Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1476
Pensionsabfindung vom belgischen Konzernpensionsfonds nach Wohnsitzverlegung in die Niederlande
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/8-IV/4/99vom 21.06.1999
Wortlaut laut Findok
Scheidet ein Dienstnehmer aus dem
Dienstverhältnis zu einer inländischen Tochtergesellschaft eines
belgischen Konzerns aus und geht er mit einer (konzernfremden) Gesellschaft in
den Niederlanden unter Wohnsitzverlegung in die Niederlande ein neues
Dienstverhältnis ein, wobei aus diesem Anlaß die
Pensionsansprüche durch eine Einmalzahlung seitens der in Belgien
bestehenden Konzernpensionskasse abgefunden werden, dann unterliegt diese
Einmalzahlung nach inländischem Recht der österreichischen
Einkommensbesteuerung; und zwar nicht nur dann, wenn der steuerliche
Zufluß vor der Wohnsitzverlegung stattgefunden hat, sondern auch dann,
wenn dies erst nachher, also nach Wechsel in die bloß beschränkte
Steuerpflicht, geschehen ist. Die beschränkte Steuerpflicht gründet
sich darauf, daß die Einmalzahlung zu Einkünften aus
nichtselbständiger Arbeit zählt, die in Österreich ausgeübt
worden ist (§ 25 Abs. 1 Z. 2 lit. b i.V. mit § 98 Z. 4 EStG).
Auf Grund von Artikel 19 DBA-Niederlande würde
allerdings im zweitgenannten Fall (Zufluß erst nach Wohnsitzverlegung in
die Niederlande) das Besteuerungsrecht hiefür den Niederlanden zustehen und
es wäre folglich in Österreich korrespondierend hiezu
Steuerfreistellung zu gewähren.
21. Juni
1999 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 25 Abs. 1 Z 2 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 98 Z 4 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 19 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/8-IV/4/99
- Stammnummer
- 7423
- Gültig
- 21.06.1999 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF