…nicht, dass damit eine andere als die den ab 1977 geltenden Abkommensregeln zu Grunde liegende Interpretation intendiert war. Abs. 10 des Kommentars zu Art. 4 des Musterabkommens 1963, dem das österreichisch - spanische DBA nachgebildet ist, kommt auf dem Boden der verkürzten Fassung von Abs. 1…
…dann wird sich im Hinblick auf § 30 Abs. 2 Z. 2 EStG die Besteuerung auf den Wertzuwachs im Grund und Boden beschränken müssen. Auf deutscher Seite sind gemäß Artikel 3 DBA-Deutschland sämtliche Gewinne, sonach auch jene, die aus der Veräußerung des selbsthergestellten Gebäudes resultieren…
…Grund und Boden stammenden Veräußerungsgewinne siehe EAS 3130. Die auf der Ebene des innerstaatlichen Rechts vorzunehmende Einkünftezurechnung zeitigt auf der Ebene des Abkommensrechtes korrespondierende Folgen. Die steuerliche Erfassung der niederländischen Investoren gründet sich daher hinsichtlich der laufenden Erträgnisse auf Artikel 6 des DBA-Niederlande und…
…wobei das Fundament und seine Kosten außer Ansatz bleiben. Daher führt der Umstand, dass maschinelle Anlagen fest mit Grund und Boden verbunden sind auch dann nicht zur steuerlichen Einstufung als unbewegliches Vermögen, wenn sie im bürgerlichen Recht als Bestandteile des Grund und Bodens gewertet werden…
…österreichischen vermögensverwaltenden KG beteiligte deutsche Kapitalgesellschaften (oder andere Körperschaften, die den inländischen unter § 7 Abs. 3 KStG 1988 fallenden Körperschaften vergleichbar sind) ebenfalls über die Spekulationsfrist hinaus mit dem Wertzuwachs in Grund und Boden in Österreich steuerpflichtig. Denn gemäß § 21 Abs. 1 Z 3 iVm …
…von einer deutschen Gesellschaft in Österreich Bodenuntersuchungen im Wege seismischer Messungen in der Weise durchgeführt, dass eine ca 5 qkm überdeckende aktive verkabelte Empfangsanlage sich über eine 500 qkm große Fläche bewegt, wobei die Arbeiten etwa 9 Monate andauern und der Aufsuche von eventuellen Ölvorkommen…
Übernimmt eine italienische Firma auf Grund eines Rahmenvertrages mit einer österreichischen Baufirma laufend die Verlegung von Industrieböden und Estrichen im Inland, dann unterliegen die aus diesen Aktivitäten erzielten Gewinne der österreichischen Einkommensbesteuerung, wenn die italienische Firma in Österreich über eine Betriebstätte oder über einen ständigen…
…seitens des BM für Finanzen gesetzt werden. Gegen eine vorrangige Verwertung des "Argentinienverlustes" im Jahr 1 bestehen keine Bedenken. Eine tiefergehende Auseinandersetzung mit Argumenten, die für und möglicherweise auch gegen die zitierte Regelung des ESt-RL 1984 sprechen, ist im Rahmen des EAS-Verfahrens nicht…
…Berechnungsmethodik des § 77 EStG 1988 derogiert wird und im gegebenen Fall das österreichische Bohrunternehmen nur deshalb zu einer von § 77 EStG 1988 abweichenden täglichen Lohnsteuerberechnung verpflichtet wird, weil ein Teil der Bezüge in Österreich auf Grund des DBA-Deutschland steuerfrei zu stellen ist. Bundesministerium…
…ihre zu 100% beteiligte deutsche Holding-Muttergesellschaft eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken…
…eine Gewinnausschüttung unter Einbehaltung der Kapitalertragsteuer vorgenommen und ist in der Folge von der österreichischen Finanzverwaltung auf der Grundlage von § 94a EStG 1988 die Berechtigung der deutschen Holdinggesellschaft zur Steuerentlastung in Österreich anerkannt und die Kapitalertragsteuer bescheidmäßig rückerstattet worden, dann bestehen im Grunde keine Bedenken…
…vorgenommen, so geht damit die Kapitalbeteiligung unter und wird im Ergebnis gegen die Mitunternehmerbeteiligung eingetauscht. Allerdings ist angesichts des für Mitunternehmerschaften geltenden Transparenzprinzips das "Eintauschobjekt" nicht das immaterielle Wirtschaftsgut "KG-Anteil", sondern es sind dies die diesem Anteil zu Grunde liegenden anteiligen Sachgüter der KG…
…Anschaffungskosten den Betrag zu Grunde legen, den der erstgenannte Staat als Erlös angenommen hat". Es ist daher die Auskunft des österreichischen Finanzamtes insoweit richtig, dass dann, wenn der "erstgenannte Staat" (hier: die Schweiz) nach seinem innerstaatlichen Recht Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen nicht besteuert und daher keinen …
…7609 dargelegten Prinzip, dass es nicht möglich ist, in der beschränkten Steuerpflicht angefallene und daher dem Grunde nach in Österreich nicht verwertbare Auslandsverluste durch nachträglichen Eintritt in die unbeschränkte Steuerpflicht verwertbar zu machen). Denn dies erscheint mit den Grundsätzen der europarechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar; es…
…bestehen daher keine Bedenken, wenn das Unmittelbarkeitserfordernis bei Beteiligung von Personengesellschaften, die im jeweiligen EU-Land als transparent gewertet werden, dann erfüllt ist, wenn sämtliche daran beteiligten Kapitalgesellschaften in EU-Ländern ansässig sind. Diese begünstigende Auslegung des Unmittelbarkeitserfordernisses ist ausschließlich richtlinienbedingt und daher nur im…
…das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu bedenken, dass jene Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten, sondern…
…Naheverhältnis, das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu bedenken, dass jene Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten…
…das sich aus der Zugehörigkeit zum Konzernverbund ergibt, nicht aus, um die Quellensteuerpflicht auszulösen. Allerdings ist zu bedenken, dass jene Gründe, die zur Vereinbarung des 10%igen Quellenbesteuerungsrechtes in den seinerzeitigen Vertragsverhandlungen ausschlaggebend waren, im wesentlichen nicht nur für Zahlungen an Muttergesellschaften (Großmuttergesellschaften) gelten, sondern…
…aufgeteilt, wobei dies auch für die mit diesen Bezugsteilen im Zusammenhang stehenden Werbungskosten gilt" (siehe EAS 1466). In dem der Verständigungsvereinbarung zu Grunde liegenden Beispielsfall wurde bei angenommenen 220 Arbeitstagen im Entsendungsjahr an 146 Tagen in Deutschland und an 74 Tagen in Österreich gearbeitet. Dies…
Erhält ein Steuerpflichtiger nach seinem Zuzug nach Österreich auf Grund eines im Klageweg erzwungenen Rentenbescheides der deutschen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Jahr 1999 eine bis 1996 rückwirkende Pensionsnachzahlung in Höhe von über S 300.000,- sowie im Gefolge davon auch eine Firmenpensionsnachzahlung von über S…