…der inländischen Bank und andererseits durch die ausländische Steuerverwaltung in den Händen der ausländischen Anwälte der Umsatzbesteuerung unterzogen werden, dann tritt hiedurch eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung im Verhältnis zum Ausland ein, die im Sinn von § 48 BAO eine österreichische Steuerausgleichsmaßnahme durch Steueranrechnung rechtfertigen könnte. Ausgleichsmaßnahmen gemäß …
…1996, Rs C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht daher…
…Oktober 1996, Rs. C-283/94, Denkavit, einerseits der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen der EG-Mutter-Tochterrichtlinie bestätigt erscheint; dass aber andererseits dann, wenn der Missbrauchsverdacht gegenüber der Finanzverwaltung einwandfrei entkräftet wird, die Steuerentlastung zu gewähren ist. Besteht…
Bestehen auf Parteienseite Zweifel darüber, ob eine in der Steuerfreizone von Madeira errichtete Muttergesellschaft einer österreichischen Tochtergesellschaft die Voraussetzungen des Artikels 2 der EG-Richtlinie Nr. 90/435/EWG vom 23. Juli 1990 erfüllt, wird hierüber zweckmäßigerweise eine Bescheinigung der portugiesischen Steuerverwaltung einzuholen sein. Allerdings…
…Doppelbesteuerungsabkommens für Zwecke des "treaty-shoppings". Denn es ist bekannt, dass die Niederlande von den aus ihrem Staatsgebiet abfließenden Lizenzgebühren keine weitere Quellensteuer mehr erheben, sodass eine Lizenzgebührendurchleitung durch die Niederlande ohne nennenswerte zusätzliche niederländische Steuerbelastung erwirkt werden kann. Bei (berechtigter) Ausnutzung des österreichisch-niederländischen…
…sind und Betriebsräumlichkeiten vorliegen, im Sitzstaat aber nicht betrieblich tätig ist. Diese Sachverhaltskonstellation vermag nämlich für sich allein noch keine ausreichende Gewähr für die Unbedenklichkeit der Inanspruchnahme von Abkommensvorteilen durch die US-Holding zu bieten (vgl. BMF-Erlass vom 10.03.2006, BMF-010221/0101…
…spanischen Konzerngesellschaft entsandt und hat er dort die Möglichkeit, unter Inanspruchnahme von Zuschüssen seines österreichischen Arbeitgebers Aktien der französischen Großmuttergesellschaft zu erwerben und werden die der österreichischen Gesellschaft erwachsenden Aufwendungen in Übereinstimmung mit den Grundsätzen des Art. 9 DBA-Ö/Spanien nicht an die spanische…
…Richtlinie zu begegnen. Sobald die Anspruchsberechtigung einer EU-Gesellschaft der Finanzverwaltung gegenüber nachgewiesen ist, kann daher die Steuerentlastung richtlinienkonform vorgenommen werden. Der Einsatz des Rückerstattungsverfahrens als Maßnahme zur Verhinderung missbräuchlicher Inanspruchnahme von Steuervorteilen einer EU-Richtlinie erscheint nunmehr durch das EUGH-Urteil vom 17. Okt…
…ist (Bescheinigung auf dem Formular R-CS1). Denn die österreichische Finanzverwaltung muss dafür sorgen, dass ausländische Unternehmer, die mit inländischen in Wettbewerb treten, sich nicht durch Inanspruchnahme von nichtzustehenden Abkommensbegünstigungen Wettbewerbsvorteile verschaffen. 15. Dezember 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Das Nichtvorliegen einer DBA-Betriebstätte hat indessen keine Rückwirkung auf die Beurteilung des Informationsbüros nach innerstaatlichem Recht. Darnach liegt jedenfalls eine Betriebstätte im Sinn von § 29 BAO vor, so dass für die Inanspruchnahme von Vorsteuerentlastungen nicht das Finanzamt Graz-Stadt, sondern das Betriebsstättenfinanzamt zuständig ist…
…ein solches Darlehen unmittelbar von dem österreichischen Darlehensgeber oder unter direkter Inanspruchnahme von entgeltlichen Dienstleistungen einer österreichischen Bank oder auf Grund eines Treuhandvertrages mit einer österreichischen Bank gegen eine entsprechende Treuhandgebühr vergeben wird, macht hiebei keinen wesentlichen Unterschied. Sollte abweichend von dem Beispiel der EAS…
Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland begründet. Und zwar weder bei Gestaltung als Reihengeschäft…
…Wohnsitz von Österreich in die Schweiz verlegt haben, so unterliegen die bei der Veräußerung erzielten Veräußerungsgewinne der österreichischen Besteuerung, falls die Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist (idR 10 Jahre, gerechnet ab Anschaffung des Grundstückes) erfolgt. Der Lauf der Spekulationsfrist (die bei Inanspruchnahme begünstigter Abschreibungen von Gebäudeherstellungsaufwand…
…Unternehmen hat sich bereits EAS 127 befasst; es wurde darin folgende Auffassung vertreten: Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hierdurch allein keine inländische Betriebstätte…
…steuerlich zu begünstigen, wenn gleichartige Begünstigungen österreichischen Gesellschaften im betreffenden Ausland verweigert werden. Artikel 10 der auf dem OECD-Musterabkommen basierenden Doppelbesteuerungsabkommen schließt nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft ausdrücklich von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. 1. August 2005 Für…
Unter EAS 127 wurde folgende Auffassung vertreten : Erweitert eine deutsche Gesellschaft, die mittels Kundenkarten unter Inanspruchnahme des Tankstellennetzes von vertraglich gebundenen Mineralölfirmen bargeldlos Treibstoff an die Kundenkartenbesitzer abgibt, ihr Kundenkartennetz auf Österreich, so wird hiedurch allein keine inländische Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland…
…Terminkoordinierung, Nutzung von Konferenzräumen, Inanspruchnahme persönlicher Assistenz in der Telefonzentrale, Gästebetreuung durch die Rezeption) in Anspruch zu nehmen, dann wird durch die Erlangung der dauerhaften Verfügungsmacht über den Büroraum für Zwecke der Vermarktung der deutschen Produkte in Österreich eine inländische Betriebstätte begründet. Betriebstättenbegründend wirkt daher…
…schließt daher nach wie vor eine Beteiligungshaltung durch eine Personengesellschaft von der Inanspruchnahme der Quellensteuerentlastung für konzerninterne Gewinnausschüttungen aus. Ein förmliches Gegenseitigkeitsverhältnis ist mit der Schweiz in dieser Frage bislang nicht hergestellt worden. Dies hat zur Folge, dass auf Grund des ersten Satzes von Art…
…verstreuter Anteilsbesitz gebündelt wird, um eine einheitliche Einflussnahme auf die unternehmerische Entwicklung der Beteiligungsgesellschaft zu nehmen. EAS 2787 ist daher nicht so zu verstehen, dass eine deutsche Holdinggesellschaft von vornherein von der Inanspruchnahme der Steuerentlastung nach § 94a EStG 1988 ausgeschlossen ist. Ein solcher Ausschluss ist…
…kinematographisches Material (sondern bedient er sich einer Übertragung via Satelit), dann tritt auf der Grundlage der in früheren EAS vertretenen Auffassungen erstmals durch das neue Abkommen die Verpflichtung zu einer Quellenbesteuerung von 10% ein. Eine nach dem alten Abkommen gegebene Quellensteuerfreiheit kann nun noch für…