur Frage der Abkommensberechtigung österreichischer Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftE 12/7-IV/4/9721.04.1997

…1960. Anmerkung: In der ggstl. EAS-Antwort wird klargestellt, dass die nach der "Miteigentumslösung" konstruierten österreichischen Investmentfonds als solche nicht als in Österreich "ansässig" gelten und folglich nicht die Abkommensbegünstigungen in Anspruch nehmen können. Allerdings sind jene Zertifikatsinhaber, die die Ansässigkeitsvoraussetzungen der DBAs erfüllen, berechtigt…

EAS 1904Auslandssteueranrechnung bei Vermögensanlage in drei inländischen Investmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftP 34/2-IV/4/0107.08.2001

  Die österreichischen Investmentfonds stellen gemäß § 1 Abs. 1 InvFG 1993 eine Miteigentumsgemeinschaft dar. Aus der Miteigentumskonstruktion ergibt sich, dass die Erträge aus den im Fonds befindlichen in- und ausländischen Wertpapieren den Anlegern anteilsmäßig zuzurechnen sind (Durchgriffsbesteuerung, EStR 2000 Rz 6228). Daraus folgt aber auch…

EAS 2517Deutsche Investment-GmbH mit US-Immobilieninvestitionen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 395/1-IV/4/0404.10.2004

Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…

EAS 1395DBA-konforme Entlastung der Auslandssteuervorbelastung inländischer Investmentzertifikate
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftC 323-IV/4/9804.01.1999

Da die österreichischen Investmentfonds als steuerlich transparente Einrichtungen konzipiert sind, sind die Fonds als solche nicht berechtigt, die Vorteile der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen in Anspruch zu nehmen; dieses Recht steht nur den in Österreich ansässigen Zertifikatsinhabern zu. Ist daher eine österreichische Aktiengesellschaft an einem inländischen Fonds…

EAS 2699Bosnischer Privatization Investment Fund
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftBMF-010221/0029-IV/4/200606.02.2006

… und zwar auch dann, wenn der Fonds aus der Sicht des österreichischen Rechts als (transparenter) Investmentfonds einzustufen ist. Dies hat zur Folge, dass einerseits Bosnien zur Quellenbesteuerung in Höhe von 15% berechtigt wird und dass andererseits Österreich das Besteuerungsrecht unter Anrechnungsverpflichtung in Bezug auf die…

EAS 2486DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/0416.08.2004

Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…