…und wird für diese Gesellschaft wegen ausschließlich im Baltikum und in Russland ausgeübter gewerblicher Betätigung im Inland eine gewerberechtliche Ruhensmeldung abgegeben, dann ist diese Gesellschaft dennoch kraft inländischem Sitz in Österreich unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig. Die Bezüge der zu 80% beteiligten handelsrechtlichen Geschäftsführerin stellen hierbei einerseits eine…
…in Thailand ansässige Arbeitnehmer auf österreichischem Staatsgebiet tätig ist. Die auf eine seinerzeitige Judikatur des BFH zurückgehende Auffassung, dass sich der Arbeitsort im Fall einer Ferngeschäftsführung am Ort der Gesellschaft befindet, bei der die Weisungen zugehen, ist heute international nicht mehr gegen den Willen eines…
…im Erlass AÖF Nr. 32/1987 hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Gesellschafter-Geschäftsführern getroffenen Aussagen gelten in gleicher Weise auch für andere Gesellschafter-Dienstnehmer. In Österreich ansässige Gesellschafter einer deutschen GmbH, die mit dieser deutschen Gesellschaft einen Dienstvertrag als Grenzgänger abgeschlossen haben, unterliegen daher gem…
…wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer entsprechend der innerstaatlichen österreichischen Qualifikation dieser Einkünfte unter die Zuteilungsregel des Art. 8 Abs. 1 des Abkommens; dies hat zur Folge, dass das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zukommt. Dies gilt auch für jene Fällen, in denen wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer in einem…
…wird, daß das Besteuerungsrecht gemäß Artikel 9 DBA-Deutschland (im Fall von Dienstnehmer-Geschäftsführern) oder gemäß Artikel 8 Abs. 1 (im Fall von Gesellschafter-Geschäftsführern) Deutschland zugewiesen ist und folglich Steuerfreistellung in Österreich zu gewähren ist. Eine andere Rechtslage besteht in Bezug auf die Dienstgeberbeitragspflicht…
Gemäß Artikel 16 Abs. 2 DBA-Deutschland dürfen Vergütungen, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer oder als Vorstandsmitglied einer Gesellschaft bezieht, die in dem anderen Vertragstaat ansässig ist, im anderen Staat besteuert werden. Die Frage, ob diese vom OECD…
…mit einer ihr nicht nahe stehenden deutschen GmbH einen Vertrag, derzufolge die deutsche Gesellschaft es übernimmt, einen ihrer Gesellschafter als Geschäftsführer der österreichischen GmbH zur Verfügung zu stellen dann ist zunächst nach österreichischem inländischen Recht zu untersuchen, ob dieser Gestaltung die steuerliche Anerkennung zukommen kann…
…Vermittlung ..... einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, daß zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖF Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des Art. 9 (Einkünfte…
… 29 BAO dar. Wenn auf deutscher Seite die Ansicht vertreten wird, dass die Bezüge der beiden Gesellschafter-Geschäftsführer auch hinsichtlich der in Österreich ausgeübten Tätigkeit in Deutschland zu besteuern sind, dann kann dieser Ansicht auf Grund der mit Deutschland in dieser Frage akzeptierten Verständigungslösungen nicht…
…lt. Gesellschaftsvertrag bestehen in: Überwachung der Geschäftsführung; unbeschränktes Recht auf Einholung von Auskünften seitens der Geschäftsführung; Mitwirkung an der Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern; Wahl der Abschlussprüfer; dann handelt es sich hierbei um ein einem Aufsichtsrat "ähnliches Organ" im Sinn von Artikel 8 Abs. 4…
…eine Beteiligung "durch Vermittlung einer Gesellschaft", sonach eine bloß mittelbare Beteiligung einer unmittelbaren Beteiligung gleich. Nun ist es wohl richtig, dass zufolge einer österreichisch-deutschen Verständigung aus dem Jahre 1986 (AÖFV. Nr. 31/1987) die Einkünfte wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer nicht unter die Zuteilungsregel des…
…als die von der ungarischen Gesellschaft gezahlten Bezüge auf Tätigkeiten entfallen, die in Österreich ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird nach wie vor der einschlägigen Judikatur des BFH und des VwGH gefolgt, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt…
…4 des DBA nicht in Österreich, sondern in der Schweiz befindet und dass die Aufenthalte in Österreich tatsächlich ohne jegliche Beziehung zur erwerbswirtschaftlichen Betätigung stehen, dann hätte Österreich an den Geschäftsführervergütungen kein Besteuerungsrecht. Eine von der schweizerischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung, in der ausdrücklich auf Artikel…
In einem mit der Schweiz geführten Verständigungsverfahren ist Übereinstimmung erzielt worden, dass sich die Aufteilung der Besteuerungsrechte bei Dienstnehmern von Kapitalgesellschaften ungeachtet einer allfälligen Beteiligung des Dienstnehmers an der Gesellschaft stets nach der Zuteilungsregel für unselbständige Arbeit richtet (AÖFV. Nr. 153/1992). Das BM für…
…50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA-Deutschland Österreich zu; und zwar unabhängig davon, ob die in Deutschland ansässigen Gesellschafter-Dienstnehmer in Österreich…
…Gesellschafter-Geschäftsführer einer deutschen GmbH seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, dann unterliegen die von der GmbH gezahlten Pensionen der Besteuerung in Deutschland (EAS 1153, die Aussagen dieser EAS sind von deutscher Seite in den Verständigungsgesprächen vom 3. Dezember 1997 bestätigt worden). Wird an den Gesellschafter…
Wird der Geschäftsführer einer schweizerischen AG auch zum Geschäftsführer einer österreichischen Tochter-GesmbH dieser schweizerischen AG bestellt, so ist zunächst von Parteienseite klarzulegen, ob diese Funktionsübernahme im Rahmen eines zweiten Dienstverhältnisses zur österreichischen GesmbH erfolgt oder nicht. Es ist sodann Sache des örtlich zuständigen…
Haben zwei griechische Staatsbürger in Österreich eine GmbH gegründet, die in Österreich lediglich über ein Zimmer mit einem Schreibtisch verfügt und deren Geschäftsführer die beiden Gesellschafter sind, dann ist nur schwer vorstellbar, dass dieses Zimmer nicht der gemeinschaftlichen Verfügung der beiden Gesellschaftergeschäftsführer zugänglich ist; auch…
…zu besteuern. Allerdings löst ein solcher Qualifikationskonflikt (Anwendung von Artikel 15 im Ausland und von Artikel 10 in Österreich) keine Doppelbesteuerung aus. Denn wenn der Ansässigkeitsstaat 50% der Geschäftsführerbezüge auf der Grundlage von Artikel 10 der inländischen Besteuerung unterwirft, ist er nach dem "Methodenartikel" (Art…
…die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen…