…anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen stets der "Fremdverhaltensgrundsatz" zu beachten; und zwar auch für Gewinne aus Geschäften mit Abnehmern in Drittstaaten, in denen keine Betriebstätte unterhalten wird. Wirken an einem Geschäft mit einem in Drittstaaten ansässigen Abnehmer mehrere Betriebstätten mit, hat jede Anrecht auf Zuweisung eines ihrer Funktion…
…die auf deutscher Seite korrespondierend gebuchten Verrechnungspreisverbindlichkeiten gewinnneutral auszubuchen. Denn anders als zwischen verbundenen selbständigen Unternehmen führt im vorliegenden Fall die Bereitstellung erforderlicher Barmittel an die Betriebstätte zu einem "In-sich-Geschäft" innerhalb ein und desselben Unternehmens, das weder in Österreich zu einem außerordentlichen Aufwand…
Werden die Geschäfte einer österreichischen GmbH von einem in den USA ansässigen Gesellschaftergeschäftsführer geleitet, der seinerseits in Österreich durch einen Generalbevollmächtigten vertreten ist, dann unterliegen die in die USA fließenden Geschäftsführervergütungen gemäß § 98 Z. 2 EStG (Verwertungstatbestand) der inländischen Besteuerung. Allerdings steht der Geltendmachung dieses…
…werden. Denn die als Benachteiligung beschränkt Steuerpflichtiger in Österreich empfundene Nichtberücksichtigung der deutschen Immobilienverluste würde auch dann eintreten, wenn z.B. infolge eines inländischen Zweitwohnsitzes unbeschränkte Steuerpflicht des Geschäftsführers in Österreich gegeben wäre; die Nichtberücksichtigung der deutschen Verluste gründet sich nämlich nicht auf § 102 Abs…
…ausgeübt werden. In diesem Zusammenhang wird auf die einschlägige Judikatur des BFH und des VwGH verwiesen, derzufolge die Tätigkeit eines Geschäftsführers grundsätzlich als am Ort der GesmbH als ausgeübt anzusehen ist, auch wenn er dort nur gelegentlich anwesend ist (BFH 15.11.1971, BStBl II…
…1994 im bilateralen Verhältnis - solange sich keine anderweitigen Interpretationserfordernisse aus OECD-einheitlichen Regelungen ergeben - weiterhin der vom BFH und vom VwGH entwickelten Auslegung gefolgt wird, derzufolge der Ort der Arbeitsausübung grundsätzlich dort gelegen ist, wo die Weisungen der geschäftsführenden Organe zugehen (Sitz der Gesellschaft). 6…
Ausländische Unternehmer, die im Inland Geschäfte durch eine Zweigniederlassung betreiben, sind verpflichtet, für diese Bücher zu führen (Straube, HGB-Kommentar - Rechnungslegung, Tz 4 zu § 189 HGB). Unterhält daher eine deutsche GmbH im Inland eine solche Betriebstätte, dann hat wegen der bestehenden gesetzlichen Buchführungspflicht die Gewinnermittlung…
…müsste mit dem zuständigen Finanzamt abgeklärt werden, ob die in den Körperschaftsteuerrichtlinien 2001 (KStR 2001 Rz 6) dargelegten Voraussetzungen für das Vorliegen einer inländischen Geschäftsleitung erfüllt sind. Mangels gegenteiliger Verständigungen mit der französischen Steuerverwaltung würden diese Kriterien auch über eine eventuelle Ansässigkeit der französischen Gesellschaft…
Gründet eine österreichische Kapitalgesellschaft in Luxemburg eine 100%ige Tochtergesellschaft, wobei die täglichen Geschäfte an eine professionelle luxemburgische Managementgesellschaft delegiert werden sollen und das Leitungsorgan der Tochtergesellschaft (der Verwaltungsrat) durch Mitarbeiter der österreichischen Muttergesellschaft besetzt wird, dann reichen diese Angaben nicht aus, um zu entscheiden…
Die Frage nach den steuerlichen Auswirkungen, die sich für einen in Österreich wohnhaften international tätigen Textilkaufmann ergeben, der seine Geschäfte über eine ihm gehörende Off-Shore-Gesellschaft in Hongkong abwickelt, läßt sich nicht im ministeriellen EAS-Verfahren beantworten, da hiefür eine grundlegende Auseinandersetzung mit den…
…in Österreich ansässig. Damit kann zugleich der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 2 DBA-Deutschland nicht erfüllt sein, sodass das Recht zur Besteuerung der Einkünfte des Geschäftsführers - je nach Ausgestaltung des konkreten Sachverhalts - nach Maßgabe von Art. 7, Art. 14 oder Art. 15 DBA-Deutschland…
…Anwendung der Preisvergleichsmethode, so ist zu bedenken, dass diese Methode nur in bezug auf vergleichbare Geschäfte angewendet werden kann. Fehlt eine ausreichende Vergleichbarkeit müssten Berichtigungen vorgenommen werden (in diesem Sinn Z 2.7 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze). Die Parteienseite geht offensichtlich davon aus, dass die von…
…dann, wenn der Wirtschaftsstandort Österreich gewählt wird, um von hier aus internationale Geschäfte abzuwickeln, kommt der wirtschaftliche Erfolg einer solchen Betriebsansiedlung unmittelbar der österreichischen Volkswirtschaft zu Gute und wird sonach in Österreich "verwertet". Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens wird durch die Leistungen seiner Arbeitnehmer bestimmt…
…und verfügt diese Niederlassung weder über eigene Geschäftsräume noch über eigenes Personal, so liegt bereits nach inländischem Recht keine Betriebstätte vor, da keine örtlichen Einrichtungen vorhanden sind, die der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit der US-Gesellschaft in Österreich dienen. Werden über Österreich keine Geschäfte abgewickelt…
Hat eine deutsche GesmbH in Österreich eine Zweigniederlassung errichtet und sind die beiden zu je 50% beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer der deutschen GesmbH für die inländische Zweigniederlassung in Österreich tätig, so steht das Besteuerungsrecht an den hiefür zufließenden Bezügen gemäß Artikel 8 Abs. 1 DBA…
…11.1978, 0408/77) eine gewisse Selbständigkeit voraus: Sie kann eigene Geschäfte abschließen, hat äußerlich eine selbständige Leitung, ist mit einem gesonderten Geschäftsvermögen ausgestattet, führt eine eigene Vermögens- und Erfolgsrechnung und stellt im ganzen einen gewissen Mittelpunkt für einen bestimmten Kreis geschäftlicher Beziehungen dar, dies…
…Nötigung zur Aufgabe der Eigenhändlereigenschaft erkennbar wird; da sie aber die Geschäfte nach der Art eines unabhängigen Kommissionärs im eigenen Namen abschließt und sonach weder Abschlussvollmacht für die deutsche Schwestergesellschaft noch auch Warenauslieferungen für die deutsche Schwestergesellschaft ausführt, liegt weder nach lit a noch nach…
…eine Geschäftsadresse und ein Telefonanschluß mit direkter Telefonumleitung in die Schweiz befindet, dann unterliegt eine derartige Gesellschaft kraft ihres inländischen Sitzes nach wie vor der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht, die bei Fehlen inländischer Einkünfte die Verpflichtung zur Entrichtung der Mindestkörperschaftsteuer auslöst. Wenn diese Gesellschaft keine Geschäfte mehr…
…werden kann, so erscheinen Komplikationen durch den Charakter einer Non-Profit-Gesellschaft vorprogrammiert. Denn die Geschäftsbeziehungen zwischen den einzelnen Gliedgesellschaften eines multinationalen Konzerns müssen fremdüblich gestaltet werden; da aber gewinnlose Transaktionen zwischen einander fremd gegenüberstehenden Geschäftspartnern ungewöhnlich sind, wird damit zu rechnen sein, dass die…
…in welcher Weise die aus diesen internationalen Geschäften erzielten Gewinne auf die involvierten Staaten aufzuteilen sind, eine eingehende "Funktionsanalyse" voraus. In Fällen der vorliegenden Art (Fälle, in denen internationale Geschäfte nur von Steuerausländern getätigt werden) wird sich die Aufgabe der österreichischen Finanzverwaltung in erster Linie…