…der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen. Dies gilt auch für einen zu 10% beteiligten Gesellschaftergeschäftsführer mit Hauptwohnsitz in Sofia. Denn in einem derartigen Fall, wenn sonach in Österreich lediglich "auf dem Papier" eine GMBH als Arbeit- bzw. Auftraggeber auftritt, kann nicht davon gesprochen werden, dass die Arbeit…
Entsendet eine operativ tätige tschechische Kapitalgesellschaft den bei ihr angestellten Geschäftsführer auf Grund eines mit der österreichischen Tochtergesellschaft abgeschlossenen Personalgestellungsvertrages nach Österreich, damit dieser 50% seiner Arbeitszeit als eingetragener Geschäftsführer der Leitung der österreichischen Tochtergesellschaft widmet, kann im Hinblick auf die ab 1. Jänner 2010…
…Sachverhaltswürdigung vorzunehmen ist, die den zuständigen Abgabenbehörden erster Instanz vorbehalten werden muss. Folgt man auch auf österreichischer Seite der Beurteilung als Werkvertrag, dann ist als weitere Frage zu klären, ob dem Geschäftsführer die dauerhafte Verfügungsmöglichkeit über Geschäftsräume (ein eigener Arbeitsraum würde ausreichen) zusteht. Falls dies…
…als Geschäftsführer für die deutsche GMBH tätig, kann als international abgesichert angesehen werden, dass insoweit an den Bezügen des Geschäftsführers das Besteuerungsrecht Deutschland zusteht. Bisher nicht mit der deutschen Seite abgesprochen ist allerdings die Frage, was zu geschehen hat, wenn der deutsche Gesellschaftergeschäftsführer auf österreichischem…
…daß das auf dem Verwertungstatbestand aufbauende österreichische Besteuerungsrecht auf jene Bezugsteile einzuschränken ist, die auf in Österreich ausgeübte Tätigkeiten entfallen. Soweit die Geschäftsführung für die schweizerische AG betroffen ist, wird der auf der inländischen Arbeitsausübung aufbauende inländische Besteuerungsanspruch durch das Abkommen vollumfänglich aufrechterhalten. Ist es…
…dem Geschäftsleitungsort zuerkannt wird. Wenn nach dieser Kommentarstelle Deutschland im gegebenen Zusammenhang kein Zugriff auf die vom österreichischen Betrieb erwirtschafteten Gewinne ermöglicht wird, so greift aber doch Artikel 16 Abs. 2 des Abkommens zugunsten Deutschlands ein und überträgt das Besteuerungsrecht an den Bezügen der Geschäftsführer…
…die österreichische Finanzverwaltung primär das ihr bei Auslandsbeziehungen im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht zustehende Ermittlungspotential auszuschöpfen haben; reicht dieses trotz ausreichender Mitwirkung von Parteienseite nicht aus, um die maßgebenden Feststellungen zu treffen, kann sich die österreichische Finanzverwaltung auf dem Amtshilfeweg (§ 2 EG-Amtshilfegesetz, BGBl. Nr…
…GmbH beteiligt und zu Geschäftsführern bestellt, wobei sich ihre Hauptaufgabe aber nur auf die geschäftliche Leitung der österreichischen Niederlassung (Betriebstätte) der deutschen GmbH bezieht, dann ist davon auszugehen, dass die beiden Manager als Dienstnehmer der österreichischen Niederlassung anzusehen sind und folglich dem inländischen Lohnsteuerabzug und…
…die in ihrem Inhalt dem zwischen verbundenen Unternehmen maßgebenden Fremdverhaltensgrundsatz des Artikels 5 des DBA-Deutschland entspricht. Denn die gewählte Gestaltung wird lohnsteuer(einkommensteuer)rechtlich in Bezug auf den Geschäftsführer und ertragsteuerrechtlich in Bezug auf die Gewinnermittlung der Gesellschaften einheitlich zu beurteilen sein. Im Verhältnis…
…maßgeblich, dass das "wirtschaftliche Eigentum" an der Kft-Beteiligung und somit das Recht auf die Dividende und das potentielle Risiko iZm der Beteiligungshaltung (zB Verlust aufgrund einer Beteiligungsabschreibung) tatsächlich der Betriebsstätte und nicht dem Stammhaus zuzurechnen ist. Mit der Zurechnung der Beteiligung zur Betriebsstätte in…
…Abs. 2 DBA-Großbritannien). Die vom deutschen BFH im Jahr 1971 entwickelte Auffassung, die Arbeit eines Geschäftsführers werde am Sitz der GmbH ausgeübt (BFH 15.11.1971, BStBl II 1972, 68) wurde von dem Gerichtshof im Jahr 1994 wieder verworfen (BFH 05.10.1994, BStBl…
…BStBl II 1972, 68 und VwGH 7.5.1979, 2669/78). Die vorstehend dargelegte Rechtsauffassung steht allerdings unter dem Vorbehalt, dass sie auch auf Seiten der Steuerverwaltung des DBA-Partnerstaates geteilt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste die Frage im Rahmen eines internationalen…
…für Finanzen auch dann, wenn der Geschäftsführer zu diesem Zeitpunkt noch nicht das Pensionsalter erreicht hat. Die inländische Besteuerung erfolgt hiebei mit dem Belastungsprozentsatz nach § 67 Abs. 6 EStG 1988 (6%) sowie - insoweit Abs. 6 nicht zum Tragen kommt - mit dem Belastungsprozentsatz des § 67 Abs…
…Geschäftsführers in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile von seiner Auffassung abgegangen ist, wurde die auf der ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem…
…Geschäftsführers in Empfang genommen werden. Obgleich der BFH mittlerweile von seiner Auffassung abgegangen ist, wurde die auf der ehemaligen Rechtsprechung beruhende Auslegung des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens weiterhin aufrechterhalten. Sieht man in dieser DBA-Auslegung aber das entscheidende Kriterium darin gelegen, dass der Ort, an dem…
…besteht hinsichtlich der gesamten Geschäftsführerbezüge inländische beschränkte Steuerpflicht. Es wäre daher unrichtig, nur jene Bezugsteile der inländischen Besteuerung zu unterwerfen, die auf die rund 3 Monate dauernde Inlandstätigkeit des Geschäftsführers entfallen. 01. März 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…in Österreich ansässiger Geschäftsführer als Dienstnehmer einer belgischen Gesellschaft die Leitung einer slowakischen Konzerngesellschaft und hält er sich jährlich länger als 183 Tage in der Slowakei auf, dann sind die ihm hiefür zufließenden Bezüge sowohl nach dem DBA-CSSR als auch nach dem DBA-Belgien…
…der auf die übernommene Geschäftsführerfunktion für die österreichische GmbH entfällt, wobei es unerheblich ist, ob die maßgebende Tätigkeit in Deutschland oder in Österreich ausgeübt worden ist. Dies deshalb, weil im Fall von GmbH-Geschäftsführern nach dem DBA-Deutschland-1954 der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich am…
…kommende gegenteilige Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…
…Ausdruck kommende Auffassung des BMF, dass die seinerzeit auf bloßer Auslegung beruhende Besteuerungsberechtigung des Ansässigkeitsstaates der Kapitalgesellschaft zurückzutreten hat, wenn es sich um "betriebstättenleitende Geschäftsführer" handelt, betrifft die Rechtslage vor dem im Jahr 2003 wirksam gewordenen DBA-Deutschland vom 24. August 2000 und ist damit…