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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1476

Pensionsabfindung vom belgischen Konzernpensionsfonds nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande

geltende FassungEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/99vom 21.06.1999

Wortlaut laut Findok

Scheidet ein Dienstnehmer aus dem Dienstverhältnis zu einer inländischen Tochtergesellschaft eines belgischen Konzerns aus und geht er mit einer (konzernfremden) Gesellschaft in den Niederlanden unter Wohnsitzverlegung in die Niederlande ein neues Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in Belgien bestehenden Konzernpensionskasse abgefunden werden, dann unterliegt diese Einmalzahlung nach inländischem Recht der österreichischen Einkommensbesteuerung; und zwar nicht nur dann, wenn der steuerliche Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann, wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt worden ist (§ 25 Abs. 1 Z. 2 lit. b i.V. mit § 98 Z. 4 EStG). Auf Grund von Artikel 19 DBA-Niederlande würde allerdings im zweitgenannten Fall (Zufluß erst nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande) das Besteuerungsrecht hiefür den Niederlanden zustehen und es wäre folglich in Österreich korrespondierend hiezu Steuerfreistellung zu gewähren. 21. Juni 1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
E 12/8-IV/4/99
Stammnummer
7423
Gültig
21.06.1999 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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