Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1594
Rückverkauf eines dänischen GmbH-Anteiles
geltende FassungEAS-AuskunftB 664/1-IV/4/00vom 07.02.2000
Wortlaut laut Findok
Scheidet ein in Österreich
ansässiger und - in seinem Privatvermögen - seit Jahren zu 9% an einer
dänischen Kapitalgesellschaft beteiligter Ingenieur aus dieser Gesellschaft
aus, wobei die Gesellschaft diese Anteile im Wege eines "Rückkaufes"
zurückerwirbt, dann unterliegt dieser Vorgang in Österreich
ebensowenig der Einkommensbesteuerung wie bei Veräußerung der Anteile
an dritte Personen.
Stellt dieser Vorgang nach dänischem Recht eine
Gewinnausschüttung dar, die in Dänemark zur Erhebung einer 25%igen
Dividendensteuer Anlaß gibt, so ist diese nach dänischem Recht
vorgenommene Qualifizierung wohl gemäß Artikel 10 Abs. 6 des
DBA-Dänemark für Österreich bindend. Allerdings beschränkt
sich diese Bindungswirkung auf die Anwendung des Abkommens, vermag indessen
nicht inländische Besteuerungsrechte an Einkünften aus
Kapitalvermögen zu begründen, da diese nach innerstaatlichem Recht bei
entgeltlicher Übertragung bloß des Kapital-Vermögensstammes
nicht anfallen.
Der in Österreich ansässige Ingenieur hat aber
Anrecht auf Rückerstattung der dänischen Dividendenquellensteuer,
soweit diese 10% (Art. 10 Abs. 3 DBA) übersteigt.
07. Februar
2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 10 Abs. 6 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
- Art. 10 Abs. 3 DBA DK (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Dänemark (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 126/1962
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 664/1-IV/4/00
- Stammnummer
- 2848
- Gültig
- 07.02.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF