6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
…die sie verwalten, entrichtet werden (§ 80 Abs 1 BAO). Sie haften neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können (§ 9 Abs 1 BAO). Die Vertreterhaftung setzt somit einerseits voraus, dass die…
…vom 2. Februar 2017 zu Strafnummer 07-002 wurde Frau H. K. (in weiterer Folge: Beschuldigte) für schuldig erkannt, als unbeschränkt haftende Gesellschafterin der E-KG vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- und Wahrheitspflicht und zwar dadurch, dass Abgaben, die bescheidmäßig festzusetzen seien, zu…
…an der Quelle unzulässig und damit diese Möglichkeit ausgeschlossen, dann war die Einkommensteuer für die Einkünfte iSd § 99 Abs. 1 Z 5 EStG durch Steuerabzug zu erheben und haftete gemäß § 100 Abs. 2 EStG 1988 die Bf. als Schuldnerin der Gestellungseinkünfte für die Einbehaltung und…
…ersetzen. Zur Begründung wurde dazu seitens des Spruchsenates ausgeführt, die bislang finanzbehördlich unbescholtene Bw. verfüge über kein Einkommen und kein Vermögen. Sie sei persönlich haftende Gesellschafterin der Fa. B&I.C.KG gewesen. Entgegen der die Bw. diesbezüglich treffenden und ihr auch bekannten Verpflichtung habe…
…man ein Einstehenmüssen für fremde Abgabenschulden (Ritz, BAO, § 7 Tz 1, § 224 Tz 1). Der Haftungsbescheid wirkt insoweit konstitutiv, als erst durch seine Erlassung der Haftende zum Gesamtschuldner wird (VwGH 26.3.1993, 92/17/0141, 18.10.1995, 91/13/0037, 0038, Ritz, BAO, …
…1999, Pflichtteil des LM " mit Haftungsbescheid gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG vom 12. März 2003 als Haftende zur Zahlung mit folgender Begründung herangezogen: "Hinsichtlich des Pflichtteilsberechtigten LM ergeht dieser Bescheid als Haftungsbescheid (224 Abs. 1 BAO) gemäß § 13 Abs. 2 ErbStG an Sie als Gesamtschuldner…
…Solidarhaftung gern § 128 UGB. Die Gesellschafter einer OG (§§ 105 ff UGB) haften gegenüber den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt und sind damit Mitunternehmer (VwGH 11.6.1974, 0769/72; VwGH 23.2.1994, 90/13/0042)." In der Beschwerdeschrift wird unter der Überschrift "C. Beschwerde" ausgeführt…
…die Senatsvorsitzende Mag. Diana Sammer, die Richterin Mag. Ilse Rauhofer sowie die fachkundigen Laienrichter ***1*** und ***2*** in der Beschwerdesache Dipl. Ing. ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** als Haftender gem. § 9 iVm §§ 80 ff BAO der ***3***, vertreten durch BKS Steuerberatung GmbH & Co KG, Handelsstraße 8/Stiege…
…seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Bescheidbeschwerde gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Bescheidbeschwerde einbringen. Durch § 248 BAO ist dem Haftenden ein eigenständiger Rechtszug gegen den seiner Haftungsinanspruchnahme zugrundeliegenden Abgabenbescheide eingeräumt. (VwGH 28.5.2019…
Gem. § 224 BAO ist in Haftungsbescheiden der Haftungspflichtige unter Hinweis auf die gesetzliche Vorschrift, die seine Haftungspflicht begründet, aufzufordern, die Abgabenschuld, für die er haftet, binnen einer Frist von einem Monat zu entrichten. In Haftungsbescheiden ist gem. § 224 Abs 1 BAO auf die maßgebende Haftungsvorschrift…
…eine grundlegende Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme besteht. Da auch für Jahre vor dem Antritt der Funktion des Präsidenten eine Haftung rechtlich möglich erscheint, reicht dieses hypothetische Haftenmüssen bereits aus, weil der Ermessensspielraum der Abgabenbehörde die Einschätzung des Bf über die Wahrscheinlichkeit, in Anspruch genommen zu werden…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Gerhard Konrad in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Beschwerde vom 25. Oktober 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, nunmehr Finanzamtes Österreich, vom 28. November 2018 betreffend Umsatzsteuer 2012, Umsatzsteuer 2013, Umsatzsteuer 2014…
…anfallenden Abgaben sind jeweils bis zum 31. Jänner im Vorhinein zu entrichten. Gemäß § 9 Abs. 5 Gebrauchsabgabegesetz 1966 haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffende Gebrauchsabgabe insoweit, als diese Abgabe infolge schuldhafter Verletzung…
…Die Haftung des § 11 BAO setzt eine rechtskräftige Verurteilung des Haftungspflichtigen im finanzstrafbehördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahren voraus. Bei der Übung von Ermessen ist vor allem auf den Grad des Verschuldens des Haftenden bei der Begehung des Finanzvergehens Bedacht zu nehmen. Es ist weiters darauf Bedacht…
…ab. Der Bf. stellte daraufhin mit Schriftsatz vom 21. April 2009 den Vorlageantrag. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 11 BAO haften bei vorsätzlichen Finanzvergehen rechtskräftig verurteilte Täter und andere an der Tat Beteiligte, wenn sie nicht selbst abgabepflichtig sind, für den Betrag, um den…
…17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 29. September 2011, Zahl xxxxxx/xxxxx/4/2011, betreffend die Inanspruchnahme als Haftender gemäß § 9 iVm § 80 BAO, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Juli 2003. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff BAO bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht…
…dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten entrichtet werden. Gemäß § 9 Abs. 1 BAO haften die in den §§ 80 ff bezeichneten Vertreter neben den durch sie vertretenen Abgabepflichtigen für die diese treffenden Abgaben insoweit, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A.G. , Graz, vertreten durch GfB Treuhand Gesellschaft für Betriebswirtschaft Graz Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 8042 Graz, Petersbergenstraße 7, vom 28. Jänner 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 26. November 2002 betreffend Haftung…