…von § 48 BAO im Regelfall in der Weise behoben, wie dies bei Bestand eines Doppelbesteuerungsabkommens geschehen würde. Diese Ermessensübung hat höchstgerichtliche Bestätigung gefunden (zB VwGH 27.01.1999, 98/16/0228). Verlegt daher ein deutscher Industrieller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich und beabsichtigt er, darnach Mitunternehmeranteile…
…Abs. 4 DBA-Luxemburg genauso steuerfrei zu stellen, wie dies zu geschehen hätte, wenn sie von einer österreichischen Kapitalgesellschaft bezogen worden wären (Beteiligungsertragsbefreiung über die Grenze). Handelt es sich allerdings bei der luxemburgischen Kapitalgesellschaft um eine Holdinggesellschaft im Sinn von Artikel 26 DBA-Luxemburg, findet…
…1988 der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Der Umstand, dass das ungarische innerstaatliche Steuerrecht die Kommanditgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft besteuert, vermag nicht zu bewirken, dass dies auf österreichischer Seite ebenso zu geschehen hat. Es ist wohl richtig, dass Artikel 13 Abs. 3 DBA-Ö/Ungarn das Besteuerungsrecht an…
…USA und mit Großbritannien sowie auf der Grundlage von § 6 Z 6 EStG 1988 für steuerliche Belange in gleicher Weise abgewickelt werden, wie dies bei Erwerb durch die Stammhausbetriebstätte von einem Fremdunternehmen geschehen würde. Dies bedeutet einerseits, dass die Wertpapiere mit dem Marktwert (Fremdpreis) anzusetzen…
…wird. Österreich hat diese Auffassung anlässlich österreichisch-deutscher Konsultationsgespräche im November 2006 zur Kenntnis genommen (AÖF Nr. 11/2007). Dies ist vor allem in Hinblick auf die in die gleiche Richtung weisende Judikatur des VwGH geschehen. Mit Erkenntnis vom 10.12.1997, 93/13/0185…
…ist der Fall daher so zu sehen, dass von dem deutschen Reisebüro in diesen Räumlichkeiten aktive gewerbliche Leistungen erbracht werden, mag dies durch eigene Dienstnehmer oder durch Subauftragnehmer geschehen), dann wird hierdurch eine inländische Betriebstätte des deutschen Reisebüros begründet (EAS 1979). Das deutsche Reisebüro unterliegt…
…wird und daß hiebei Gewinnverlagerungen in die Schweiz angestrebt werden. In Fällen dieser Art werden daher die wirtschaftlich relevanten Umstände genauer zu analysieren sein; dies kann allerdings nicht auf ministerieller Ebene geschehen. 20. Juli 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung: …
…inländischen Veranstalter namentlich genannt werden, der Steuerabzug unterbleiben könnte. Denn in EAS 1002 ging es um die Frage, was zu geschehen hat, wenn einer Musikgruppe nicht nur beschränkt steuerpflichtige ausländische - wie im vorliegenden Fall - , sondern auch unbeschränkt steuerpflichtige inländische Musiker angehören; da der Steuerabzug nur…
…Sonderfällen wurden vergleichbare ausländische Leistungen kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung in den Kreis der steuerbefreiten Leistungen einbezogen; dies ist aber im Fall des versicherungsmäßigen Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe nicht geschehen. Angesichts der Nichtanwendbarkeit der inländischen Steuerbefreiung und der daraus resultierenden Einbeziehung der deutschen Arbeitslosenunterstützung in den…
…besteuert werden, lösen in den Händen eines in Österreich ansässig gewordenen Gesellschafters Steuerpflicht erst aus Anlass der Gewinnausschüttung aus (EAS 2472). Ob ein steuerlicher Kapitalertragzufluss stattgefunden hat sowie wann und in welcher Höhe dies geschehen ist, muss nach österreichischem Recht beurteilt werden. Ergibt sich demnach…
…angemerkt werden, dass internationale Gestaltungen unter Einsatz steuerschonender oder steuerfreier ausländischer Basisgesellschaften einer genaueren Untersuchung aus dem Gesichtspunkt des Rechtsmissbrauches bedürfen. Dies kann aber nicht im Rahmen des EAS-Verfahrens auf ministerieller Ebene geschehen. Die Frage des Rechtsmissbrauches wird sich vor allem dann stellen, wenn…
…ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte operative Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft) den steuerlich relevanten Sachverhalt darstellt; m.a.W. es ist…
…Denn dies erfordert eine intensivere Durchleuchtung des Falles; die hiezu nötigen Erhebungen können nicht auf ministerieller Ebene angestellt werden. Wenn das wirtschaftliche Geschehen schwerpunktmäßig so abläuft, dass die beiden Österreicher mit dem in Österreich stattfindenden EDV-Einsatz die eigentliche Arbeit, die der Gewinnerzielung in den…
…in der festzustellen sein wird, ob und gegebenenfalls welche Leistungen von der schweizerischen Gesellschaft tatsächlich erbracht worden sind und in welcher Art und Weise dies geschehen ist. Nach den im Rahmen des EAS-Verfahrens zugänglichen Unterlagen darf eine schweizerische Sitzgesellschaft, der von mehreren Kantonen Steuerfreiheit…
…GmbH-Gesellschafter auf der Grundlage des Auslandsverlusterkenntnisses (VwGH 25.9.2001, 99/14/0217) und des § 2 Abs. 8 EStG zu gewähren ist, hat Gleiches zugunsten des deutschen Gesellschafters zu geschehen. 30. November 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…abgesichert angesehen werden, dass insoweit an den Bezügen des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Bisher nicht mit der deutschen Seite abgesprochen ist allerdings die Frage, was zu geschehen hat, wenn der deutsche Gesellschaftergeschäftsführer auf österreichischem Staatsgebiet nicht in seiner Funktion als GMBH-Geschäftsführer, sondern in…
…steuerliche Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt worden ist…
…ist nicht auszuschließen, dass auf der Grundlage von § 21 BAO dieser Umweggestaltung die steuerliche Wirkung abzuerkennen und das eigentlich wirtschaftlich relevante Geschehen (Gewinnausschüttung durch die in dem Oststaat etablierte operative Gesellschaft an die österreichische Muttergesellschaft) den steuerlich relevanten Sachverhalt darstellt; m.a.W. es ist…
…nicht auf formalrechtliche Verhältnisse ab. Solange daher Deutschland nachweisbar eine Besteuerung als Grenzgänger vornimmt (mag dies auch durch ein in Deutschland unzuständiges Amt, nämlich jenes des ehemaligen Hauptwohnsitzes geschehen), wird dies auf österreichischer Seite als gewichtiges Indiz dafür zu werten sein, dass tatsächlich der Lebensmittelpunkt…
…dieses Abkommens 183 Tage überschritten hat; entscheidend ist einzig und allein, ob dies im Kalenderjahr 2000 geschehen ist. Behält der Dienstnehmer nach Hauptwohnsitzverlegung nach Holland seinen inländischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann bleibt der Dienstnehmer weiterhin in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Aufgrund des DBA-Ö/Niederlande…