§ 10 Abs. 3 KStG und die Nachfolgebestimmung des § 10 Abs. 4 KStG wollen der Steuerumgehung unter Nutzung von Steueroasen einen Riegel vorschieben. Unbesteuerte oder niedrig besteuerte Steueroaseneinkünfte sollen daher bei einer Ausschüttung an österreichische Muttergesellschaften ihre Steuerfreiheit verlieren. Sie sollen auch nicht im Thesaurierungsfall im…
…Tochtergesellschaft Gewinne an ihre deutsche Muttergesellschaft aus, dann unterliegt diese Gewinnausschüttung nach Maßgabe des § 94a EStG keiner österreichischen Abzugsbesteuerung. Mit § 94a EStG wurde auf österreichischer Seite die EU-"Mutter-Tochter-Richtlinie" umgesetzt; diese Bestimmung wird nicht dadurch unanwendbar, dass die nach Deutschland ausgeschütteten Gewinne aus…
…seinem innerstaatlichen Recht Gewinne aus Beteiligungsveräußerungen nicht besteuert und daher keinen "Erlös angenommen hat", aus dem DBA keine Verpflichtung Österreichs resultiert, bei der Besteuerung des Veräußerungsgewinnes im Jahr 2009 diesen auf den Wertzuwachs ab Zuzug einzuschränken. Allerdings ist mit zu bedenken, dass aus dem Abkommen…
…aus steuerlicher Sicht die Steuerpflichtigen (das ist nicht die deutsche KG, sondern es sind die österreichischen Gesellschafter der deutschen KG) nicht eine "Beteiligung", sondern das zugrundeliegende bewegliche und unbewegliche australische Betriebsvermögen veräußert. Nach Artikel 13 DBA-Deutschland hat Deutschland lediglich das Recht, die Gewinne aus…
…dass Gewinne aus dieser australischen Beteiligung dann, wenn sie - nach österreichischem Recht - für den österreichischen Investor zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen, unter die Betriebstättenregel des Artikels 7 DBA-Australien zu subsumieren und der australischen Besteuerung zu überlassen sind; denn die Betriebstätten, die den Gewinn hervorbringen…
…dann wird zu beachten sein, dass diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen (EAS 1016). Tritt ein solches Koordinationszentrum als konzerninterne Finanzierungsgesellschaft auf und werden die nach Belgien abgelagerten Finanzierungserträge…
… 10 Abs. 1 Z 7 KStG 1988 führen) betrifft. Die vorstehenden Ausführungen gehen davon aus, dass die von der maltesischen Gesellschaft an die maltesische Holdinggesellschaft ausgeschütteten Gewinne aus Gewinnen herrühren, die in wirtschaftlicher Betrachtungsweise funktional von der ausschüttenden operativen maltesischen Gesellschaft erzielt wurden und daher…
…und eine Betriebsuntergesellschaft (CTO-AS) aufgespalten ist, dann kann in einer solchen Gestaltung, bei der estnische operative Gewinne aus dem Coal Terminal Geschäft über eine estnische Holdinggesellschaft in die Hände der österreichischen Ö-AG gelangen, kein Missbrauchsverdacht aufkommen. Wendet man die VO BGBl. II Nr…
Erzielt eine US-Firma Gewinne aus Dienstleistungen, die sie österreichischen Kunden im Bereich der elektronischen Datenspeicherung und des Datenabrufes anbietet, dann ist die Frage, ob das US-Unternehmen hierbei in die österreichische beschränkte Steuerpflicht eintritt, auf der Grundlage des traditionellen DBA-Betriebstättenbegriffes zu entscheiden. Dieser…
Werden die Gewinne aus Versandhandelsaktivitäten, die von der schweizerischen X-S.A. konzipiert und kontrolliert werden, in eine in Irland unbesteuerte IRNR (Irish Registered Non-Resident) Company geleitet, und zwar in der Weise, dass die durchwegs deutschen Kunden ihre Bestellkupons an eine Fantomfirma an der…
Bezieht eine deutsche GmbH über ihre österreichische Betriebstätte Einkünfte aus Auslandsbeteiligungen dieser Betriebstätte (Gewinnausschüttungen sowie allfällige Gewinne aus einer Veräußerung solcher Beteiligungen) dann sind diese gemäß § 21 Abs. 1 Z 2 lit. a KStG 1988 nach Maßgabe des § 10 KStG 1988 steuerfrei. Ist diese deutsche…
…werden, die der Erzielung der genannten Gewinne dienen, lösen daher keinen inländischen Besteuerungsanspruch aus. Übertragen die beiden Luftfahrtgesellschaften administrative Teilfunktionen an eine von ihnen errichtete britische Personengesellschaft und dienen die inländischen Büros in der Folge primär der Erfüllung dieser an die britischen Personengesellschaft übertragenen Teilagenden…
Erhält ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger von einer auf der Insel Man errichteten Kapitalgesellschaft (die ihre Gewinne aus Leistungserbringungen in Deutschland bislang thesauriert hat) erstmals Gewinnausschüttungen - oder fließen ihm im Zuge der Auflösung der Gesellschaft entsprechende Liquidationserlöse zu -, dann unterliegen diese Einkünfte der österreichischen Einkommensteuerpflicht…
Bei der Aufteilung der Gewinne zwischen der inländischen Zentrale und den ausländischen Niederlassungen eines österreichischen Handelsbetriebes ist nach Maßgabe der jeweils anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten…
Das DBA-Irland enthält in Artikel 11 Abs. 2 eine Immobilienklausel die in deutscher Übersetzung folgenden Wortlaut hat: "Gewinne aus der Veräußerung von Aktien, deren Wert zumindest überwiegend direkt oder indirekt auf unbewegliches Vermögen zurückzuführen ist und die an keiner Börse notieren, können in dem…
…Artikel 8 DBA-Italien nur Gewinne aus dem Betrieb von Luftfahrzeugen im "internationalen Verkehr". Soweit die Luftfahrzeuge auf einer reinen Binnenstrecke in Italien eingesetzt sind (Anfangs- und Endpunkt des betreffenden Fluges liegen in Italien), fallen die daraus erzielten Gewinne aus Artikel 8 DBA-Italien heraus…
…solche aus dem Betrieb eines Restaurants und können nicht als "Gewinne aus dem Betrieb von Schiffen im internationalen Verkehr" klassifiziert werden, so dass die inländische Steuerpflicht weder durch Art. 8 DBA-Griechenland noch durch Art. 7 DBA-Norwegen berührt wird. Werden die erwähnten Gewinne der…
…eines österreichischen Betriebsprüfungsverfahrens Geschäftsbeziehungen zu belgischen "Koordinationszentren" festgestellt, dann wird zu beachten sein, dass diese Einrichtungen vielfach dazu genutzt werden, Gewinne aus Steuergründen nach Belgien zu verlagern, um dort von besonderen steuerlichen Vorteilen Gebrauch zu machen. Nach hier vorliegenden Informationen genießen diese Koordinationszentren zwar keine…
Die Grundkonzeption des § 31 EStG ist darauf ausgerichtet sicherzustellen, daß Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nicht der inländischen Steuerpflicht entzogen werden, wenn ein Wegzug in ein Land erfolgt, demgegenüber sich Österreich in einem Doppelbesteuerungsabkommen zum Verzicht auf die Veräußerungsgewinnbesteuerung verpflichtet hat. Diese…
…i.V. mit Art. 23 Abs. 2 lit. b des DBA-Ö/Frankreich unterliegen Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen im Belegenheitsstaat der Tochtergesellschaft (Quellenstaat) sowie - unter Anrechnungsverpflichtung der Steuer des Quellenstaates - der Besteuerung im Ansässigkeitsstaat. Durch Art. 13 Abs. 3 lit. b des…