Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1871
Österreichische Fakturierungsgesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftG 295/1-IV/4/01vom 02.07.2001
Wortlaut laut Findok
Besteht in Österreich eine GmbH,
deren Anteile zu 100% einer liechtensteinischen Anstalt gehören, und die
Consultingleistungen an japanische Kunden fakturiert, wobei diese
Consultingleistungen von Italienern unter Zwischenschaltung einer irischen
Treuhandgesellschaft erbracht werden, dann ist ein solcher Fall nicht geeignet,
im Rahmen des EAS-Verfahrens hinsichtlich der steuerlichen Folgen in
Österreich untersucht zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich
bei der österreichischen GmbH um eine bloße Briefkastengesellschaft
handeln sollte, der keine wirtschaftlichen Funktionen zuzuordnen sind.
02. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 9 DBA FL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Liechtenstein (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 24/1971
liechtensteinische AnstaltAnstaltliechtensteinischeConsultingleistungenverbundene UnternehmenBriefkastengesellschaftFunktionsanalysewirtschaftliche FunktionFunktionwirtschaftliche
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- G 295/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2171
- Gültig
- 02.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF