…Papier" (VwGH 30.5.2017, Ra 2017/16/0025). Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nichts ändert, hat der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung wiederholt zum Ausdruck gebracht. Auf…
…eines „Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste ändert (vgl. VwGH 13.4.2005, 2001/13/0190; VwGH 27.2.2008, 2005/13/0084). Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer…
…eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste ändert (vgl. VwGH 13.4.2005, 2001/13/0190; VwGH 27.2.2008, 2005/13/0084). Das Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer…
…Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich ist. Die Bw. war im oben angeführten Zeitraum alleinige Geschäftsführerin der GmbH und damit…
…als "Geschäftsführer auf dem Papier" hätte für den Bw. in seiner Stellung als Organwalter und hinsichtlich der ihn nach §§ 9 und 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste geändert (VwGH 26.8.2009, 2007/13/0024). Auch das eventuelle Einverständnis, nur formell als Geschäftsführer zu…
…habe er die Geschäftsführung nie selbst ausgeübt. Hierauf sei zu erwidern, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Bestellung eines „Geschäftsführers auf dem Papier“ an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO treffenden Pflichten nicht das Geringste ändere (vgl…
…die Geschäftsführer regelmäßig nur kurze Zeit agierten und in Österreich nur kurze Zeit gemeldet oder überhaupt nicht gemeldet waren. Die angebliche Bezahlung erfolgte durchgehend in bar. Rechtlich folgt daraus: Durch die sozialversicherungsrechtliche Anmeldung der Arbeitnehmer bei Scheinfirmen bzw. Firmen, die lediglich auf dem Papier bestanden…
…seiner Verpflichtungen gehindert gewesen ist, dennoch nicht als Geschäftsführer ausgeschieden, ist ihm dieser Umstand als schuldhafte Pflichtverletzung vorwerfbar. Selbst wenn ***5*** den Bf, aus welchen Gründen auch immer, dazu überredet hätte, sich als Geschäftsführer auf dem Papier zur Verfügung zu stellen, könnte ihn dieser Umstand…
…eine andere Beurteilung nicht." Dabei geht es definitiv nicht um Wortklauberei: Ein in einer realen GmbH inexistentes, als nur "auf dem Papier", nicht hingegen in der realen Welt bestehendes Vehikel ermöglicht es dem Prüforgan, deren Leistungen mit einem Minimum an Aufwand "vom Tisch zu wischen"…
…gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer tätig ist oder zB nur ein "Pro-forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076; 16.10.2014, Ra 2014/16/0026) oder "nur auf dem Papier" …
…SCH erklärte wörtlich: "Ich bin Geschäftsführer der Firma M GmbH in SF. Mein Sohn HÖ ist rein auf dem Papier als Geschäftsführer, es ist dies wegen der Versicherung meines Sohnes, weil er noch studiert. Ich bin daher alleiniger Geschäftsführer. Die Rückstände sind jetzt von den…
…nur auf dem Papier als handelsrechtlicher Geschäftsführer aufscheinen sollte. Mit Schreiben vom 9.8.2010 habe der Bw. seinen Schulfreund und Alleingesellschafter B. darüber, dass A. das Dienstverhältnis des Bw. per 30.9.20010 auflösen werde und das Unternehmen daher einen neuen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen…
…der faktische Geschäftsführer alleine agiert habe, während der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nur auf dem Papier bestanden habe, ohne sich in das Geschäft einzumischen. Weniger eindeutig seien solche Fälle, bei denen die Agenden zwischen dem rechtlichen und faktischen Geschäftsführer aufgeteilt wurden. Bezogen auf den Fall…
…Offensichtlich hat er auch die Defacto-Geschäftsführer überhaupt nicht überwacht, da es ihm als Studenten der internationalen Betriebswirtschaft bekannt sein hätte müssen, dass eine GmbH buchführungspflichtig ist, dass auch Sachbezüge von Angestellten Lohnabgaben- und Sozialversicherungsbeitragspflichtig sind. Da der Geschäftsführer nur auf dem Papier Geschäftsführer war…
…deren Geschäftsführerin, allerdings "nur auf dem Papier", die Tochter des HaS. Wenn der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nur auf dem Papier bestanden hat, so ist diese aus der Sicht des Eventualvorbringens eigentlich ein leicht zu lösender Fall. Gegenüber AlH hat sich HaS als Geschäftsführer der…
…als Geschäftsführer der GmbH in der Zeit vom 11. September 2009 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über die GmbH am 16. August 2010, unabhängig davon, ob der Bf. tatsächlich als Geschäftsführer oder nur als "pro forma"- Geschäftsführer oder "auf dem Papier" tätig war (VwGH 2…
…deren Geschäftsführerin, allerdings "nur auf dem Papier", die Tochter des Beschwerdeführers. Wenn der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nur auf dem Papier bestanden hat, so ist diese aus der Sicht des Eventualvorbringens eigentlich ein leicht zu lösender Fall. Gegenüber DiH hat sich der Beschwerdeführer als Geschäftsführer…
…der faktische Geschäftsführer alleine agiert habe, während der im Firmenbuch eingetragene Geschäftsführer nur auf dem Papier bestanden habe, ohne sich in das Geschäft einzumischen. Weniger eindeutig seien solche Fälle, bei denen die Agenden zwischen dem rechtlichen und faktischen Geschäftsführer aufgeteilt wurden. Bezogen auf den Fall…
…Tz 5), weshalb für die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten ausschließlich der bestellte Geschäftsführer, nämlich die Bf. sowie der gemeinsame Geschäftsführer P-2, verantwortlich war. Dass die Bestellung eines "Geschäftsführers auf dem Papier" an seiner Stellung als Organwalter und am Bestand der ihn nach § 80 BAO…
…9 BAO sei die gesellschaftsrechtliche Stellung als Geschäftsführer der GmbH. Dies gelte unabhängig davon, ob die betreffende Person tatsächlich als Geschäftsführer oder zu Beispiel nur als "pro forma-Geschäftsführer" (VwGH 2.7.2002, 99/14/0076) oder "nur auf dem Papier" (VwGH 19.1.2005…