…sind einem Dritten, bspw. einem untreuen oder diebischen Arbeitnehmer zugeflossen (VwGH 10.03.1982, 81/13/0072). Rz 6118: Gewinne aus Schwarzgeschäften einer Körperschaft können, soweit sie nicht in deren Betriebsvermögen verblieben sind, nur dann als verdeckte Ausschüttung den Gesellschaftern anteilsmäßig zugerechnet werden, wenn die…
…oder aus angeblich zurückgezahlten Schulden von P. S. in Paraguay stammten, habe die Bf. nicht nachweisen können. Hinsichtlich der nicht aufgeklärten Bareinlagen sei davon auszugehen, dass diese aus unversteuerten und in Österreich steuerpflichtigen Einnahmen stammten. Diese seien daher als Schwarzerlöse zu behandeln. Gewinne aus Schwarzgeschäften…
…2006 0,00 73.001,20 | Gewinn lt. PB | 73.001,20 | | | Umsatzsteuernachforderung GB PB | 2006 0,00 37.096,09 | Gewinnauswirkung | 37.096,09 Gewinne aus Schwarzgeschäften sind grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung anzusehen. Die verdeckte Ausschüttung…
Schwarzgeschäfte Rz 913: Gewinne aus Schwarzgeschäften sind grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung anzusehen und nach Maßgabe des geltenden Gewinnverteilungsschlüssels auf die Anteilsinhaber zu verteilen. Sie sind jedoch nur bestimmten Anteilsinhabern zuzurechnen, wenn die Mehrgewinne abweichend vom Verteilungsschlüssel nur diesen zugeflossen sind (VwGH 24.3.1998, 97…
…A B zugewiesen. 2. Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen Die Körperschaftsteuerrichtlinien regeln die Zurechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen in der Randziffer 1098: „Gewinne aus Schwarzgeschäften sind grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung anzusehen und nach Maßgabe des geltenden Gewinnverteilungsschlüssels auf die Anteilsinhaber zu verteilen. Sie sind jedoch nur bestimmten…
…81/13/0072) sind die Gewinne aus "Schwarzgeschäften" der Körperschaften grundsätzlich verdeckte Gewinnausschüttungen. Mit der Frage, ob und in welcher Höhe solche Gewinne erzielt wurden hat sich der Unabhängige Finanzsenat bereits in der rechtlichen Beurteilung der Berufung gegen die Umsatz- und Körperschaftsteuerbescheide 1992 bis 1995…
…Privatentnahmen an Erlöse). Diese Erlöskorrekturen (vlg. Tabelle 5) werden vom BFG als rechtmäßig bestätigt. Eine ergänzende Schätzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb des Bf. wegen der erwiesenen Schwarzgeschäfte wurde von der BP nicht vorgenommen. Es wurden aber bei der Außenprüfung weitere vom Bf. getätigte Grundstücksverkäufe festgestellt…
…Der Ansatz dieser festgestellten Verbindlichkeiten in den Bilanzen 1995 bis 1997 sei als fingiert zu beurteilen, und es sich somit um Gewinne aus (Ausschüttungen und Wiedereinlagen stammenden) Schwarzgeschäften handeln. Die Darlehensverbindlichkeiten seien somit als Eigenkapital der Gesellschaft zu beurteilen. Die BP ermittelte unter Berücksichtigung eines…
…vertreten, der die Beschwerde gegen die Umsatzsteuerfestsetzungen wegen Aussichtslosigkeit zurücknahm. 2.1.2. Verdeckte Ausschüttung und KESt-Vorschreibung: Gewinne aus Schwarzumsätzen sind grundsätzlich als verdeckte Ausschüttung anzusehen und nach Maßgabe des geltenden Gewinnverteilungsschlüssels auf die Anteilsinhaber zu verteilen (VwGH 10.12.1985, 85/14/0080…
…daher insbesondere im berufungsgegenständlichen Fall der Bf. umsoweniger gerechtfertigt als KT seit 14.7.1997 keine Geschäftsführerstellung mehr inne hatte. Dass EP als Gesellschafter der Bf. ein direkter Vorteil aus Schwarzgeschäften zugeflossen sei, er also dadurch bereichert worden wäre, sei im Rahmen der abgabenbehördlichen Ermittlungen…
… 184 BAO an, dass der Bf. als Gesellschafter der geprüften Gesellschaft im Prüfungszeitraum einen Gewinn aus "Schwarzgeschäften" nicht erklärt, aus dem Unternehmensbereich des geprüften Unternehmens in sein Privatvermögen "entnommen" und unentgeltlich wiederum zur Verfügung gestellt hatte. Die Einlagen (Darlehen) wurden von der Betriebsprüfung nicht anerkannt…
…E./T. fremdfinanziert erworben. Vom Bf. und ebenso von seiner Ehegattin wurden für alle aus der Bewirtschaftung dieser Anschaffungen erzielten Einkünfte ein Betriebsvermögensvergleich gemäß § 4 Abs. 1 EStG 1988 durchgeführt und der damit ermittelte Gewinn oder Verlust als Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärt. Der Bf. und…
…Unfalllenker nicht bei der Bw. gemeldet gewesen seien und dass die Stehzeiten für die doppelte Besetzung beantragt und auch ausbezahlt worden sei. Bei Ermittlung der jährlich gefahrenen Kilometerleistung seien die Kilometerstände aus den Schadensakten der Versicherungen bzw aufgrund der Überprüfungen gemäß § 57a Abs.4 KFG…
…Unfalllenker nicht bei der Bw. gemeldet gewesen seien und dass die Stehzeiten für die doppelte Besetzung beantragt und auch ausbezahlt worden sei. Bei Ermittlung der jährlich gefahrenen Kilometerleistung seien die Kilometerstände aus den Schadensakten der Versicherungen bzw aufgrund der Überprüfungen gemäß § 57a Abs.4 KFG…
… 2004: 6.948,40 Euro, in Summe daher 121.058,55 Euro. Bei diesen Beträgen gehe die Betriebsprüfung offensichtlich davon aus, dass es sich dabei um Einnahmen aus Schwarzgeschäften handelt. Weitere Verprobungen und Kalkulationen wie etwa eine Hochrechnung der Erlöse anhand der verbrauchten Sojamengen seien…
…04 61.850,48 | Sonstige Betriebsausgaben der Betriebsführung | | 45.000,00 | | Betriebsausgaben gesamt | 1.171.138,00 | Einkünfte aus Gewerbebetrieb - Gewinn (ger.) | | 490.651,00 (Tabelle 8) | Betriebseinnahmen: | 2011 | Euro | Mieteinkünfte (Netto…
…zu 10 vereinbart war. Grundsätzlich sind Mehrgewinne gegenüber der Handelsbilanz auf Grund von finanzbehördlichen Feststellungen infolge Nichtanerkennung von Betriebsausgaben oder Zuaktivierungen auf die einzelnen Gesellschafter nach dem allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zu verteilen; Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften ebenfalls nach dem allgemeinen Schlüssel, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht…
…diese Weise ermittelten Größen die tatsächlich ermittelten Ergebnisse nur bis zu einem mehr oder weniger großen Genauigkeitsgrad erreichen (vgl VwGH 27.4.1995, 97/17/0140). Kommanditist ***Komm*** Mehrgewinne aus Schwarzgeschäften sind den Mitunternehmern entsprechend der allgemeinen Gewinnverteilung zuzurechnen, wenn der tatsächliche Nutznießer nicht feststeht…
…nicht vom Geschäftsführer der Bw bzw. von dessen Verwandten, sondern aus "Schwarzgeschäften" stammen. In diesem Punkt ist der Berufung daher Folge zu geben. Die Umsatzzuschätzung 2004 von netto € 18.750 (brutto € 22.500) war daher zu stornieren. B. Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer: Im Prüfungsbericht sowie…
…wirksam darauf berufen, dass Leistungen und Gegenleistungen grundsätzlich auszugleichen seien. Eine nachträgliche Umqualifizierung von dem Geschäftsführer zugeflossenen Erträgen aus Schwarzgeschäften als Geschäftsführerbezüge oder "geschäftsführerähnliche Bezüge" ist nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen nicht zulässig. Die rechtliche Würdigung des vorliegenden Sachverhaltes führt somit zum Ergebnis, dass die Vorgehensweise…