…65/1975, ergibt sich, dass im Fall der österreichischen Kapitalertragsteuer zwingend das Rückzahlungssystem anzuwenden ist. Wurden die Anteile an der österreichischen GmbH von den österreichischen Gesellschaftern an die schweizerische Holdinggesellschaft verkauft, dann ist nicht auszuschließen, dass dieser Vorgang im Zuge des Rückzahlungsverfahrens aus dem Blickwinkel…
Veräußert ein in Österreich ansässiger Universitätsprofessor seine 60-prozentige Beteiligung an einer deutschen GmbH, deren Geschäftsführung er besorgt, dann unterliegt der Veräußerungsgewinn gemäß Artikel 13 Abs. 5 DBA-Deutschland der ausschließlichen Besteuerung in Österreich; und zwar gleichgültig, ob die Veräußerung zur Gänze in einem Jahr…
Erwirbt ein in Deutschland lebender Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GMBH die Anteile an einer österreichischen GMBH, an der er ebenfalls als Geschäftsführer tätig war, dann wandelt sich hiedurch der bisherige Geschäftsführerbezug von monatlich S 10.000,- von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in solche aus selbständiger…
…Ingenieur aus dieser Gesellschaft aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes" zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung der Anteile an dritte Personen. Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine Gewinnausschüttung dar, die in Dänemark zur…
…einer Veräußerung von "Aktien", doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 betreffend das DBA-Niederlande, EAS 3112 betreffend das DBA-Irland…
…zwar nur von einer Veräußerung von "Aktien" doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen. Eine Doppelbesteuerung kann durch diese Abkommensvorschrift nicht ausgelöst werden…
…als Anschaffungskosten des einbringungsgeborenen GmbH Anteiles führt. Da der gemeine Wert des Mitunternehmeranteiles - bedingt durch die Verluste der Vergangenheit - 0 S beträgt, stellt dies gleichzeitig die Anschaffungskosten der GmbH-Beteiligung dar. Der in diesem Fall erzielte "Veräußerungsgewinn" (Entlassung der inländischen GmbH aus jeglicher Auffüllungspflicht des…
…anschließender nicht steuerbarer Anteilsveräußerung zerlegt werden. Für die Bemessung der österreichischen Schenkungssteuer ist nach österreichischem Recht vorzugehen; d.h. im Fall der Schenkung der OHG-Anteile sind die Teilwerte nach den Regeln der Einheitsbewertung und im Fall der Schenkung der inländischen GmbH-Anteile die gemeinen…
…dass der in den USA ansässige Eigentümer der Anteile an der österreichischen Kapitalgesellschaft auch bereits im Zeitpunkt der Betriebseinbringung in den USA ansässig gewesen sein musste. Findet daher keine Veräußerung der GmbH-Anteile in den USA vor dem Jahr 2010 statt und kehrt der österreichische…
… 31 EStG 1988 zur Wegzugsbesteuerung. Dies gilt auch für den GmbH-Anteil, wenn der Steuerpflichtige der Gründungsgesellschafter oder sonst Gesellschafter ist. Der zur Wegzugsbesteuerung Anlass gebende Verlust des Besteuerungsrechtes bezieht sich, wenn der Steuerpflichtige auch die GmbH-Anteile besitzt, sowohl auf diese als auch auf…
…von "Aktien"; doch ist diese Bestimmung aus dem Abkommenszusammenhang heraus als allgemeine Regelung für die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften zu verstehen und inkludiert demnach auch die Veräußerung von GmbH-Anteilen (EAS 2659 zur gleichen Auslegungsproblematik bei der Wegzugsbesteuerungsklausel des DBA-Niederlande). Im Fall des…
…operativen österreichischen GmbH&Co KG mit 60%igem österreichischem GmbH-Gesellschafter und mit 40-prozentigem deutschen GmbH-Gesellschafter Anteile an osteuropäischen Betriebsgesellschaften gehalten, die ebenfalls als Personengesellschaften organisiert sind, dann sind die Anlaufverluste der Ostgesellschaften bei der Gewinnermittlung für den beschränkt steuerpflichtigen deutschen GmbH-Gesellschafter…
…an österreichische Banken gezahlt werden, wird die Quellensteuerfreiheit des geltenden Abkommens weiterhin aufrechterhalten werden. Gewinne, die bei der österreichischen GMBH aus einer künftigen Veräußerung der Anteile an der polnischen Immobiliengesellschaft anfallen, dürfen nach dem geltenden Abkommen in Polen nicht besteuert werden, sodass insoweit die in…
Besteht in Österreich eine GmbH, deren Anteile zu 100% einer liechtensteinischen Anstalt gehören, und die Consultingleistungen an japanische Kunden fakturiert, wobei diese Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet, im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich…
…den Anteil der Gebäude oder Grundstücke die 50%-Grenze nicht oder nur geringfügig überschritten wird (vgl. EAS 3137, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214; vgl. zur Berechnung des Wertverhältnisses EAS 1224, EAS 3146, EAS 3193, EAS 3214). Handelt es sich bei der österreichischen GmbH jedoch…
Veräußert eine in der Schweiz ansässige und in Österreich nur beschränkt steuerpflichtige natürliche Person ihre Anteile an einer betrieblich tätigen österreichischen Personengesellschaft, so unterliegt ein dabei entstehender Veräußerungsgewinn gemäß Art. 13 Abs. 2 DBA Schweiz dem österreichischen Besteuerungsanspruch, denn das Abkommen behandelt die Beteiligung eines…
…ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100%igen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt…
Überträgt der Alleingesellschafter einer österreichischen GmbH&CoKG seine Anteile an der Kommanditgesellschaft und an der Komplementärgesellschaft gegen Leistung einer Versorgungsrente von monatlich 8.000 Euro an seinen Sohn und wird in der Folge der Wohnsitz in die Schweiz verlegt, dann unterliegt die Versorgungsrente, die in…
…unter, wenn die Bezüge von einem ausländischen Arbeitgeber gezahlt werden, sondern auch dann, wenn die Bezüge von einem österreichischen Arbeitgeber stammen. Hält allerdings der Geschäftsführer 26% der Anteile der GmbH, ist er sonach Gesellschaftergeschäftsführer, dann erzielt er nach inländischem Recht keine Einkünfte aus unselbständiger Arbeit…
…ein in Deutschland ansässiger eingetragener Geschäftsführer einer österreichischen GmbH 51% der Anteile einer deutschen GmbH& CO KG, die ihrerseits alle Anteile der 100-prozentigen deutschen Mutter-GmbH der erwähnten österreichischen Tochter-GmbH hält, ist sonach der Geschäftsführer an der österreichischen GmbH mehr als 25% beteiligt…