Erhält ein in Österreich ansässiger persönlich haftender Gesellschafter einer schweizerischen KG nach altersbedingtem Ausscheiden aus der Gesellschaft für seinen langjährigen Einsatz für die Gesellschaft eine lebenslängliche Rente, dann ist zunächst nach österreichischem innerstaatlichen Recht zu untersuchen, ob es sich hiebei um eine Kaufpreisrente, eine betriebliche…
…haftenden Gesellschafters der Steuerzuteilungsregel für Dividenden (Art. 10 DBA-CSFR) zu unterstellen und der österreichischen Besteuerung überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die tschechische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden…
…haftenden Gesellschafters der Steuerzuteilungsregel für Dividenden (Art. 10 DBA-Niederlande) zu unterstellen und der österreichischen Besteuerung überlassen. Da aber auf der Grundlage Ihrer Ausführungen die niederländische Gesellschaftsform eher einer österreichischen Personengesellschaft als einer Kapitalgesellschaft vergleichbar ist, müssen die Gewinnanteile eines in Österreich ansässigen beschränkt haftenden…
…Centern), deren unbeschränkt haftender Gesellschafter eine US-Kapitalgesellschaft ist, dann werden für den österreichischen Investor keine betrieblichen Einkünfte, sondern Einkünfte aus Kapitalvermögen gegebenenfalls auch sonstige Einkünfte daraus abreifen. Die so genannte "Geprägetheorie", derzufolge eine gewerblich tätige Kapitalgesellschaft die Einkunftsart für die beschränkt haftenden Gesellschafter mitprägt…
…dem österreichischen Veranstaltungsunternehmen gegenüber erbringen. Wie bereits in EAS 964 dargelegt wurde, muss das für den Steuerabzug nach § 99 EStG 1988 haftende österreichische Unternehmen in der Lage sein, das Vorliegen behaupteter Steuerfreistellungsvoraussetzungen auf Grund eines Doppelbesteuerungsabkommens nachzuweisen. Dazu gehört vor allem, dass die betreffenden Einkünfte…
… 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988. In Bezug auf die Zahlungen an die niederländischen Gesellschaften ist auf folgendes hinzuweisen: Kann seitens der für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstaltungs-GMBH durch niederländische Ansässigkeitsbescheinigungen nachgewiesen werden, dass die niederländischen Gesellschaften tatsächlich für steuerliche Belange als in…
…bezogenen Vergütungen der Besteuerung zu unterziehen. Wenn in einem solchen Fall die Niederlande 75% der Gesamtvergütung als Lohnbezug der fast 100 Orchestermitglieder ansehen und folglich den Orchesterbetreiber für eine davon mit 25% pauschal bemessene Lohnsteuer als Haftenden in Anspruch nehmen, so kann dieser Vorgangsweise auf…
…dadurch begründet werden, dass die Produktionsgesellschaft dem Künstler gehört oder dass diese Produktionsgesellschaft im Wesentlichen ausschließlich für diesen Künstler arbeitet. Da der für den Steuerabzug haftende inländische Veranstalter bei Auslandsbeziehungen zu einer erhöhten Mitwirkungspflicht verhalten ist (siehe den Verweis des die Mitwirkungspflicht statuierenden § 138 BAO…
…Steuerpflichtigen (im vorliegenden Fall den russischen Staat als Betreiber des Theaters), sondern auch für den für den Steuerabzug haftenden inländischen Veranstalter Geltung besitzen. Um eine verfassungskonforme Anwendung des neuen DBA-Russland zu gewährleisten, wird es daher keine Haftungsfolgen für inländische Veranstalter von russischen Theatergastspielen geben…
…und auch keine ausdrückliche Rechtspflicht zu einer weiten Auslegung des Art. 12 in Österreich normiert ist, kann von dem in Österreich für den Steuerabzug Haftenden nicht verlangt werden, dass er unter den gegebenen Umständen von sich aus der Definition des Lizenzgebührenbegriffes des Artikels 12 DBA…
…Betriebstätteneinkünfte die deutsche KGaA anzusehen ist. Denn es wäre durchaus denkbar, dass die Betriebstättengewinne insoweit sie dem in Österreich ansässigen unbeschränkt haftenden Komplementär zuzurechnen sind, unmittelbar in seinen Händen der Einkommensteuer unterworfen werden und soweit sie den Kommanditaktionären zuzurechnen sind, in den Händen der deutschen…
…des OECD-Kommentars - Stand 1. März 1994 - zu Artikel 12 des OECD-Musterabkommens). Ist in der Vergangenheit der Steuerabzug nicht vorgenommen worden, dann wird die Tochtergesellschaft unverzüglich ihren Verpflichtungen als Haftender nachzukommen haben. 29. Mai 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der…
…29 BAO unterhalten sollte; auch steht das DBA-Großbritannien einer Inanspruchnahme als Haftender für Steuerschulden der Mitwirkenden an der inländischen Unterhaltungsdarbietung nicht entgegen. Zu beachten sind aber diesfalls die österreichischen DBAs mit den Ansässigkeitsstaaten der Empfänger der vom britischen Unternehmen gezahlten Vergütungen. Fließen diese Vergütungen…
…gegebenen Zusammenhang zu vernachlässigende Österreich-Reisen gehandelt hat, wie etwa Inlandsaufenthalte zwecks Vertragsaushandlung, Termingestaltung usw., ist es Aufgabe des für den Steuerabzug haftenden inländischen Auftraggebers, eine sachgerechte Aufteilung der Entgelte auf einen Inlands- und eine Auslandstätigkeit vorzunehmen, wobei hiefür in erster Linie ein Aufteilungsvorschlag des…