…ungarische Kommanditgesellschaft mit zwei deutschen Gesellschaftern ihre Anteile an einer österreichischen Immobilien-GmbH, liegt angesichts des im Bereich der Einkommensbesteuerung bei in- und ausländischen Personengesellschaften angewendeten Transparenzprinzips im Durchgriff durch die ungarische Personengesellschaft eine Veräußerung der inländischen GmbH-Beteiligung durch die beiden deutschen Personengesellschafter vor…
…an eine ihr gehörende österreichische GmbH ein Darlehen, dann unterliegen die hierfür anfallenden Zinsen der inländischen Besteuerung, wenn die Darlehensforderung unmittelbar oder mittelbar durch inländischen Grundbesitz gesichert ist. Eine mittelbare Besicherung liegt vor, wenn Betriebsvermögen des Schuldners (hier: der österreichischen GmbH) der Besicherung dient und…
…gewertet. Diese Betrachtung kann auch bei der Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht aufgegeben werden (EAS 2409). Fällt daher eine deutsche Investment-GmbH unter den Begriff des "Immobilienfonds", bilden die Immobilienerträge (ermittelt nach den Vorschriften des Immobilien-Investmentfondsgesetzes) bei den privaten österreichischen Anlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen, die…
Erwirbt eine österreichische Immobilien-GmbH in Frankreich ein Bürohaus - ohne dort eine Betriebstätte zu begründen - dann unterliegen die aus der Vermietung dieses Objektes erzielten Einkünfte nach französischem Recht der französischen Besteuerung; diese Einkünfte sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Sollte Frankreich tatsächlich neben der…
…Z 13). Dem im DBA-Irland verwendeten Ausdruck "Aktien" kommt daher die gleiche Bedeutung zu. Veräußert daher eine zu 99% an einer österreichischen Immobilien-GmbH beteiligte irische Kapitalgesellschaft ihren GmbH-Anteil an eine andere irische Kapitalgesellschaft, wird durch das DBA die Geltendmachung der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…
…27 Abs. 1 BAO nicht in Österreich befindet. Befindet sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung der T-GmbH allerdings im DBA-Ausland und können die von der T-GmbH ausgeschütteten Gewinne nicht einer inländischen Betriebstätte (oder inländischen Immobilien) der T-GmbH zugerechnet werden, dann geht…
…sind, wird nach dem im Entwurf vorliegenden Einführungsschreiben zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen auch weiterhin gelten. Es erscheint allerdings ernstlich zweifelhaft, dass eine deutsche GmbH, die in ihrem letzten, vor der Liquidation erstellten handelsrechtlichen Abschluss einen Anteil an einer deutschen Immobilien-KG ausweist, sich darauf berufen könnte…
Beabsichtigt eine österreichische GmbH & CoKG (mit österreichischen und bulgarischen natürlichen Personen sowie einer gewerblich tätigen bulgarischen KapGes als Gesellschaftern) in Bulgarien Grundstücke zu erwerben, darauf Gebäude errichten zu lassen und diese schließlich an Dritte zu vermieten oder zu veräußern, unterliegen die hierbei erzielten Einkünfte - soweit…
Unterhält eine im Bereich der Immobilien- und Hausverwaltung tätige deutsche GmbH in Österreich eine Niederlassung, dann ist es sachgerecht, daß Lohnaufwandsteile des deutschen handelsrechtlichen Geschäftsführers insoweit an diese österreichische Niederlassung weiterbelastet werden, als sie dem Anteil seiner für diese Niederlassung erbrachten Aktivitäten entsprechen. Ist…
Sind zwei in Österreich ansässige natürliche Personen an einer ungarischen Personengesellschaft beteiligt, die mehrere ungarische Immobilien verwaltet und wird eine dieser Immobilien in eine ungarische korlátolt felelösségü társaság (kft; vergleichbar einer GmbH) eingebracht, so löst dieser Vermögensübergang nach österreichischem innerstaatlichen Recht die Realisierung der in…
Gründen zwei in Österreich ansässige Investoren eine inländische GmbH & CO KEG, die in den USA ein zur Vermietung bestimmtes Bürogebäude erwirbt, und optiert diese österreichische Personengesellschaft in den USA für die Körperschaftsbesteuerung, dann stellt sich die Frage, ob die in den USA von der…
…GmbH & Co KG seinen KG-Anteil und damit die von ihm über die KG in seinem Privatvermögen gehaltenen Vermögenswerte gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine österreichische Kapitalgesellschaft ein, dann führt ein derartiger Tauschvorgang zur Versteuerung der hierbei erfassbaren Wertzuwächse im eingebrachten Vermögen (zB in Immobilien…
Halten in Deutschland ansässige Personen im Wege einer deutschen Kommanditgesellschaft eine österreichische Liegenschaft, wobei die deutsche KG nicht als Immobilien-Investmentfonds einzustufen ist, weil sie keine weiteren Liegenschaften besitzt, und ist die Funktion der deutschen KG bloß als vermögensverwaltend einzustufen, dann erzielen die Gesellschafter…
…EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch um eine Gesellschaft, deren Vermögen "hauptsächlich" aus in Österreich gelegenen Gebäuden oder Grundstücken besteht, so besteht im Falle der Anteilsveräußerung durch die in Australien ansässige natürliche Person nach dem Abkommen ein…
Wird eine inländische GmbH liquidiert, an der ein französischer Staatsbürger seit über einem Jahr 50% der Anteile hält, dann unterliegt der nach § 31 iVm § 98 Z 8 EStG 1988 erzielte Veräußerungsgewinn der österreichischen Besteuerung. Die diesbezüglich geäußerte Rechtsauffassung des französischen Steuerberaters ist daher zutreffend. Das…
…in Österreich die A-GmbH&CoKG als ausschließlich vermögensverwaltend tätige Besitzgesellschaft von Appartement- und Hotelanlagen errichtet (Betreiber dieser Objekte ist die österreichische B-GmbH), wobei - neben der österreichischen Komplementär-GmbH - eine niederländische Commanditaire Vennootschap (C.V., niederländische Kommanditgesellschaft) Gesellschafterin der österreichischen Immobilien-KG ist und…
Sind an einer österreichischen Immobilienholding-KG (vermögensverwaltende GmbH&CoKG) deutsche Anleger im Rahmen ihrer gewerblichen Betriebe beteiligt (mögen dies Kapitalgesellschaften, betrieblich tätige Personengesellschaften oder betriebsführende Einzelpersonen sein), so unterliegen diese Anleger nach § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 mit Einkünften aus Gewerbebetrieb der inländischen…
…in Österreich unterliegen, soweit sie in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Nutzung des unbeweglichen Vermögens stehen. Liegt ein Fall eines deutschen Immobilien-Investmentfonds vor, dann erübrigt es sich somit, auf die übrigen Fragen (ob der deutsche GmbH-Anleger in ein Feststellungsverfahren einzubeziehen ist, welche Auswirkung…
…das Vermögen der liquidierten österreichischen GmbH nicht überwiegend aus Immobilien besteht und sonach nicht der Sonderfall einer Grundstücksgesellschaft im Sinn von Artikel 13 Abs. 4 DBA-Kanada vorliegt. Unter den gegebenen Umständen wird auf die Fragen betreffend den Zwerganteil von 1% an der österreichischen GmbH…
…Immobilien, die nach den Grundstützen der Risikostreuung im Sinn des ImmoinvFG errichtet sind. Beteiligt sich daher eine österreichische Holding-GmbH in einem 10% übersteigenden Ausmaß an einer französischen société d'investissement immobilier cotée (SIIC), die ihr Kapital nach dem System der Risikostreuung in französischen Immobilien…